Gelöst

Glasfaserverlegung vom APL (Keller) in die Wohnung (Steigleitung Außenfassade)

vor 25 Tagen

Hallo zusammen,

ich hätte einmal eine Frage zum Glasfaser-Ausbau bei uns im Mehrfamilienhaus.

Der APL ist bereits im Keller vorhanden. Es geht also nicht mehr um den eigentlichen Hausanschluss, sondern nur noch darum, wie die Glasfaser vom APL bis in meine Wohnung kommt, damit dort die Glasfaser-Dose bzw. der Netzabschluss installiert werden kann.

Laut Telekom wird der Ausbau bis in die Wohnung kostenfrei vorgenommen. In den Unterlagen steht außerdem, dass im Mehrfamilienhaus die Steigleitung bzw. Gebäudeverteilung durch die Telekom bzw. den Ausbaupartner übernommen wird.

Bei unserem Haus handelt es sich allerdings um einen Altbau. Das Treppenhaus fällt als Leitungsweg raus, bauliche Veränderungen im Inneren sind nicht möglich und es gibt auch keine nutzbaren leeren Schornsteinschächte. Realistisch bleibt daher eigentlich nur eine Außenverlegung an der Fassade bis in den 3. Stock (keine spezielle Dämmung, kein Denkmalschutz, einfach Steine aus 1917 :-) ).

Ein möglicher und der einzige Weg aus meiner Sicht:

Vom APL im Keller per Bohrung nach außen, dann an der Hauswand nach oben und anschließend über den Balkon mit einer weiteren Bohrung in die Wohnung (3 Stock).

So wie ich das einschätze, wird das nur mit einem Hubwagen oder Hubsteiger machbar sein.

Deshalb meine Frage:

Wenn der Ausbau bis in die Wohnung kostenfrei ist, umfasst das in so einem Fall dann auch wirklich alles, was dafür notwendig ist - also auch die Außenverlegung bzw. Steigleitung, das Material und einen eventuell nötigen Hubwagen / Hubsteiger?

Mir geht es einfach darum, vorab sicher zu wissen, ob der Ausbau in so einem Fall tatsächlich komplett bis in die Wohnung kostenfrei erfolgt oder ob bei so einer Umsetzung doch noch Kosten auf mich oder die Vermieterin zukommen könnten.

Einen Produktwechsel auf Glasfaser habe ich bereits eingereicht und ging davon aus, dass erneut mit der Vermieterin gesprochen wird. Ich habe jedoch gleich eine E-Mail zur Terminvereinbarung bekommen.

Vielen Dank vorab.

P.S.: Die Vermietern ist zeitgleich meine beste Freundin: Alle Pläne seit 1917 haben wir angesehen und ein leerer Schornstein ist nicht vorhanden. Treppenhaus kann aufgrund des perfekt erhaltenden und gepflegten Zustandes nicht verändert werden.

Letzte Aktivität

vor 15 Tagen

von

Gelöschter Nutzer

167

0

23

    • vor 25 Tagen

      MFH mit wievielen Wohneinheiten?

      0

      1

      von

      vor 24 Tagen

      Zwei Gewerbeeinheiten und 6 Wohnungen

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 25 Tagen

      MJ1985KI

      Wenn der Ausbau bis in die Wohnung kostenfrei ist, umfasst das in so einem Fall dann auch wirklich alles, was dafür notwendig ist - also auch die Außenverlegung bzw. Steigleitung, das Material und einen eventuell nötigen Hubwagen / Hubsteiger?

      Hallo zusammen,

      ich hätte einmal eine Frage zum Glasfaser-Ausbau bei uns im Mehrfamilienhaus.

      Der APL ist bereits im Keller vorhanden. Es geht also nicht mehr um den eigentlichen Hausanschluss, sondern nur noch darum, wie die Glasfaser vom APL bis in meine Wohnung kommt, damit dort die Glasfaser-Dose bzw. der Netzabschluss installiert werden kann.

      Laut Telekom wird der Ausbau bis in die Wohnung kostenfrei vorgenommen. In den Unterlagen steht außerdem, dass im Mehrfamilienhaus die Steigleitung bzw. Gebäudeverteilung durch die Telekom bzw. den Ausbaupartner übernommen wird.

      Bei unserem Haus handelt es sich allerdings um einen Altbau. Das Treppenhaus fällt als Leitungsweg raus, bauliche Veränderungen im Inneren sind nicht möglich und es gibt auch keine nutzbaren leeren Schornsteinschächte. Realistisch bleibt daher eigentlich nur eine Außenverlegung an der Fassade bis in den 3. Stock (keine spezielle Dämmung, kein Denkmalschutz, einfach Steine aus 1917 :-) ).

      Ein möglicher und der einzige Weg aus meiner Sicht:

      Vom APL im Keller per Bohrung nach außen, dann an der Hauswand nach oben und anschließend über den Balkon mit einer weiteren Bohrung in die Wohnung (3 Stock).

      So wie ich das einschätze, wird das nur mit einem Hubwagen oder Hubsteiger machbar sein.

