Freischaltung der Telebüchse in Neubau
vor 11 Jahren
Hallo ihr Lieben,
am WE sind mein Partner und ich als Mieter in ein Neubau gezogen und verzweifeln aktuell am Anschluss für Telefon und Internet, denn scheinbar hat unser aus kein Kabelanschluss und die Telefonbüchse ist nicht freigeschaltet worden.
Meine Frage ist jetzt, wer denn dafür verantwortlich ist, dass die Büchse freigeschaltet wird, Vermieter oder Mieter? Und wo bewegt man sich denn preislich bei solch einer Freischaltung? Und ist man dann an den Anbieter gebunden für Telefon und Internet, der die Büchse freischaltet?
Wenn ich es richtig verstehe, würden die Mieter nach uns noch nicht mehr für eine solche Freischaltung aufkommen, oder?
Würde mich sehr über Rückmeldungen freuen.
GLG Denise
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vor 11 Jahren
Ich kann nur spekulieren, was Du mit der Büchse (=Dose) meinen könntest.
Fragt Euren Vermieter!
Falls die Telekom ins Haus reindarf, dann muss der das mit dem Anschluss mit der Bauherrenhotline ausmachen/ausgemacht haben. Wenn das Setzen eines APL und einer TAE -Dose erst kürzlich geschah, dann kann es möglicherweise sein, dass da noch nicht alles dokumentiert ist und man deshalb aktuell keinen Anschluss bestellen kann.
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vor 11 Jahren
Meine Frage ist jetzt, wer denn dafür verantwortlich ist, dass die Büchse freigeschaltet wird, Vermieter oder Mieter?
Meine Frage ist jetzt, wer denn dafür verantwortlich ist, dass die Büchse freigeschaltet wird, Vermieter oder Mieter?
Beide Vertragspartner, also Du und das von Dir beauftragte Telekommunikationsunternehmen.
Wenn ich es richtig verstehe, würden die Mieter nach uns noch nicht mehr für eine solche Freischaltung aufkommen, oder?
Doch, das Bereitstellungsentgelt für den Anschluß muss immer bezahlt werden.
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vor 11 Jahren
Wenn ich Sie richtig verstehe, ist bereits der APL und auch die 1. TAE vorhanden?
Dann hat olliMD hier bereits die richtige Antwort gegeben. Mit Beauftragung eines Telefonanschlusses und Bereitstellung durch den Anbieter, wird auch die Telefondose freigeschaltet. Die ggf. entstehenden Bereitstellungskosten (bei uns 69,95 Euro), sind von Ihnen zu bezahlen. Auch ein möglicher Nachmieter hätte dann diese Kosten wieder.
Gruß
André A.
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