Freischaltung der Telebüchse in Neubau

vor 11 Jahren

Hallo ihr Lieben,

 

am WE sind mein Partner und ich als Mieter in ein Neubau gezogen und verzweifeln aktuell am Anschluss für Telefon und Internet, denn scheinbar hat unser aus kein Kabelanschluss und die Telefonbüchse ist nicht freigeschaltet worden.

 

Meine Frage ist jetzt, wer denn dafür verantwortlich ist, dass die Büchse freigeschaltet wird, Vermieter oder Mieter? Und wo bewegt man sich denn preislich bei solch einer Freischaltung? Und ist man dann an den Anbieter gebunden für Telefon und Internet, der die Büchse freischaltet?

 

 

Wenn ich es richtig verstehe, würden die Mieter nach uns noch nicht mehr für eine solche Freischaltung aufkommen, oder?

 

Würde mich sehr über Rückmeldungen freuen.

 

GLG Denise

Hinweis

Dieser Beitrag wurde geschlossen.

Hinweis

Dieser Beitrag ist nicht mehr für Antworten oder Kommentare geöffnet und ist nicht mehr für die Mitglieder der Community sichtbar.

478

0

0

    • vor 11 Jahren

      Ich kann nur spekulieren, was Du mit der Büchse (=Dose) meinen könntest.

       

      Fragt Euren Vermieter!

      Falls die Telekom ins Haus reindarf, dann muss der das mit dem Anschluss mit der Bauherrenhotline ausmachen/ausgemacht haben. Wenn das Setzen eines APL und einer TAE -Dose erst kürzlich geschah, dann kann es möglicherweise sein, dass da noch nicht alles dokumentiert ist und man deshalb aktuell keinen Anschluss bestellen kann.

      0

      0

    • vor 11 Jahren

      denise.kos

      Meine Frage ist jetzt, wer denn dafür verantwortlich ist, dass die Büchse freigeschaltet wird, Vermieter oder Mieter?


      Meine Frage ist jetzt, wer denn dafür verantwortlich ist, dass die Büchse freigeschaltet wird, Vermieter oder Mieter?

      denise.kos

      Meine Frage ist jetzt, wer denn dafür verantwortlich ist, dass die Büchse freigeschaltet wird, Vermieter oder Mieter?


      Beide Vertragspartner, also Du und das von Dir beauftragte Telekommunikationsunternehmen.

       

      denise.kos

      Wenn ich es richtig verstehe, würden die Mieter nach uns noch nicht mehr für eine solche Freischaltung aufkommen, oder?

      Wenn ich es richtig verstehe, würden die Mieter nach uns noch nicht mehr für eine solche Freischaltung aufkommen, oder?
      Wenn ich es richtig verstehe, würden die Mieter nach uns noch nicht mehr für eine solche Freischaltung aufkommen, oder?

      Doch, das Bereitstellungsentgelt für den Anschluß muss immer bezahlt werden.

      0

      von

      vor 11 Jahren

      Was genau hat das mit kleinkariertem Denken zu tun?

      0

      von

      vor 11 Jahren

      Weil Du nur im Privatkundensegment Eigentümer = Vermieter denkst. In der großen weiten Wirtschaftswelt der Immobilien gibt es durchaus andere übliche Formen. Eine davon sind Betreibergesellschaften.

      0

      von

      vor 11 Jahren

      Natürlich gibt es Ausnahmen. Keine Frage. Im allgemeinen ist aber dennoch der Eigentümer einer Immobilie auch der Vertragspartner beim Mietvertrag. Ob das nun eine Privatperson, eine Immobiliengesellschaft oder was auch immer ist. Aber sei es drum. Unsere Diskussion hilft dem TE ja nicht mehr wirklich weiter. Von daher: Schöne Ostertage Fröhlich

      0

    • vor 11 Jahren

      Hallo Denise und herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community.

      Wenn ich Sie richtig verstehe, ist bereits der APL und auch die 1. TAE vorhanden?

      Dann hat olliMD hier bereits die richtige Antwort gegeben. Mit Beauftragung eines Telefonanschlusses und Bereitstellung durch den Anbieter, wird auch die Telefondose freigeschaltet. Die ggf. entstehenden Bereitstellungskosten (bei uns 69,95 Euro), sind von Ihnen zu bezahlen. Auch ein möglicher Nachmieter hätte dann diese Kosten wieder.

      Gruß
      André A.

      0

      0

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...