      Deshalb meine Frage:

      Wenn der Ausbau bis in die Wohnung kostenfrei ist, umfasst das in so einem Fall dann auch wirklich alles, was dafür notwendig ist - also auch die Außenverlegung bzw. Steigleitung, das Material und einen eventuell nötigen Hubwagen / Hubsteiger?

      Mir geht es einfach darum, vorab sicher zu wissen, ob der Ausbau in so einem Fall tatsächlich komplett bis in die Wohnung kostenfrei erfolgt oder ob bei so einer Umsetzung doch noch Kosten auf mich oder die Vermieterin zukommen könnten.

      Einen Produktwechsel auf Glasfaser habe ich bereits eingereicht und ging davon aus, dass erneut mit der Vermieterin gesprochen wird. Ich habe jedoch gleich eine E-Mail zur Terminvereinbarung bekommen.

      Vielen Dank vorab.

      P.S.: Die Vermietern ist zeitgleich meine beste Freundin: Alle Pläne seit 1917 haben wir angesehen und ein leerer Schornstein ist nicht vorhanden. Treppenhaus kann aufgrund des perfekt erhaltenden und gepflegten Zustandes nicht verändert werden.

      MJ1985KI

      Wenn der Ausbau bis in die Wohnung kostenfrei ist, umfasst das in so einem Fall dann auch wirklich alles, was dafür notwendig ist - also auch die Außenverlegung bzw. Steigleitung, das Material und einen eventuell nötigen Hubwagen / Hubsteiger?

      @MJ1985KI 

      Nein, darum muss sich der Hausbesitzer kümmern. 

      Die Telekom baut nur den wirtschaftlichsten Weg kostenfrei. Das ist in der Regel durch das Treppenhaus, wenn keine nutzbaren Rohre in die Wohnungen vorhanden sind. 

      MJ1985KI

      Das Treppenhaus fällt als Leitungsweg raus, bauliche Veränderungen im Inneren sind nicht möglich

      Hallo zusammen,

      ich hätte einmal eine Frage zum Glasfaser-Ausbau bei uns im Mehrfamilienhaus.

      Der APL ist bereits im Keller vorhanden. Es geht also nicht mehr um den eigentlichen Hausanschluss, sondern nur noch darum, wie die Glasfaser vom APL bis in meine Wohnung kommt, damit dort die Glasfaser-Dose bzw. der Netzabschluss installiert werden kann.

      Laut Telekom wird der Ausbau bis in die Wohnung kostenfrei vorgenommen. In den Unterlagen steht außerdem, dass im Mehrfamilienhaus die Steigleitung bzw. Gebäudeverteilung durch die Telekom bzw. den Ausbaupartner übernommen wird.

      Bei unserem Haus handelt es sich allerdings um einen Altbau. Das Treppenhaus fällt als Leitungsweg raus, bauliche Veränderungen im Inneren sind nicht möglich und es gibt auch keine nutzbaren leeren Schornsteinschächte. Realistisch bleibt daher eigentlich nur eine Außenverlegung an der Fassade bis in den 3. Stock (keine spezielle Dämmung, kein Denkmalschutz, einfach Steine aus 1917 :-) ).

      Ein möglicher und der einzige Weg aus meiner Sicht:

      Vom APL im Keller per Bohrung nach außen, dann an der Hauswand nach oben und anschließend über den Balkon mit einer weiteren Bohrung in die Wohnung (3 Stock).

      So wie ich das einschätze, wird das nur mit einem Hubwagen oder Hubsteiger machbar sein.

      Deshalb meine Frage:

      Wenn der Ausbau bis in die Wohnung kostenfrei ist, umfasst das in so einem Fall dann auch wirklich alles, was dafür notwendig ist - also auch die Außenverlegung bzw. Steigleitung, das Material und einen eventuell nötigen Hubwagen / Hubsteiger?

      Mir geht es einfach darum, vorab sicher zu wissen, ob der Ausbau in so einem Fall tatsächlich komplett bis in die Wohnung kostenfrei erfolgt oder ob bei so einer Umsetzung doch noch Kosten auf mich oder die Vermieterin zukommen könnten.

      Einen Produktwechsel auf Glasfaser habe ich bereits eingereicht und ging davon aus, dass erneut mit der Vermieterin gesprochen wird. Ich habe jedoch gleich eine E-Mail zur Terminvereinbarung bekommen.

      Vielen Dank vorab.

      P.S.: Die Vermietern ist zeitgleich meine beste Freundin: Alle Pläne seit 1917 haben wir angesehen und ein leerer Schornstein ist nicht vorhanden. Treppenhaus kann aufgrund des perfekt erhaltenden und gepflegten Zustandes nicht verändert werden.

      MJ1985KI

      Das Treppenhaus fällt als Leitungsweg raus, bauliche Veränderungen im Inneren sind nicht möglich

      Dieses Argument halte ich für vorgeschoben. 

      0

    • vor 25 Tagen

      Moin @MJ1985KI

       

      lieben Dank für deine Nachfrage. 

