Gelöst

Fragen wegen Kündigung (Festnetz Anschluss)

vor 4 Jahren

Hallo an Alle!

 

Ich hätte eine theoretische Anfrage zum Thema Kündigung eines Festnetz Anschlusses:

 

Wenn ich einen Festznetzanschluss (Telefon/Internet/TV) sagen wir zum 01. Dezember 2019 bestellt und aktiviert wurde, dann würde der Vertrag in 24 Monaten zum 01. Dezember 2021 auslaufen, die Kündigungsfrist wäre 1 Monat davor, also der 1. November 2021.

 

Meine Frage wäre, wenn ich bis 1. November 2021 den o.g. Anschluss kündigen würde mit der Bitte zum 1. Februar 2022, wäre das denn möglich? Ich habe heute deswegen schon im Chat angefragt, aber der Telekom Mitarbeiter meinte, dass man einen Festnetzanschluss nur zum genannten Zeitpunkt (sprich: zum 1. Dezember 2021  - Kündigungsfrist: 1. November 2021) kündigen könnte. Falls ich bis 1. November kündige und einen beliebigen anderen - späteren - Kündigungsdatum nehmen würde, dann wäre das nicht möglich, nur immer zum 1. Dezember.

 

Teil ihr diese Meinung oder wie sieht ihr es?

 

Danke & LG

Annasch

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Ich sehe nichts, was dagegen sprechen würde, den Anschluss mit Wirkung zum 1. Februar 2022 zu kündigen. 

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      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Die Termine stehen eindeutig auf der Rechnung.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      wolliballa

      Die Termine stehen eindeutig auf der Rechnung.

      Die Termine stehen eindeutig auf der Rechnung.
      wolliballa
      Die Termine stehen eindeutig auf der Rechnung.

      Die Termine (Kündigungsfrist/Vertragslaufzeit) waren ja auch nicht die Frage, die sind ja bekannt.

       

       

      ak123

      Ich sehe nichts, was dagegen sprechen würde, den Anschluss mit Wirkung zum 1. Februar 2022 zu kündigen.

      Ich sehe nichts, was dagegen sprechen würde, den Anschluss mit Wirkung zum 1. Februar 2022 zu kündigen. 
      ak123
      Ich sehe nichts, was dagegen sprechen würde, den Anschluss mit Wirkung zum 1. Februar 2022 zu kündigen. 

      Ja, das denke ich auch. Nur wegen der Rückmeldung bin ich stutzig geworden, warum das nicht ginge. Danke!

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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