Hausanschluss/Verteiler/Reichspost/Nachbar
4 years ago
Hallo,
Ich habe ein Haus gekauft und dieses wurde kernsaniert. Ich bekomme jegliche Dienstleistung über den Kabelanschluss des Hauses (zur Zeit). Nun hängt jedoch im Keller ein Verteiler der Telekom in Form eines robusten Guss-Verteilers mit Aufschrift "Reichspost". Das Signalkabel kommt fachgerecht aus der Wand im Keller und führt zu diesem Verteiler. Im Rahmen der Arbeiten ist aufgefallen das mein neuer Nachbar von diesem Anschluss aus versorgt wird. Das Signalkabel meines Nachbars läuft einmal quer durch meinen Keller (Aufputz und hängend) zu einem Schacht, von diesem bis hoch in meinen Dachboden, nochmal quer über den Dachboden, durch zwei Außenwände (Reihenhaus) zu meinem Nachbarn auf den Dachboden.
Ich habe unbewusst das Kabel durchgeschnitten und dann stand der Techniker vor meiner Tür und mein Nachbar hatte 2 Tage lang kein Internet. Die Techniker standen erstmal ratlos vor Ort.
Ich möchte diesen Anschluss erneuert oder entfernt haben und ebenso eine Kontaktaufnahme bzgl. des Nutzungsrechtes beantragen.
Bitte um schnelle Rückmeldung
Danke und beste Grüße
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8 years ago
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4 years ago
Interessante Formulierung. Läufst Du mit dem Messer oder der Schere voraus in der Gegend rum? An welcher Stelle hast Du denn das Kabel abgeschnitten? Zwischen da wo das Kabel bei Dir in den Keller reinkommt und dem Kästchen? Das wäre eher nicht so gut, das kann teuer werden. Oder zwischen dem Kästchen und dem Nachbarn? Das lässt sich ja in der Regel noch relativ einfach reparieren.
Es handelt sich dann wohl um einen APL , der bei Dir im Keller ist. Den entfernen zu lassen - das würde ich mir gut überlegen. Denn solltest Du künftig doch mal einen Telekomanschluss benötigen, dann wird das sehr teuer.
Wenn der APL entfernt oder die Mitversorgung beendet werden soll, dann geht das in der Regel nicht von heute auf morgen.
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4 years ago
Hallo,
Es handelte sich um eine Kernsanierung und ich habe die interne Netzwerkinstallation und Elektroinstallation neu installiert. Da wurde erstmal das weiße Blatt geschaffen und da war mir nicht klar das ein Signalkabel welches quer auf meinem Dachboden hängt meinen Nachbarn versorgt. Ich wusste nur das ich es nicht benötige, alles andere war ja nicht zu erahnen und aus keinerlei Unterlagen ersichtlich.
Die jetzige Installationen bzgl. dieses Kabels ist in keinster Weise fachgerecht ausgeführt und kann vollumfänglich bemängelt werden. Das ist doch nicht der Anspruch der Telekom würde ich behaupten.
Unabhängig vom Nutzungsrechtes was sicherlich auch ein streitbares Thema sein könnte, spreche ich auch vom Stand der Technik.
Beste Grüße
Chris
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4 years ago
. Unabhängig vom Nutzungsrechtes was sicherlich auch ein streitbares Thema sein könnte, spreche ich auch vom Stand der Technik.
Unabhängig vom Nutzungsrechtes was sicherlich auch ein streitbares Thema sein könnte, spreche ich auch vom Stand der Technik.
Ich bin mir nicht ganz sicher, was Du sagen willst.
Zuerst mal: dies ist primär ein Kunden-helfen-Kunden-Forum.
Ich würde als Zielkonfiguration Deinerseits angehen:
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4 years ago
bzgl. des Nutzungsrechtes beantragen.
bzgl. des Nutzungsrechtes beantragen.
Der APL , Abschlußpunkt der Linientechnik wurde garantiert nicht ohne Wissen und Zustimmung des damaligen Eigentümers errichtet. Damit dürfte das Nutzungsrecht klar sein.
Du kannst gegenüber der Telekom Deutschland GmbH
Telekom Deutschland GmbH
Landgrabenweg 151
53227 Bonn
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt
die Kündigung der Versorgung deines Grundstückes erklären. Dann baut die Telekom innerhalb von 12 Monaten alles zurück. Ob sich die Nichtversorgung durch die Telekom auf den Grundstückswert bei zukünftiger Veräußerung positiv auswirkt, kannst Du sicherlich selbst am Besten einschätzen.
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4 years ago
@Chrisu3
Der noch aktuelle Wortlaut des Nutzungsvertrag nach §45a TKG (im Auszug):
"... sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um
Zugänge zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten
Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten. ... Der Netzbetreiber wird die von ihm errichteten Vorrichtungen verlegen oder – soweit sie nicht das Grundstück versorgen und eine Verlegung nicht ausreicht – entfernen, wenn sie einer veränderten Nutzung des Grundstücks entgegenstehen und ihr Verbleib an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten für die Entfernung oder Verlegung trägt der Netzbetreiber. ... Auf Verlangen
des Eigentümers/der Eigentümerin wird der Netzbetreiber die Vorrichtungen unverzüglich entfernen, soweit dem
nicht schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen."
Das ist die Diskussionsgrundlage.
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4 years ago
Der noch aktuelle Wortlaut des Nutzungsvertrag nach §45a TKG (im Auszug): ... Das ist die Diskussionsgrundlage.
Der noch aktuelle Wortlaut des Nutzungsvertrag nach §45a TKG (im Auszug):
...
Das ist die Diskussionsgrundlage.
Vielleicht hast Du Recht. Vielleicht aber auch nicht.
Wenn da "Reichspost" draufsteht, dann ist das vielleicht älter als das TKG . Und wenn das TKG nicht ausdrücklich irgendwo erklärt, dass das auch rückwirkend gilt, dann ist fraglich ob das so anzuwenden ist. Ich weiß es aber nicht, hab mich da bisher nicht entsprechend eingelesen. Und frühere Gesetze - die aus der Reichspost-Zeit - sind eher nicht so viel online.
Es gab übrigens zu Reichspostzeiten wohl auch mal eine paramilitärische Einheit, den "Postschutz". Der war dann irgendwann mal der SS unterstellt. Und auch nach WW2 gab es weiterhin eine Schutzeinheit, den Betriebssicherungsdienst (das waren Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft). Wurde erst mit der Privatisierung aufgegeben.
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4 years ago
@muc80337_2
Dann müsste die Telekom, als Rechtsnachfolger der entsprechenden staatlichen und nichtstaatlichen Unternehmungen aber auch den entsprechenden Vertrag mit den Unterschriften des damaligen Vertragspartners, als auch alle Notariatsverträge aus den möglichen Verkäufen vorlegen um nachweisen zu können, das genau diese rechtliche Vereinbarung durchgäng geltend gemacht werden könnten weil ein entsprechender Hinweis auf getroffene Verträge mit dem Kauf übernommen wurden. Wird , nach meiner Einschätzung, auch ein wenig schwierig werden.
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from
4 years ago
wir haken da gerne bei unsere Fachabteilung nach. Wann können wir dazu am Besten telefonieren?
Viele Grüße Türkan Ü.
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