Solved

Frage zum Tarifwechsel

6 years ago

Hallo liebe Community,

 

meine Mindestvertragslaufzeit endet am 28.12.2019 für mein Paket MagentaZuhauseM mit TV.

 

Ich möchte sehr gerne das TV kündigen und dafür die Bandbreite auf L erhöhen. Wäre das jetzt 6 Monate vor Vertragsende möglich.

 

Liebe Grüße

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6

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      6 years ago

      Ja.

      Teilkündigen wie von Dir beabsichtigt geht bereits jetzt. Wirksam aber erst auf Ende Dezember.

      Vorteil, das jetzt zu machen: Du vergisst das nicht.

      Nachteil, da jetzt zu machen: Du kannst im Status "gekündigter Vertrag" bzw. "offener Auftrag" keine Optionen zubuchen oder Änderungen machen.

      1

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      6 years ago

      Nachteil, da jetzt zu machen: Du kannst im Status "gekündigter Vertrag" bzw. "offener Auftrag" keine Optionen zubuchen oder Änderungen machen.

      Nachteil, da jetzt zu machen: Du kannst im Status "gekündigter Vertrag" bzw. "offener Auftrag" keine Optionen zubuchen oder Änderungen machen.
      Nachteil, da jetzt zu machen: Du kannst im Status "gekündigter Vertrag" bzw. "offener Auftrag" keine Optionen zubuchen oder Änderungen machen.

      Nicht nur das. Es kann sogar die Entstörung stark verzögern, weil ein offener Auftrag einen eventuell notwendigen Portwechsel verhindert.

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    • 6 years ago

      Hallo @GoldieC,

      schön, dass du mit der Frage zu uns gekommen bist.

      Es freut mich zu hören, dass du VDSL 100 haben möchtest. Aber MagentaTV kündigen? Das ist doch keine Option. Zwinkernd
      Wir können gerne einmal telefonieren und nach einem guten Angebot Ausschau halten. Trag dazu bitte deine Daten unter http://bit.ly/Kundeninfos ein und geb uns Bescheid.

      Und nun zu deiner Frage...

      GoldieC schrieb: Ich möchte sehr gerne das TV kündigen und dafür die Bandbreite auf L erhöhen. Wäre das jetzt 6 Monate vor Vertragsende möglich.
      Nein, ein vorzeitiger Wechsel ist nicht möglich. Du kannst deinen Tarif zum Ende der Laufzeit umstellen, denn in deinem Fall ist es ein "Downgrade" (der TV-Anteilt fällt weg).

      Ich freue mich, von dir zu hören.

      Sonnige Grüße
      Ina B.

      3

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      6 years ago


      @Ina B.  schrieb:
      Du kannst deinen Tarif zum Ende der Laufzeit umstellen

      Da es diesbzgl. ja durchaus mal Mißverständnisse gibt, dies bedeutet, daß der Wechsel (frühstens) zu Laufzeitende stattfindet, er muß aber spätestens einen Monat davor beauftragt werden.

       

      Ich würde den Auftrag nun nicht auf den letzten Drücker geben, sondern vielleicht anderthalb oder zwei Monate vor VLZ-Ende, allerdings auch nicht zu früh, aus den von @muc80337_2 und @Hubert Eder genannten Gründen.

      Answer

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      6 years ago

      Da es diesbzgl. ja durchaus mal Mißverständnisse gibt, dies bedeutet, daß der Wechsel (frühstens) zu Laufzeitende stattfindet, er muß aber spätestens einen Monat davor beauftragt werden.

      Da es diesbzgl. ja durchaus mal Mißverständnisse gibt, dies bedeutet, daß der Wechsel (frühstens) zu Laufzeitende stattfindet, er muß aber spätestens einen Monat davor beauftragt werden.

      Da es diesbzgl. ja durchaus mal Mißverständnisse gibt, dies bedeutet, daß der Wechsel (frühstens) zu Laufzeitende stattfindet, er muß aber spätestens einen Monat davor beauftragt werden.


      Genau. Der von Dir @GoldieC angestrebte Wechsel - trag Dir für Anfang November einen Termin im Kalender ein, dass Du dann die Lage neu sondierst und dann entscheidest, wie Du weiter vorgehen willst.

      Gerüchteweise heißt es auch, dass die Telekom an ihrem MagentaTV Angebot rumschrauben will - ob das zutrifft und falls ja ob das für Dich interessant ist wird sich erst noch zeigen.

       

      Ein Tarifupgrade kannst Du - unter Neubeginn der Mindestlaufzeit - auch jetzt schon machen. Wenn Du MagentaTV behältst. Die Tarifwechseloptionen zu diesem Zeitpunkt sollten im Kundencenter für Dich sichtbar sein.

      Answer

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      6 years ago

      Hallo @Gelöschter Nutzer,

      Da es diesbzgl. ja durchaus mal Mißverständnisse gibt, dies bedeutet, daß der Wechsel (frühstens) zu Laufzeitende stattfindet, er muß aber spätestens einen Monat davor beauftragt werden.

      Da es diesbzgl. ja durchaus mal Mißverständnisse gibt, dies bedeutet, daß der Wechsel (frühstens) zu Laufzeitende stattfindet, er muß aber spätestens einen Monat davor beauftragt werden.
      Da es diesbzgl. ja durchaus mal Mißverständnisse gibt, dies bedeutet, daß der Wechsel (frühstens) zu Laufzeitende stattfindet, er muß aber spätestens einen Monat davor beauftragt werden.

      Genau so ist es. Zwinkernd

      Gruß,
      Ingo F.

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