Gelöst
Freileitung über Privatgrundstück freischneiden
vor 7 Jahren
Hallo. Es stellt sich folgende Frage: Auf einem Privatgrundstück befindet sich eine Telefonleitung die fast komplett von Bäumen zugewachsen ist. Nach etlichen Recherchen und auch Anrufen bei der Telekom meinten alle, dass in diesem Fall der Grundstückseigentümer verantwortlich ist. Keiner konnte mir jedoch eine Rechtsgrundlage/Verordnung oder sonstiges nennen, wo dies geschrieben steht. Also kann mir jemand helfen und mitteilen wo dies steht?
Vielen Dank!
5734
12
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 10 Monaten
370
0
4
vor 5 Jahren
312
0
1
vor 4 Jahren
474
0
5
519
0
2
vor 7 Jahren
Nach etlichen Recherchen und auch Anrufen bei der Telekom meinten alle, dass in diesem Fall der Grundstückseigentümer verantwortlich ist.
Nach etlichen Recherchen und auch Anrufen bei der Telekom meinten alle, dass in diesem Fall der Grundstückseigentümer verantwortlich ist.
Das sehe ich genau andersrum. Die Telekom selbst sieht sich bis zur 1. TAE verantwortlich und es hat niemand was dran verloren.
Im Umkehrschluss ist sie auch für die Freileitung komplett verantwortlich. Sie hat sie gelegt sie muss sich kümmern.
5
Antwort
von
vor 7 Jahren
@Kugic
Das Team sieht das aber auch anders
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Sonstiges/Freischneiden-von-Telefonleitungen/td-p/444912
Antwort
von
vor 7 Jahren
@der_Lutz Da ging es auch um öffentlichen Bereich.
Da ging es auch um öffentlichen Bereich.
Antwort
von
vor 7 Jahren
der_Lutz @der_Lutz Da ging es auch um öffentlichen Bereich. @der_Lutz Da ging es auch um öffentlichen Bereich. der_Lutz @der_Lutz Da ging es auch um öffentlichen Bereich.
@der_Lutz Da ging es auch um öffentlichen Bereich.
Da ging es auch um öffentlichen Bereich.
Steht wo?
Und selbst wenn, warum soll die Telekom es dort übernehmen und woanders nicht?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.
Ich muss gestehen, dass ich mir bei dem Thema jetzt auch etwas unsicher bin. Auf einem Privatgrundstück würde ich sagen, dass der Eigentümer dafür zuständig ist. Ich mache mich da aber schlau, damit ich ihnen eine exakte Antwort geben kann.
Sobald ich weitere Infos habe, melde ich mich wieder.
Viele Grüße
Ann-Christin G.
1
Antwort
von
vor 7 Jahren
Auf einem Privatgrundstück würde ich sagen, dass der Eigentümer dafür zuständig ist.
Jedes Grundstück hat einen Eigentümer, warum sollte ein privatwirtschaftliches Unternehmen einmal so und einmal so agieren?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
ich habe bei den zuständigen Kollegen nachgefragt.
Ist die Oberleitung beschädigt, schneiden wir auch die Bäume zurück, bzw. veranlassen den Rückschnitt.
Ist die Leitung nicht beschädigt ist der Rückschnitt Sache des Eigentümers.
Grüße Detlev K.
3
Antwort
von
vor 6 Jahren
hallo, d.h. erst wenn der baum umfällt oder die äste anfangen eine auf einem privat grundstück verlaufende leitung der telekom zu beschädigen, kommt die telekom rum, und entfernt die äste? mir ist mir verlaub die telekomleitung auf meinem grundstück ziemlich egal, sie versorgt nicht mein haus, sondern nachbargrundstücke...schlauer wäre, die telekom kommt vorbei und schnippelt alles frei, um überhaput sinnlose schäden zu verursachen...oder?
Antwort
von
vor 6 Jahren
Antwort
von
vor 6 Jahren
@eaviereavierbitte auch hier der Hinweis:
Bitte die Profilfelder ausfüllen und unbedingt einen neuen Thread eröffnen, weil jeder Grundstück seine individuellen Eigenschaften hat.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von