Gibt es eine Entschädigung bei längeren Ausfall ?

vor 3 Jahren

Hallo habe seit fast 10 Tage kein Internet und Telefon da die Leitung gestört ist und es soll noch 8 Tage Dauern ca.  
gibt es für die Tage eine Entschädigung? Habe ja auch Abos bei Telekom die auch weiter laufen ohne das ich sie auf dem tv nutzen kann. 

191

4

  • vor 3 Jahren

    Hallo @Dome83 

     

    Herzlich willkommen in der Community.

     

    Du kannst für den 3. und 4. Tag 10% des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 5 Euro) und ab dem 5. Tag 20% des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 10 Euro) Entschädigung einfordern.

     

    Wenn der Schaden behoben ist, kannst du das mit der Hotline klären

    0

  • vor 3 Jahren

    Dome83

    Hallo habe seit fast 10 Tage kein Internet und Telefon da die Leitung gestört ist und es soll noch 8 Tage Dauern ca. gibt es für die Tage eine Entschädigung? Habe ja auch Abos bei Telekom die auch weiter laufen ohne das ich sie auf dem tv nutzen kann.

    Hallo habe seit fast 10 Tage kein Internet und Telefon da die Leitung gestört ist und es soll noch 8 Tage Dauern ca.  
    gibt es für die Tage eine Entschädigung? Habe ja auch Abos bei Telekom die auch weiter laufen ohne das ich sie auf dem tv nutzen kann. 

    Dome83

    Hallo habe seit fast 10 Tage kein Internet und Telefon da die Leitung gestört ist und es soll noch 8 Tage Dauern ca.  
    gibt es für die Tage eine Entschädigung? Habe ja auch Abos bei Telekom die auch weiter laufen ohne das ich sie auf dem tv nutzen kann. 


    Bundesnetzargetur :

    • Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn:
      Ihr Telefon oder Internet komplett ausgefallen ist und Ihr Anbieter keine Ersatzlösung zur Verfügung gestellt hat,
      Sie die Störung und deren Fortdauern nicht selbst zu verantworten haben,
      es sich nicht um Fälle von höherer Gewalt oder gesetzlich zulässige Maßnahmen der Anbieter handelt.

     

    2

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    @Dome83 

    Thunder99

    Bundesnetzargetur : Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn: Ihr Telefon oder Internet komplett ausgefallen ist und Ihr Anbieter keine Ersatzlösung zur Verfügung gestellt hat, Sie die Störung und deren Fortdauern nicht selbst zu verantworten haben, es sich nicht um Fälle von höherer Gewalt oder gesetzlich zulässige Maßnahmen der Anbieter handelt.

    Bundesnetzargetur :

    • Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn:
      Ihr Telefon oder Internet komplett ausgefallen ist und Ihr Anbieter keine Ersatzlösung zur Verfügung gestellt hat,
      Sie die Störung und deren Fortdauern nicht selbst zu verantworten haben,
      es sich nicht um Fälle von höherer Gewalt oder gesetzlich zulässige Maßnahmen der Anbieter handelt.
    Thunder99

    Bundesnetzargetur :

    • Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn:
      Ihr Telefon oder Internet komplett ausgefallen ist und Ihr Anbieter keine Ersatzlösung zur Verfügung gestellt hat,
      Sie die Störung und deren Fortdauern nicht selbst zu verantworten haben,
      es sich nicht um Fälle von höherer Gewalt oder gesetzlich zulässige Maßnahmen der Anbieter handelt.

    Nachzulesen im TKG , §58:

    § 58 Entstörung
    (1) Der Verbraucher kann von einem Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes
    verlangen, dass dieser eine Störung unverzüglich und unentgeltlich beseitigt, es sei denn, der Verbraucher
    hat die Störung selbst zu vertreten. Satz 1 gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle
    Telekommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiensten für Dienste der Maschine-
    Maschine-Kommunikation. Der Verbraucher hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht.
    (2) Der Anbieter hat den Eingang einer Störungsmeldung sowie die Vereinbarung von Kundendienst- und
    Installationsterminen jeweils unverzüglich gegenüber dem Verbraucher zu dokumentieren. Wenn der Anbieter
    die Störung nicht innerhalb eines Kalendertages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann, ist er
    verpflichtet, den Verbraucher spätestens innerhalb des Folgetages darüber zu informieren, welche Maßnahmen
    er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.
    (3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann
    der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung
    verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige
    Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der
    Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der
    Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro
    oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem
    Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach
    § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung
    anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden
    Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz
    anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.
    (4) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher
    für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich
    vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher
    Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Absatz 3
    Satz 4 und 5 gilt entsprechend.
    (5) Die Bundesnetzagentur kann weitere Einzelheiten der Entstörung durch Festlegung regeln. Dabei kann sie
    insbesondere auch weitere Fristen, Dokumentations- und Informationsanforderungen zum Beginn und Ablauf des
    Entstörungsverfahrens sowie Anforderungen an die Vereinbarung und Dokumentation von Kundendienst- und
    Installationsterminen festlegen.

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Gibt auch manchmal best choice Gutscheine für Störungen. Aber bei komplettausfall gibs natürlich mehr. Bzw muss es mehr geben 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

Frage

von

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen