FTTH-/ FTTC Ausbau - Glasfaser rechtswidrig auf meinem Grundstück verlegt
vor 6 Jahren
Hallo
In meinem Ort findet z. Zt. der FTTC -/ FTTH -Ausbau statt.
Auf meinem Grundstück wurden jedoch Kabel verlegt, ohne mich um Erlaubnis gefragt zu haben.
Wer ist dafür der Ansprechpartner?
Gruß
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vor 6 Jahren
Ansprechpartner: Deutsche Telekom Technik GmbH, Landgrabenweg 151, 53227, Bonn.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Wie wäre denn der Weg zum örtlichen Tiefbauamt. Irgendwer muss die Schachtarbeiten, welche sicher überwiegend auf öffentlichenm Raum laufen sollten, genehmigt haben.
Wie wäre denn der Weg zum örtlichen Tiefbauamt. Irgendwer muss die Schachtarbeiten, welche sicher überwiegend auf öffentlichenm Raum laufen sollten, genehmigt haben.
Die sind Lt. Aussage nicht für Privatgrundstücke zuständig.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Die sind Lt. Aussage nicht für Privatgrundstücke zuständig.
Die sind Lt. Aussage nicht für Privatgrundstücke zuständig.
Aber für Abweichungen vom genehmigten Verlauf. Wie kommt der Trassenverlauf ohne Abweichung auf Dein Grundstück?
Im übrigen stimme ich @ellbogen zu. Sofern ohne Deine Genehmigung auf Deinem Grund und Boden Schachtarbeiten stattfinden ist das Hausfriedensbruch. Eine unmittelbare Anzeige zwingt die Polizei zum Tätigwerden.
Hier würde ich nicht lange fackeln oder über Folgen nachdenken. Versöhnlich kann man sich dann ggf. beim Deeskalationsangebot der Gegenseite geben.
Vorsicht aber falls da was über öffentliche Auslegung / Veröffentlichung in Amtsblättern gelaufen ist. Dann bist Du womöglich auf der Verliererseite.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Vorsicht aber falls da was über öffentliche Auslegung / Veröffentlichung in Amtsblättern gelaufen ist. Dann bist Du womöglich auf der Verliererseite.
Es ist lediglich der korrekte Zrassenverlauf außerhalb des Bereichs auf meinem Grundstück veröffentlicht.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
Lt. Google sitzt die DTT in Braunschweig in der Friedrich-Seele-Straße 7, 38122 Braunschweig.
Hört sich jetzt dumm an, aber wieso fährst du dort nicht mal hin bzw. schickst direkt dort was hin?
13
Antwort
von
vor 6 Jahren
ellbogen ellbogen ellbogen ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Da wird vermutlich der Vorsatz fehlen........ ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Da wird vermutlich der Vorsatz fehlen........ ellbogen ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Da wird vermutlich der Vorsatz fehlen........ 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ellbogen ellbogen ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Da wird vermutlich der Vorsatz fehlen........ ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Da wird vermutlich der Vorsatz fehlen........ ellbogen ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Da wird vermutlich der Vorsatz fehlen........ Den braucht es nicht ellbogen ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Da wird vermutlich der Vorsatz fehlen........ ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Da wird vermutlich der Vorsatz fehlen........ ellbogen ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Da wird vermutlich der Vorsatz fehlen........ Den braucht es nicht ellbogen ellbogen ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Da wird vermutlich der Vorsatz fehlen........ ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Da wird vermutlich der Vorsatz fehlen........ ellbogen ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch ellbogen Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch Da wird vermutlich der Vorsatz fehlen........ Den braucht es nicht Selbstverständlich ist der für die Strafbarkeit erforderlich, sonst wäre Fahrlässigkeit im Gesetz erwähnt.
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Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch
Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch
Da wird vermutlich der Vorsatz fehlen........
Den braucht es nicht
Selbstverständlich ist der für die Strafbarkeit erforderlich, sonst wäre Fahrlässigkeit im Gesetz erwähnt.
Meinetwegen,
aber bei einer Abweichung vom Trassenplan um mehrere Meter in ein anderes Grundstück kann ich Vorsatz erkennen, da von einer Ausführung der Arbeiten durch eine Fachfirma ausgegangen werden muss., deren Mitarbeiter Trassenpläne lesen können sollten.
