Solved

Hallo hab ne frage haben den Vertrag verlängert und ein neues Handy dazu bekommen verkaufen

3 years ago

Hallo darf ich das neue Handy was ich zu meiner Vertragsverlängerung bekommen habe verkaufen? Natürlich zahle ich meinen Vertrag bis Ende weiter ?

lg Chris 

488

6

    • Accepted Solution

      accepted by

      3 years ago

      Ja. Sobald Du die Einmalzahlung bezahlt hast.

      0

    • 3 years ago

      Falls du zu dem Handy eine einmalige Zuzahlung hast, darfst es erst verkaufen, wenn diese bezahlt ist. Bis dahin bleibt es Eigentum der Telekom. 

      4

      Answer

      from

      3 years ago

      Es bleibt genau genomen solange der Telekom/oder anderen Anbieter) bis die Zahlung KOMPLETT erfolgt ist.

      Aber wenn du deinen Vertraglichen Pflichten nachkommst, ist nach Erhalt der Verkauf möglich/üblich.

       

      Das siehst du bei Ebay oder EKA JEDES jahr wenn die neuen S-i-Z-Phones rauskommen - die haben noch nicht mal die Rechnung, das Gerät ist noch nicht mal versendet, da taucht das "Gerät" schon bei den Börsen auf.

      Answer

      from

      3 years ago

      CommanderSnake

      die Zahlung KOMPLETT erfolgt ist.

      die Zahlung KOMPLETT erfolgt ist.
      CommanderSnake
      die Zahlung KOMPLETT erfolgt ist.

      Das ist mit der Einmalzahlung erledigt @CommanderSnake ,

      Egal ob 1€ oder 799€

      Answer

      from

      3 years ago

      CommanderSnake

      Es bleibt genau genomen solange der Telekom/oder anderen Anbieter) bis die Zahlung KOMPLETT erfolgt ist.

      Es bleibt genau genomen solange der Telekom/oder anderen Anbieter) bis die Zahlung KOMPLETT erfolgt ist.
      CommanderSnake
      Es bleibt genau genomen solange der Telekom/oder anderen Anbieter) bis die Zahlung KOMPLETT erfolgt ist.

      Ja das ist der Eigentumsvorbehalt und das wurde von @CyberSW und mir ja geschrieben - die Einmalzahlung halt (vielleicht noch Porto dazu).

       

      Es ist allerdings so, dass quasi ein Teil des hohen eigentlichen Kaupfreises über die kommenden 24 Monate per Tarifaufschlag z.B. "mit Handy"  mit "abgestottert" wird. Und sollte es z.B. in zwölf Monaten zu einer außerordentlichen Kündigung kommen, dann könnte es sein - Eigentumsübergang hin oder her - dazu kommen, dass auch der Teil des Kaufvertrages rückabgewickelt wird. Mir ist allerdings kein solcher Fall der jüngeren Vergangenheit aus dem Forum bekannt, dass so etwas mal passiert wäre. Und selbst wenn - dann dürfte das vermutlich eher in Richtung einer Zahlung als in Richtung einer Rückgabe des Gerätes laufen.

       

      Eher mal kommt der Fall vor, dass ein Smartphone behalten wird, dass das aber wiederholt einen Defekt aufweist und dass der Kunde dann von sich auch das Gerät nicht mehr will. Aber natürlich auch nicht weiter den Tarifaufschlag bezahlen möchte.

       

      Zusammengefasst: Der TE kann das Gerät wie beschrieben nach vollständiger Bezahlung von EInmalbetrag (plus ggf. Porto) als Eigentümer verkaufen, verschenken, zerstören, ...

      Unlogged in user

      Answer

      from

      Unlogged in user

      Ask

      from

      This could help you too

      Solved

      in  

      4426

      0

      3

      Solved

      in  

      1864

      0

      2