Freischalten einer Leitung

vor 9 Jahren

Liebe Telekom, ich würde gerne zum 01.02. Internet in meiner Wohnung haben. Leider blockiert ihr die Leitung, weil der Vertrag des Vormieters bis zum 30.03. läuft und ihr auf Erfüllung besteht. Bei wem muss sich mein Vermieter denn jetzt mal melden, damit die Leitung freigegeben wird?

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    • vor 9 Jahren

      @LaurenzVielstädte @LaurenzVielstädte

      Nicht die Telekom blockt Die Leitung sondern Dein Vormieter.

      Es besteht die Möglichkeit das eine 2´te Leitung vom Verteiler im Keller in die Wohnung zu schalten mit 2ter Dose (ist rechtlich geregelt)

      falls möglich. Die Kosten dafür frag mal Deinen Anbieter! So wie DU schreibst bist nicht bei der Telekom, kannst bis März warten falls DU die nicht übernimmst.

      Die A Karte hast gezogen wenn zum Haus nichts mehr frei ist.

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    • vor 9 Jahren

      wenn der Vormieter mit seinem Vertrag nicht umgezogen ist, dann hast du Pech gehabt, das ist bis Vertragsende sein Anschluss. Dein Vermieter hat damit schon gar nichts zu tun. 

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    • vor 9 Jahren

      Du beauftragst ganz normal einen Anschluss bei der Telekom und gibst den Namen / die Rufnummer des vorigen Nutzers als Vormieter an, der Rest ergibt sich dann in der Abstimmung, ich verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht....

      selbst wenn eine Leitung noch belegt wäre durch einen anderen Vertrag, heißt das ja nicht, dass Du nicht einen Neuanschluss bestellen kannst und der Techniker dann eine andere Leitung zwischen APL und deiner TAE durchschalten kann...

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      von

      vor 9 Jahren

      @buenni

      Kommt auf den Anbieter an. Telekom ist nicht verplichtet eine Neue Leitung zu schalten oder zu legen für einen RSL. Wenn eine freie Leitung bis zum Apl zu verfügung steht, schalten wir bis da hin und schliesen diese mit einer 1. TAE ab. Von dort aus ist ER bzw. sein Anbiter zuständig.

      Ist Er Telekom Kunde sind wir, so die AGB, dazu verpflichtet einen neuen Leitungsweg zu verfügung zu stellen. 

      Die bestehende Ltg muß bis Vertragsende bestehen bleiben.

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      von

      vor 9 Jahren

      @Chill erst mal Darauf wollte ich gar nicht hinaus ;-)... Ich meinte tatsächlich auch, dass er einen einen Telekom Vertrag bestellen soll.

       

      Den potenziellen Neukunden hat es nämlich nicht zu interessieren, wie die weiteren Abläufe sind. 

       

      Er beauftragt den Anbieter seiner Wahl mit einer Neuschaltung, wie und ob das umsetzbar ist muss sein Anbieter für ihn klären.

      Wenn der Anbieter dazu nicht in der Lage ist, ist es wohl der falsche Anbieter... 

       

       

       

    • vor 9 Jahren

      Hallo @LaurenzVielstädte,

      erst einmal herzlich willkommen in unserer Community und vielen Dank für Ihren Beitrag.

      Ich kann den Wunsch nach Internet in der neuen Wohnung gut verstehen. Haben Sie den Anschluss bei uns beauftragt? Dann schaue ich mir den Auftrag und den aktuellen Stand der Dinge gerne einmal an. Dafür benötige ich nur Ihre Kunden- und Rückrufnummer, die Sie in Ihrem Profil hinterlegen können.

      Wenn allerdings ein Anschluss eines anderen Anbieters in der Wohnung geschaltet werden soll, kann ich nichts einsehen. Da ist dann Ihr Anbieter der richtige Ansprechpartner für Sie.

      Viele Grüße
      Sabine J.

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