Glasfaser im Haus (Reihenmittelhaus) ohne Keller – Leitungsweg/Wärmebrücken

vor einem Jahr

Guten Tag an Alle im Forum, 

 

ich brauche mal Ihre/Eure Hilfe bezüglich eines möglichen Leitungsweges für ein Glasfaserkabel. 

 

Aktuell sitzt das Kupferkabel im Spitzboden unter dem Dach, weil das Haus kein Keller hat. Dort oben ist der Router mit dem Kabel der Telekom angeschlossen. Von dem Router gehen nun Netzwerkkabel zu einem Homeway-System, sodass jeder Raum im Haus Internet hat.

 

Geplant ist, das Glasfaserkabel durch die Hauswand im Erdgeschoss in den Flur zu legen und dort die Glasfaserdose zu setzen, sodass der Glasfaserrouter dann im Erdgeschoss seinen Platz findet. An den Router wäre ein Netzwerkkabel angeschlossen, welches über Netzwerkkabel <-> Switch <-> Homeway-Netzwerkdose EG <-> Homeway-System Spritzboden/Switch, dann das Internetsignal in das ganze Haus führt.

 

Nun zu meinen Fragen:

 

1) Ich habe in der DIN EN 50174-1 gelesen, dass: „Eine Montage in Toiletten und Küchen, im Bereich von Fluchtwegen, in abgehängten Decken oder Doppelböden und innerhalb von Schränken oder Halterungen, die Rohre von Löschanlagen oder andere Feuerlöscheinrichtungen enthalten, ist nicht zulässig.“

Im Gehweg vor dem Haus liegt das Glasfaserkabel schon im Boden. Wenn ich die Räume, welche sich auf der Gehwegseite betrachte, liegen folgende Räume zur Gehwegseite (von außen auf die Räume blickend) hin: Eingangstür/Flur (in der Mitte/ 1. Rettungsweg/Fluchtweg) und Küche (rechts) und Gäste-WC (links).

 

In diesem Fall dürfte ich keine Rohre/Glasfaserkabel durch die Fassade in das Erdgeschoss legen?

 

2) Im „Ratgeber Installation Glasfasernetz Gebäude“ der Telekom sind auf Seite 27 die Brandschutzanforderungen beschrieben.

Dort sind zwei Möglichkeiten genannt, wie man das Glasfaserkabel nach innen führt.

 

1.: Man verwendet ein Kabelkanal, welcher z.B. die Eigenschaft: feuerhemmend ausweist.

2.: Man verwendet einen Metall-Kabelkanal und Kabel mit verbesserten Brandschutzeigenschaften.

 

Hier wird kein Bezug auf Flucht-/Rettungswege oder Flure genommen. Bedeutet dies, dass ich zwischen der ersten oder zweiten Variante wählen kann und damit die Brandschutzbestimmungen erfülle? Oder muss ich zwingend Metall-Kabelkanäle verwenden?

 

3) Wie wird das Bohrloch durch die Hauswand fachmännisch gegen Feuchtigkeit, Rauch, Wasser, sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse verschlossen?

Hat hier jemand Erfahrung?

 

Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe!

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7

    • vor einem Jahr

      1) bis 2) gilt nur für Mehrfamilienhäuser bzw. Gebäude der Gebäudeklasse 3 (ab 3 Einheiten, oder >als 7m Höhe, >120qm²). Das betrifft dich nicht.

       

      3) Schräg von innen nach außen unten bohren und das ganze mit Hilti-(Brandschutz)masse von beiden seiten verschließen. So würde ich es tun.

      Edit: Wenn die Telekom das nach innen verlegt, wird sie das Loch auch natürlich wieder abdichten.

      2

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Mr. Oizo

      Schräg von innen nach außen unten bohren und das ganze mit Hilti-(Brandschutz)masse von beiden seiten verschließen. So würde ich es tun.

      Schräg von innen nach außen unten bohren und das ganze mit Hilti-(Brandschutz)masse von beiden seiten verschließen. So würde ich es tun.
      Mr. Oizo
      Schräg von innen nach außen unten bohren und das ganze mit Hilti-(Brandschutz)masse von beiden seiten verschließen. So würde ich es tun.

      Das musst Du nicht, dafür ist die Montagetruppe zuständig.

      0

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Hallo MR . Oizo

       

      vielen Dank für Deine Hilfe!

       zu 1) und 2) Die Häuser wurden nach WEG geteilt. Insgesamt sind es 9 Reihenhäuser, Laut BauStatik ist das Haus der Gebäudeklasse 2 zugeordnet. Wo kann man diese Beschränkung (Gebäudeklasse 3; ab 3 Einheiten; Höhe...usw) nachlesen?

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      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      Bei den Reihenhäusern in der Nachbarschaft wurde die Bohrung neben der Haustür gesetzt. Dort befinden sich auch die Zählerschränke. Es wird eine abdichtende Einführung gesetzt.

      0

    • vor einem Jahr

      Hallo @Froschi22,

       

      Wieviel Wohneinheiten hat denn das Gebäude?

      Brandschutz in Fluchtwegen gilt es bei >= 3 Wohneinheiten zu beachten. Wobei hier Hausflure und keine Wohnungsflure als Fluchtweg gemeint sind.

      2

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Hallo Hubert Eder,

       

      es gibt insgesamt 9 Reihenhäuser, die nach WEG geteilt wurden - also ein Haus = eine Wohneinheit. Die Gebäude wurden der Gebäudeklasse 2 zugeordnet.

      0

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Hallo @Froschi22,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community.

       

      Wie ich gesehen habe, hast du hier bereits tatkräftige Unterstützung erhalten. 

      Herzlichen Dank dafür. Fröhlich

       

      Viele Grüße

      Anja 

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      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    Uneingeloggter Nutzer

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