Gelöst
gefährliche Äste vom Nachbargrundstück ragen über Oberleitung
vor 3 Jahren
Hallo,
folgende Situation:
Auf dem Nachbargrundstück steht ein größerer Baum, der stark von Misteln befallen ist. Unterhalb der Äste verläuft eine Oberleitung an Masten, an die vor kurzem neue Glasfaserkabel verlegt wurden. Von diesem Baum brechen wiederholt große meterlange Äste ab und stürzen auf die Straße. Noch wurde niemand verletzt, auch keine Leitung beschädigt. Die Oberleitung und die Masten stehen an der Zufahrtsstraße auf öffentlichem Grund, würde ich sagen, ist somit die Deutsche Telekom für die Sicherung der Oberleitung zuständig und muss über solche Gefahrenbäume informiert werden, oder ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Äste zu beschneiden, wenn diese drohen, die Oberleitung zu beschädigen, falls ja wo kann ich nachlesen?
Vielen Dank an die Community
IMG-20220827-WA0001.jpg
IMG_20220827_070249560_HDR.jpg
377
0
8
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
211
0
5
vor 4 Jahren
670
0
3
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.
vor 3 Jahren
@Cullyn dafür ist der Grundstückseigentümer zuständig
0
vor 3 Jahren
@Cullyn
Die Gefahr geht vom Baum aus nicht von der Oberleitung.
Die Gefahrenabwehr muss also vom Besitzer des Baums ausgehen - was hat die Telekom damit zu tun?
4
von
vor 3 Jahren
@Cullyn wenn die Äste aus meinem Garten auf die Straße ragen bekomme ich ein schreiben von der Gemeinde das ich die Stutzen muss. Ich bin dafür veranwortlich wenn was passiert.
von
vor 3 Jahren
Wende dich schriftlich an das Ordnungsamt und verweise mit den Bildern darauf, das hier gefahr für Leib und Leben besteht.
Die werden dann entsprechend auf den Grundstückseigentümer zugehen.
von
vor 3 Jahren
Wo ist es geregelt, dass sich der Grundstückseigentümer um die Sicherung zu kümmern hat?
da die Frage noch offen war, hier etwas Lesestoff:
https://www.juraforum.de/news/welche-verkehrssicherungspflicht-gilt-bei-baeumen_247559
0
Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Wende dich schriftlich an das Ordnungsamt und verweise mit den Bildern darauf, das hier gefahr für Leib und Leben besteht.
Die werden dann entsprechend auf den Grundstückseigentümer zugehen.
0
vor 3 Jahren
Reicht als Grund für eine Schadensmeldung ohne Kundenbezug! Hotline anrufen 08003301000 und störung sagen dann die mitarbeiter auf eine Schadensmeldung ohne Kundenbezug hinweisen schadet nämlich nie etwas rechtzeitig zu melden bevor es noch schlimmer wird
0
0
Uneingeloggter Nutzer
von