Glasfaser Anschluss
vor 3 Jahren
Hallo,
ich habe Anfang Mai bei der Telekom einen Glasfaseranschluss beauftragt, der Ausbau beginnt im Herbst. So lange werde ich von der Telekom versorgt.
Nun ist es so, dass mein Vermieter die Einverständnis für den Glasfaserausbau zurückziehen wird (keine Ahnung wieso).
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Ohne Glasfaser hätte ich ja den Anbieter nicht gewechselt...
Viele Grüße
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vor 3 Jahren
@Sandra321 Nein hast du nicht, dein ursprünglicher Vertrag kann ja weiterlaufen.
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vor 3 Jahren
Da noch kein Vertrag zustande gekommen ist, ist auch eine Kündigung nicht möglich.Der Auftrag wird hinfällig, sobald die Eigentümerentscheidung im System ist.Genau genommen darf der Eigentümer nicht einfach so ablehnen, du kannst darauf bestehen.
Das ist jedoch ein anderes Thema.
Edit:
Ah ich verstehe grad den Text richtig.
Der jetzige Kupfervertrag ist gültig. Der Glasfaservertrag ist hinfällig.
9
Antwort
von
vor 3 Jahren
@falk2010 das funktioniert. ALs MIeter GF Vorvertrag schließen, Eigentürmer wird durch die TK kontaktiert.
@Sandra321 Du musst nun auf jeden Fall den Anbieterwechsel von der roten Träne zur TK widerrufen.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Genau, so soll es am liebsten sein.
Hier in unserem Viertel sind die von der Telekom vom Tür zu Tür gelaufen und haben direkt Verträge an der Haustür gemacht. Ein Anruf beim Vermieter, der erstmal ja sagte, und schon hatte ich den Vertrag.
Antwort
von
vor 3 Jahren
@falk2010 das funktioniert. ALs MIeter GF Vorvertrag schließen,
@falk2010 das funktioniert. ALs MIeter GF Vorvertrag schließen,
genau, Vorvertrag, aber der wird doch sowieso in dem Fall von @Sandra321 nicht wirksam.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
@Sandra321
Hast Du denn Information dazu, warum der Eigentümer jetzt nicht mehr will?
Läuft der Vodafon-Anschluß über Koaxialkabel oder über einen TAE -Anschluss über Telefon?
Gibt es in der Wohnung einen Telefonanschluß mit einer TAE -Anschlusseinheit?
14
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ich muss wirklich nochmal Informationen sammeln. Danke schon mal für eure Tipps.
Antwort
von
vor 3 Jahren
@Kugic
Auch da hat das TKG noch eine Lücke im § 228.
Der hat noch einiges an Potential.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @Sandra321,
wir sind auf deine Rückmeldung gespannt.
Solltest du weitere Unterstützung benötigen, melde dich gerne erneut.
Viele Grüße
Anja N.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von