Gelöst

Haushaltszusammenführung Vertragsauswahl

vor 4 Jahren

Ich ziehe Anfang August zu meinem Freund in seine Wohnung mit bestehendem Vertrag und möchte für meinen Vertrag gerne das Angebot der Kündigung wegen Haushaltszusammenführung nutzen.

 

In eigenen Beiträgen und Infos online hieß es dazu, dass die Telekom in dem Fall den Vertrag weiterführt, der mehr Geld einbringt. Ist das immer noch (oder überhaupt?) so oder bleibt der günstigere Vertrag von meinem Freund in der Wohnung bestehen?

 

Da wollte ich einmal sichergehen bevor ich das Formular abschicke.

 

Vielen Dank und schöne Grüße

Julian

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6

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Hallo @julitiel 

    schau einfach hier
    https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?

     

    Auszug:

    Ich ziehe in einen Haushalt, in dem es bereits einen Telefonanschluss gibt. Was passiert mit meinem Festnetz-Vertrag?

    Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihren Telekom Festnetz-Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Arbeitstagen kündigen:

      • Sie ziehen im Rahmen einer Lebensgemeinschaft mit Ihrem Lebenspartner zusammen
      • und am neuen Wohnort (Wohnsitz des Lebenspartners) besteht ein privat genutzter Festnetz-Anschluss der Telekom mit einer Mindestvertragslaufzeit oder ein solcher Anschluss wurde beauftragt.
      • Wenn Ihre reguläre Vertragslaufzeit schon vorher endet, können Sie selbstverständlich bereits zu diesem Termin kündigen.
    •  

       

    Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:

    • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objekts
    • oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts.
     

     

    Geben Sie uns Ihre Haushaltszusammenführung über unser Kündigungsformular bekannt und fügen Sie den Nachweis als Anhang an.

     

     


    Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.

     

    Gruß

    Waage1969

    1

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Wäre mir neu, es heißt schlicht muss ein privater Telekomanschluss mit Mindestvertragslaufzeit sein. 

     

    https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?samChecked=true

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Moin @julitiel,

    keine Sorge "am neuen Wohnort (Wohnsitz des Lebenspartners) besteht ein privat genutzter Festnetz-Anschluss der Telekom mit einer Mindestvertragslaufzeit" somit wird dein Vertrag gekündigt.

    Beste Grüße und einen reibungslosen Umzug,
    Sarah S.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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