       

      Tatsächlich ist es so, wie von @Hubert Eder bereits beschrieben. Solche ergänzenden Kosten werden von uns nicht getragen. Bei einer Vorauskundung wird festgestellt, welche Möglichkeiten es unsererseits gibt. Alles, was darüber hinaus geht, muss von euch übernommen bzw. vorbereitet werden. 

       

      Viele Grüße

      Lin

      0

    • vor 25 Tagen

      Ich kann mir nicht vorstellen,dass es im Treppenhaus keine Möglichkeit geben soll. Gerade bei einem Altbau sollte es relativ kostengünstig möglich sein,einen Kabelkanal einzubringen.

      Ich wohne selbst in einem,,Neubau,, von 1995. Hier wurde vor gut einem Jahr Glasfaser verlegt. In die dritte Etage . Der Kabelkanal ist gerade mal 3 cm im Quadrat und wurde so fachmännisch eingebracht,dass überhaupt keine Schäden im Hausflur zu sehen waren. Selbst die Bohrungen in die Wohnung unsichtbar.

      Der Kanal selbst ist weiss und aus Aluminium. Fällt kaum auf.

      17

      von

      vor 24 Tagen

      Ich hatte bereits schriftlich bekommen, dass alle Kosten durch die Telekom getragen werden.

      Unabhängig welcher Leitungsweg - gut das ich es aufbewahrt habe :-).

      Muss die Vermieterin fragen was die Ausbauvereinbarung war 

      0

      von

      vor 24 Tagen

      MJ1985KI

      Ich hatte bereits schriftlich bekommen, dass alle Kosten durch die Telekom getragen werden.

      Ich hatte bereits schriftlich bekommen, dass alle Kosten durch die Telekom getragen werden.

      Unabhängig welcher Leitungsweg - gut das ich es aufbewahrt habe :-).

      Muss die Vermieterin fragen was die Ausbauvereinbarung war 

      MJ1985KI

      Ich hatte bereits schriftlich bekommen, dass alle Kosten durch die Telekom getragen werden.

      Richtig aber zu den Modalitäten der Telekom, im Zweifel bekommst du keinen Glasfaseranachluss.

      0

      von

      vor 24 Tagen

      MJ1985KI

      Ich hatte bereits schriftlich bekommen, dass alle Kosten durch die Telekom getragen werden.

      Unabhängig welcher Leitungsweg - gut das ich es aufbewahrt habe :-).

      Ich hatte bereits schriftlich bekommen, dass alle Kosten durch die Telekom getragen werden.

      Unabhängig welcher Leitungsweg - gut das ich es aufbewahrt habe :-).

      Muss die Vermieterin fragen was die Ausbauvereinbarung war 

      MJ1985KI

      Ich hatte bereits schriftlich bekommen, dass alle Kosten durch die Telekom getragen werden.

      Unabhängig welcher Leitungsweg - gut das ich es aufbewahrt habe :-).

      @MJ1985KI 

      In Standardbauweise.

      Das ist durch die vorhandenen Kabelwege im Haus oder mit einer auf Putzmontage durch das Treppenhaus.

      Und damit das nicht anfängt sich auszuweiten:

      Es ist nicht erforderlich, mir meine Arbeit zu erklären. Ich führe jeden Tag Glasauskundungen durch und weiß daher was zum Leistungsumfang der Telekom gehört und was nicht. 

      Aber gerne füge ich die Mitwirkungsvereinbarung, die Teil des Auskundungsprotokoll ist, hier nochmal zur Lektüre ein.

      Mitwirkungsvereinbarung.pdf

      glasfaser-ausbau-uebersicht-bauweisen.pdf

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 15 Tagen

      Bevor es in einer Eskalation ausartet.

      Ich bin ehemaliger Mitarbeiter der DTAG und mir fiel doch tatsächlich noch die E-Mail Adresse der Leiterin von der zuständigen PTI (Planung technische Infrastruktur) ein.

      Hier habe ich meine Fragen platziert und kann euch eine Auskunft geben.

      1. In meinem Fall wurde eine telefonische Zustimmung gegeben, in welcher vermerkt ist, dass die Eigentümerin die NE4 Verkabelung durchführt. Dies ist jedoch nicht belegbar und die Eigentümerin gibt an, diese nicht gegeben zu haben und ein Nachweis kann nicht erbracht werden.
      2. Die Standardbauweise ist das Treppenhaus. Wenn dies aus Gründen der Optik nicht genutzt werden kann, kann eine Bauweise (kostenfrei) durch die die Wohnungen vom Keller bis ins Dachgeschoss erfolgen (weiß nicht, ob dies nur bei mir jetzt angeboten wurde).
      3. Bei denkmalgeschützten Treppenhäusern nimmt die DTAG die Kontaktaufnahme zum Denkmalort vor und holt Genehmigungen ein.
      4. Ich habe nun noch eine Installation über die einzelnen Balkone bis ins Dachgeschoss vorgeschlagen, welche aktuell zwischen der PTI und dem Ausbaukoordinator und Berücksichtung von Punkt 1 geprüft wird.

      LG

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...