Glasfaser 150 für Monatspreis 45€ anstatt ursprünglich vereinbarter Angebotspreis von 35€, wie kann ich reklamieren?
vor 3 Stunden
Guten Tag liebe Telekom Community,
Ich bin im Mai 2025 zur Telekom gewechselt, in den Tarif Glasfaser 150 mit einem Angebot für 35€ p. Monat, beim Besuch eines Vertriebsmitarbeiters. Diesen Preis hat mir der Vertriebsmitarbeiter kommuniziert, ich habe extra mehrmals nachgefragt, anscheinend war es ein besonderes Angebot. Dieser Preis ist auch als monatliches Entgelt in den "Vorvertraglichen Pflichtinformationen" genannt, allerdings ist dort auch ein "AGB-Preis" von 45€ p.M. genannt.
Zuvor hatte ich einen Kabelanschluss Tarif mit 100 MBit für ca. 33€ p.M., daher habe ich das vergleichsweise gute Angebot mit Wechsel auf Glasfaser der Telekom angenommen.
Der Glasfaser-Anschluss wurde am 9.12.2025 fertiggestellt, seitdem zahle ich 45€ p.M., und nicht den vereinbarten Preis.
Ich wurde wohl "über den Tisch" gezogen, um es freundlich auszudrücken. Was ist der Grund hierfür?
Gibt es noch weitere solcher Fälle von "trickreichen" Angeboten?
Ich möchte rückwirkend und in Zukunft den vereinbarten Preis von 35€ p.M. zahlen.
Die mehrmalige Nachfrage beim Kundenservice über WhatsApp hat nichts gebracht, es sei keine Änderung möglich.
Ich habe auch schon eine Nachricht über das Kontaktformular gesendet, inkl. Anhang, allerdings bei "Verbesserungsvorschlag", da ich ansonsten keine passende Kategorie gefunden habe.
Wie kann ich das reklamieren?
Vielen Dank und beste Grüße
Vorvertragliche Pflichtinformationen Glasfaser 150.pdf
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vor 3 Stunden
Was steht denn in der Auftragsbestätigung? Das ist Relevant.
Ich habe auch schon eine Nachricht über das Kontaktformular gesendet, inkl. Anhang, allerdings bei "Verbesserungsvorschlag", da ich ansonsten keine passende Kategorie gefunden habe.
Guten Tag liebe Telekom Community,
Ich bin im Mai 2025 zur Telekom gewechselt, in den Tarif Glasfaser 150 mit einem Angebot für 35€ p. Monat, beim Besuch eines Vertriebsmitarbeiters. Diesen Preis hat mir der Vertriebsmitarbeiter kommuniziert, ich habe extra mehrmals nachgefragt, anscheinend war es ein besonderes Angebot. Dieser Preis ist auch als monatliches Entgelt in den "Vorvertraglichen Pflichtinformationen" genannt, allerdings ist dort auch ein "AGB-Preis" von 45€ p.M. genannt.
Zuvor hatte ich einen Kabelanschluss Tarif mit 100 MBit für ca. 33€ p.M., daher habe ich das vergleichsweise gute Angebot mit Wechsel auf Glasfaser der Telekom angenommen.
Der Glasfaser-Anschluss wurde am 9.12.2025 fertiggestellt, seitdem zahle ich 45€ p.M., und nicht den vereinbarten Preis.
Ich wurde wohl "über den Tisch" gezogen, um es freundlich auszudrücken. Was ist der Grund hierfür?
Gibt es noch weitere solcher Fälle von "trickreichen" Angeboten?
Ich möchte rückwirkend und in Zukunft den vereinbarten Preis von 35€ p.M. zahlen.
Die mehrmalige Nachfrage beim Kundenservice über WhatsApp hat nichts gebracht, es sei keine Änderung möglich.
Ich habe auch schon eine Nachricht über das Kontaktformular gesendet, inkl. Anhang, allerdings bei "Verbesserungsvorschlag", da ich ansonsten keine passende Kategorie gefunden habe.
