Gelöst
Glasfaseranschluss
vor 4 Jahren
Hallo Community,
wir haben seit kurzem unseren Glasfaseranschluss in unserem Neubau fertig gestellt. Auf dem Foto ist der aktuelle Stand in unserem Hausanschlussraum im Keller zu sehen. Auf der Telekom-Bauherrenserviceseite kann man sich eine Grafik anschauen wie eine Glasfaser-Infratruktur in einem EFH aussieht. Daraus lese ich, dass bei uns noch ein Glasfasermodem angebracht werden muss. Jetzt zu meiner Frage: Ist es möglich, dass der Techniker das Glasfaser-Modem ( ONT ) per Glasfaserleitung über ein Leerohr (vorhanden) in einen anderen Kellerraum anschließt? Ich habe nämlich im Hausanschlussraum keine Steckdose direkt am HÜP.
Danke und Viele Grüße,
Markus
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vor 4 Jahren
Na grundsätzlich wird das schon technisch irgendwie möglich sein. Aber vielleicht ist es einfacher, im Technikraum noch eine Steckdose zu finden/zu installieren.
Vom Technikraum in die einzelnen Räume geht es mit jeweils einem oder mit zwei Ethernet/LAN-Kabeln? Wenn mit zweien, dann kannst Du Deine Fritzbox/Deinen Speedport in einem Zimmer der Wohnung über das eine Kabel anschließen und mit dem anderen wieder in den Technikraum runter fahren und von dort per Ethernet Switch auf die anderen Wohnungen verteilen. Bzw. wenn nur ein weiteres Zimmer angebunden werden soll per Kabel, dann kannst Du sogar einfach nur ein Ethernet/LAN-Kabel als Brücke anbringen, brauchst keinen Ethernet Switch
8
Antwort
von
vor 4 Jahren
Hast Du denn eine Multimediaverkabelung/Netzwerk im Haus? Ist übrigens mit der aktuellen DIN 18015 gefordert.
Hast Du denn eine Multimediaverkabelung/Netzwerk im Haus? Ist übrigens mit der aktuellen DIN 18015 gefordert.
Gutes thema. Inwieweit fordern Normen etwas? Sie legen doch nur etwas fest.
Ob das umgesetzt werden muss steht doch in den Landesbauordnungen, oder?
Antwort
von
vor 4 Jahren
Inwieweit fordern Normen etwas? Sie legen doch nur etwas fest. Ob das umgesetzt werden muss steht doch in den Landesbauordnungen, oder?
Inwieweit fordern Normen etwas? Sie legen doch nur etwas fest.
Ob das umgesetzt werden muss steht doch in den Landesbauordnungen, oder?
Ja und Nein, bei öffentlichen Aufträgen, damit auch Geltungsbereich der VOB, bedeutet ein Nichteinhalten der einschlägigen Normen dass man damit nicht nach den anerkannten Regeln der Technik baut, das wäre ein Mangel.
Bei Privatverträgen kommt es regelmäßig auf den Inhalt an und was darin explizit vereinbart ist.
Ganz allgemein kann man aber immer als Mindeststandard die Einhaltung der aRdT erwarten und müsste bei Abweichungen darauf hinweisen.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ergänzende Frage: Kann ich unsere derzeitige Fritz!Box 7560, Fritz! OS 7.12 als Hauptrouter nutzen? Geplant ist MagentaZuhause 50Mbit
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
@m.l.brintrup
Wobei ich Schwierigkeiten habe, das Foto zu interpretieren. Ich sehe nämlich nichts.
Stellt sich für mich die Frage, wie Euer Neubau aufgebaut ist. Gibt es eine Netzwerkverkabelung im Haus mit einem Zentral- oder Sternpunkt? Dort sollte man dann evtl. den Router montieren.
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
die Fritzbox kannst du problemlos als Hauptrouter an deinem Anschluss nutzen.
Dein ONT kann vom Techniker auch in einem anderen Raum angebracht werden. Dafür fallen dann allerdings weitere Kosten an .
Solltest du dich dafür entscheiden, muss der Techniker noch rechtzeitig darüber informiert werden, welche Arbeiten vor Ort zu leisten sind.
Viele Grüße
Dorothea T.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Vielen Dank für die Antworten. Ich denke ich installiere eine weiter Steckdose und gut.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von