Gelöst

Geförderter Breitbandausbau im Märkischen Kreis

vor 2 Jahren

Hallo liebe Telekom,

 

ich nehme Bezug auf diesen Beitrag, wo ich leider nicht kommentieren kann:

 

https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glasfaserausbau/Gefoerderter-Breitbandausbau-im-Maerkischen-Kreis/ba-p/4384521/page/40#comments

 

Es ist recht kurios, aber bei uns in Wigginghausen Herscheid werden einige wenige Häuser (siehe blau markiert) im 6. Call berücksichtigt und mit Glasfaser versorgt. Alle Häuser drumherum sollen keine Glasfaser erhalten. Mal ganz abgesehen von der technischen Umsetzung vor Ort, aber warum erhalten hier einige wenige Häuser einen Anschluss und alle anderen nicht?

 

Unsere Nachbarn in den blau markierten Häusern haben auch schon Bestätigungen der Telekom vorliegen, dass der Ausbau in dem Zeitraum 01.03.23 bis 31.01.24 durchgeführt werden soll.

 

Was können alle anderen Haushalte tun, um auch versorgt zu werden?

 

Vielen Dank und viele Grüße

 

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    • vor 2 Jahren

      Förderbedingungen. 

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hallo, danke für den Tipp mit dem Kontakt zum Breitbandkoordinator unseres Kreises. Er hat mir gestern gesagt, dass es daran liegt, dass nur die Haushalte gefördert werden, die technisch nicht in der Lage sind mindestens 30 MBit zu bekommen. Ich selber habe nur einen Tarif über 16 MBit. Wir könnten technisch gesehen wohl mindestens 30 MBit bekommen aber die Telekom bietet uns leider keinen Tarif über 50 MBit an. Die Kreisverwaltung ist aber optimistisch, dass auch andere Häuser dann angeschlossen werden, um zu vermeiden, dass an "anderen Gebäuden vorbei gebuddelt" wird.  Viele Grüße

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      manuelnrw

      Die Kreisverwaltung ist aber optimistisch, dass auch andere Häuser dann angeschlossen werden, um zu vermeiden, dass an "anderen Gebäuden vorbei gebuddelt" wird.

      Die Kreisverwaltung ist aber optimistisch, dass auch andere Häuser dann angeschlossen werden, um zu vermeiden, dass an "anderen Gebäuden vorbei gebuddelt" wird. 
      manuelnrw
      Die Kreisverwaltung ist aber optimistisch, dass auch andere Häuser dann angeschlossen werden, um zu vermeiden, dass an "anderen Gebäuden vorbei gebuddelt" wird. 

      Das klappt aber nur, wenn die Förderbedingungen geändert werden. 

      Was idR. nur sehr schwer im Nachgang möglich ist. 

       

      Normal ist das Kind nun schon in den Brunnen gefallen. 

      Heißt an die Infrastruktur darf für 3-5 Jahre niemand anderes angeschlossen werden, denn ansonsten müssen die Summen aus der Förderung zurückgezahlt werden. 

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @manuelnrw 

      manuelnrw

      Die Kreisverwaltung ist aber optimistisch, dass auch andere Häuser dann angeschlossen werden, um zu vermeiden, dass an "anderen Gebäuden vorbei gebuddelt" wird.

      Die Kreisverwaltung ist aber optimistisch, dass auch andere Häuser dann angeschlossen werden, um zu vermeiden, dass an "anderen Gebäuden vorbei gebuddelt" wird. 
      manuelnrw
      Die Kreisverwaltung ist aber optimistisch, dass auch andere Häuser dann angeschlossen werden, um zu vermeiden, dass an "anderen Gebäuden vorbei gebuddelt" wird. 

      Die sollen nicht optimistsch sein, sollen daran gehen , gemäß der neueren Förderbedingungen hir zu Arbeiten/lassen oder versuchen, das hier möglichst in Eigeninvest für Interessierte ausgebaut wird. Sonst gibt es nämlich wirklich

      CyberSW

      ür 3-5 Jahre niemand anderes angeschlossen werden, denn ansonsten müssen die Summen aus der Förderung zurückgezahlt werden

      ür 3-5 Jahre niemand anderes angeschlossen werden, denn ansonsten müssen die Summen aus der Förderung zurückgezahlt werden
      CyberSW
      ür 3-5 Jahre niemand anderes angeschlossen werden, denn ansonsten müssen die Summen aus der Förderung zurückgezahlt werden

      das Problem! Da sollen die sich zügig drum kümmern. Und doppelter Aufwand muss ja nicht sein. Insbesondere wenn ja in der Zwischenzeit die Bedingungen für Anträge verändert wurden.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

       Tatsächlich ist Dein erster Ansprechpartner die Kreisverwaltung @manuelnrw 

      Im geförderten Ausbau entscheidet die Verwaltung was, wo und wie gebaut wird

       

      https://www.maerkischer-kreis.de/breitband_weisse_Flecken.php

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      manuelnrw

      würde mich über weitere Infos

      würde mich über weitere Infos
      manuelnrw
      würde mich über weitere Infos

      Bei einem geförderten Ausbau gibt es Förderbedingungen nachdem Geld zur Verfügung gestellt wird.

      Nach diesen muss dann auch ausgebaut werden. 

       

      Leider passiert es nicht selten, dass Gemeinden/Städte mit den Papierkram überfordert sind und die Förderung gerade so beantragt bekommen. Dadurch kannst du dann zum Teil echt fragliche Rahmenbedingungen und Formulierungen finden, die für nen Laien in ner Verwaltung evtl. Sinn ergeben haben, aber dann bei der Umsetzung nur Probleme machen.

       

      Kannst als Beispiel so etwas finden wie "Förderfähig sind Haushalte welche die Mindestbandbreite von 100 Mbit/s nicht erreichen." klingt ja erstmal gut. Je nach Netzausbau vor Ort erreichst damit dann aber ggf. nur den Außenbereich. Oder hast zwischen drin mal einzelne Gebäude die später mit extra Kabeln angebunden wurden, da das Verzweigerkabel voll war. 

       

      Dann passiert es dir halt, dass die Glasfaser schön an den Nachbarn vorbei gebuddelt wird nur um die Häuser am Ortsrand zu erschließen. Da es ein geförderter Ausbau ist, dürfen dann die anderen Gebäude nicht mit dran angeschlossen werden, denn ansonsten müsste die Gemeinde/Stadt die Fördergelder zurückzahlen. 

       

      Aber wie @Gelöschter Nutzer schon richtig sagte ... die Ansprechpartner ist die Verwaltung.

      Denn die hat die Hoheit darüber wo ausgebaut werden soll. 

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    • vor 2 Jahren

      @manuelnrwDas sieht mir nach der Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s aus. Du solltest mal mit dem Verantwortlichen für den Breitbandausbau bei Euch im Kreis darüber reden. Denn auch Anschlüsse mit 100Mbit/s dürfen gefördert werden.

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

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