Wie kann ich das reklamieren?
Vielen Dank und beste Grüße
Was soll das für ein Verbesserungsvorschlag sein?
Wieso nicht einfach:
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4
von
vor 3 Stunden
Was bedeutete dann die VVI für den Kunden?
Was steht denn in der Auftragsbestätigung? Das ist Relevant.
Was bedeutete dann die VVI für den Kunden?
Das ist eine vorvertragliche Information
von
vor 3 Stunden
Was bedeutete dann die VVI für den Kunden?
Was steht denn in der Auftragsbestätigung? Das ist Relevant.
Was bedeutete dann die VVI für den Kunden?
Nichts verbindliches!
Es kann noch immer was dazwischen kommen
0
von
vor 2 Stunden
@CyberSW unter "Fragen zum Unternehmen" --> "1. Themenauswahl: Presse / Datenschutz / Sicherheit / Feedback --> Verbesserungsvorschlag"
Deine Auswahl hatte ich nicht gefunden, die würde besser passen, danke.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
Stelle doch bitte mal die dazugehörige Bestätigung ein!
🦂
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vor 3 Stunden
in den ersten drei Monaten 34,95, dann AGB Preise. Auf die komplette Laufzeit bekommst natürlich nicht die 34,95 €
0
2
von
vor 3 Stunden
in den ersten drei Monaten 34,95, dann AGB Preise. Auf die komplette Laufzeit bekommst natürlich nicht die 34,95 €
Die VVI liest sich aber anders, da steht "ab 1.Monat 34,95" und "Mindestlaufzeit 24 Monate".
Ja, da wird zwar auf die AGB verweist, aber wenn das die Auftragsbestätigung erst ausweist, wäre der Vertrag m.E. unwirksam.
dazu:
(4) Die in den Absätzen 1 und 3 genannten Informationen werden Inhalt des Vertrages, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Vertragsparteien sind zwei, die das was vereinbaren müssten.
von
vor 2 Stunden
Genau, ich lese die VVI auch so, dass es 35€ p.M. für die gesamte Mindestlaufzeit wären - da steht doch nirgends etwas von den ersten 3 Monaten?!
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
Hallo @Philipp_ESG,
vielen Dank für deinen Beitrag und willkommen in der Community.
Kannst du bitte einmal schauen, welcher Preis in der Auftragsbestätigung steht?
Viele Grüße
Svenja
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14
von
vor 2 Stunden
Hallo @Svenja Ba.
da die Auftragsbesätigung vom 9.12.2025 persönliche Daten enthält, sollte ich sie ja hier nicht hochladen.
Dort steht "Ihre Auftragsbestätigung zum Auftrag vom 06.05.2025"
Dann natürlich noch:
"Noch ein rechtlicher Hinweis für Sie.
Für den Vertrag bzw. die Verträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen
und Preislisten der Telekom Deutschland GmbH für das jeweils bestellte Produkt. Sie bekommen diese in
unseren Telekom Shops, von unserem Kundenservice oder im Internet unter: www.telekom.de/agb."
Bei beauftragten Leistungen steht Glasfaser 150 mit 44,95 € drin, leider.
Das ist der geltende Vertrag. Da habe ich nicht schnell genug widerrufen.
Allerdings bin ich ja davon ausgegangen, dass ich den Angebotspreis kriege.
Wie sind hier meine rechtlichen Möglichkeiten?
0
von
vor einer Stunde
Dann bleibt dir wohl nichts über als vor Gericht zu gehen.
Man hat hier dir einen teuren Vertrag untergeschoben.
Nach dem Motto es gilt die Auftragsbestätigung und nicht die Vorvertragliche Pflichtinformation.
Obwohl die Verbraucherzentrale das anders sieht.
Nach deren Meinung sind die ln der Vorvertragliche Pflichtinformation genannten Preise Verbindlich.
Für den Vertrag.
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von