Den Vorsatz kann ich nicht erkennen, spielt aber keine Rolle.
Je nachdem wie gut der Trassenplan zu lesen ist, ist es entweder grob fahrlässiges Verschulden des Polieres oder der Planer bei der Telekom ist schuld.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Je nachdem wie gut der Trassenplan zu lesen ist, ist es entweder grob fahrlässiges Verschulden des Polieres oder der Planer bei der Telekom ist schuld.
Je nachdem wie gut der Trassenplan zu lesen ist, ist es entweder grob fahrlässiges Verschulden des Polieres oder der Planer bei der Telekom ist schuld.
Das ist dann aber zivil-, nicht strafrechtlich relevant.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Sofern vom Trassenplan abgewichen wird gibt es eine Aufsichtsbehörde (Bauamt, Tiefbauamt; ersatzweise Bürgerbüro). Der sollte das umgehend zur Kenntnis gebracht werden.
Sofern vom Trassenplan abgewichen wurde und der Vorarbeiter von der Verletzung privaten Grunds informiert wurde sowie das Verlassen des Grundstücks angeordnet wurde sehe ich den Hausfriedensbruch.
Falls der Trassenplan aber durch öffentliche Auslegung+Widerspruchsrecht bekannt gemacht wurde, sieht es schlecht aus.
Ist die Leitung erst versenkt, steht man vor vollendeten Tatsachen.
Der Trassenplan beim Bautrupp ist definitiv nicht schlecht zu lesen. Das ganze wird üblicherweise doch von Vermessern begleitet und gekennzeichnet.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
gerne kümmere ich mich darum.
Wann könnte ich einmal zwecks Legitimation durchklingeln?
Viele Grüße
Finn A.
1
Antwort
von
vor 6 Jahren
Wann könnte ich einmal zwecks Legitimation durchklingeln?
@Finn A.
Ab jetzt innerhalb der nächsten 2 Stunden
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
Vielen Dank, für das freundliche Telefonat.
Wie besprochen, habe ich die Anfrage an die PTI jetzt fertig gemacht.
Ich halte die hier natürlich auf dem Laufenden und melde mich, sobald ich die Rückmeldung der Kollegen habe.
Viele Grüße
Finn A.
0
vor 6 Jahren
leider habe ich aktuell noch keine Rückmeldung von der PTI .
Ich behalte das Ganz natürlich weiterhin im Auge.
Viele Grüße
Finn A.
4
Antwort
von
vor 6 Jahren
....Auf dem Lageplan ist die Lage der Straße falsch eingezeichnet, da kann man den Arbeitern vor Ort nicht einmal einen Vorwurf machen....
....Auf dem Lageplan ist die Lage der Straße falsch eingezeichnet, da kann man den Arbeitern vor Ort nicht einmal einen Vorwurf machen....
.....aber in der richtigen Ortschaft finden die Tiefbauarbeiten schon statt?
Am besten auch die Postleitzahl mit kontrollieren!
Antwort
von
vor 6 Jahren
Wieder Erwarten war heute kurzfristig ein Planer im Auftrag der PTI24 bei mir und hat alles Dokumentiert.
Er sagte, er gibt das in eine regionale Abteilung, die solche Privatrechtsverletzungen bearbeiten.
Daraus schließe ich, dass solche Fälle billigend in Kauf genommen werden, um den Breitbandausbau zu beschleunigen.
Antwort
von
vor 6 Jahren
......dass solche Fälle billigend in Kauf genommen werden, um den Breitbandausbau zu beschleunigen.
......dass solche Fälle billigend in Kauf genommen werden, um den Breitbandausbau zu beschleunigen.
.....um Kosten zu senken!
Buddeln im öffentlichen Bereichen ist teuer und erfordert nicht wenig Papierkram + Bearbeitungszeit......
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
leider habe ich dich telefonisch eben nicht erreicht.
Wie ist denn der aktuelle Stand? Besteht noch Handlungsbedarf von unserer Seite?
Grüße Detlev K.
1
Antwort
von
vor 6 Jahren
Hallo @Detlev K.
es haben sich einzelne Unklarheiten ergeben, aber ich stehe mit dem zuständigen Bauleiter in Kontakt.
Es besteht kein Handlungsbedarf für euch.
Gruß
Karl
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
alles klar und vielen Dank.
Grüße Detlev K.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von