Gelöst

Glasfaser - Telekom droht mit Storno, von was?

vor 6 Stunden

Moin, 

einmal meine Situation: habe vor 1,5 Jahren einen Glasfaser-Ausbau in meiner Mietwohnung beauftragt. 

Nach einigen Verzögerungen könnte ich jetzt einen Ausbautermin wählen. Wegen Prokrastination und einer stark geschwundenen Lust auf Glasfaser, siehe unten, habe ich dies bisher aber noch nicht gemacht und die Anrufe der Telekom ignoriert (ist nicht die feine englische Art, ich weiß). 

In der SMS, die ich heute nach einem verpassten Anruf erhalten habe, teilt die Telekom mir mit, sie würden es noch einmal probieren, sonst müssten sie meinen Auftrag leider stornieren. 

Einer Stornierung wäre ich nicht abgeneigt. Zum einen ist mein Internet deutlich besser seit ich (durch den Glasfaserauftrag) von Vodafone DSL zu Telekom DSL gewechselt bin, zum anderen wurde mir dann im Zuge des Auftrages mitgeteilt, dass die Glasfaserdose nicht wie erwartet im Eingangsbereich /Flur, sondern mitten im Wohnzimmer installiert werden würde, und das löst bei mir knirschende Zähne aus.

Long story short:  Womit "droht" mir die Telekom hier.

Möglichkeit 1: Sie stornieren den gesamten Glasfaserauftrag. Danach wäre ich raus aus dem Vertrag, bekomme keine Glasfaserdose, kann aber nach Ablauf des DSL Vertrags normal wechseln / verlängern. 

Oder Version 2: Es wird nur der Ausbau storniert, ich habe danach aber noch einen  gültigen Telekom Glasfaser-Vertrag, der dann irgendwie "in der Luft" hängen würde, da ich ja keinen Anschluss habe.

Hatte da jemand schon ähnliche Erfahrungen, oder weiß wie das funktioniert?

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Stunden

      Wenn du keine Zustimmung erteilst dass bei dir Glasfaser installiert wird dann hast du nunmal keinen Glasfaseranschluss, die Telekom droht dir nicht, sie hat nur keine Lust dir ewig hinterher zu rennen. 

      Es gibt genügend andere Kunden die auf Glasfaser warten.

      Nachtrag:

      Ob dir da evtl Kosten in Rechnung gestellt werden weil du was beauftragt hast und dann deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst kann ich nicht beurteilen.

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