Gibt es eine Entschädigung bei längeren Ausfall ?
vor 3 Jahren
Hallo habe seit fast 10 Tage kein Internet und Telefon da die Leitung gestört ist und es soll noch 8 Tage Dauern ca.
gibt es für die Tage eine Entschädigung? Habe ja auch Abos bei Telekom die auch weiter laufen ohne das ich sie auf dem tv nutzen kann.
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Marcel2605
vor 3 Jahren
Hallo @Dome83
Herzlich willkommen in der Community.
Du kannst für den 3. und 4. Tag 10% des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 5 Euro) und ab dem 5. Tag 20% des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 10 Euro) Entschädigung einfordern.
Wenn der Schaden behoben ist, kannst du das mit der Hotline klären
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Thunder99
vor 3 Jahren
Hallo habe seit fast 10 Tage kein Internet und Telefon da die Leitung gestört ist und es soll noch 8 Tage Dauern ca. gibt es für die Tage eine Entschädigung? Habe ja auch Abos bei Telekom die auch weiter laufen ohne das ich sie auf dem tv nutzen kann.
Hallo habe seit fast 10 Tage kein Internet und Telefon da die Leitung gestört ist und es soll noch 8 Tage Dauern ca.
gibt es für die Tage eine Entschädigung? Habe ja auch Abos bei Telekom die auch weiter laufen ohne das ich sie auf dem tv nutzen kann.
Bundesnetzargetur :
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NoOneElse
Antwort
von
Thunder99
vor 3 Jahren
@Dome83
Bundesnetzargetur : Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn: Ihr Telefon oder Internet komplett ausgefallen ist und Ihr Anbieter keine Ersatzlösung zur Verfügung gestellt hat, Sie die Störung und deren Fortdauern nicht selbst zu verantworten haben, es sich nicht um Fälle von höherer Gewalt oder gesetzlich zulässige Maßnahmen der Anbieter handelt.
Bundesnetzargetur :
Nachzulesen im TKG , §58:
§ 58 Entstörung
(1) Der Verbraucher kann von einem Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes
verlangen, dass dieser eine Störung unverzüglich und unentgeltlich beseitigt, es sei denn, der Verbraucher
hat die Störung selbst zu vertreten. Satz 1 gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle
Telekommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiensten für Dienste der Maschine-
Maschine-Kommunikation. Der Verbraucher hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht.
(2) Der Anbieter hat den Eingang einer Störungsmeldung sowie die Vereinbarung von Kundendienst- und
Installationsterminen jeweils unverzüglich gegenüber dem Verbraucher zu dokumentieren. Wenn der Anbieter
die Störung nicht innerhalb eines Kalendertages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann, ist er
verpflichtet, den Verbraucher spätestens innerhalb des Folgetages darüber zu informieren, welche Maßnahmen
er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.
(3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann
der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung
verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige
Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der
Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der
Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro
oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem
Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach
§ 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung
anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden
Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz
anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.
(4) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher
für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich
vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher
Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Absatz 3
Satz 4 und 5 gilt entsprechend.
(5) Die Bundesnetzagentur kann weitere Einzelheiten der Entstörung durch Festlegung regeln. Dabei kann sie
insbesondere auch weitere Fristen, Dokumentations- und Informationsanforderungen zum Beginn und Ablauf des
Entstörungsverfahrens sowie Anforderungen an die Vereinbarung und Dokumentation von Kundendienst- und
Installationsterminen festlegen.
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vanguardboy
Antwort
von
Thunder99
vor 3 Jahren
Gibt auch manchmal best choice Gutscheine für Störungen. Aber bei komplettausfall gibs natürlich mehr. Bzw muss es mehr geben
1
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Thunder99
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
Dome83