Haushaltszusammenführung: Sonderkündigung nach § 60 Abs. 2 TKG abgelehnt (Leitung durch O2 belegt)
vor 2 Stunden
Hallo liebes Telekom-Team,
ich benötige bitte eure Unterstützung bei einem Umzugssachverhalt, bei dem ich über die Hotline und das Standard-Kontaktformular leider nicht weiterkomme.
Zum Sachverhalt:
Ich bin zum 01.09.2026 im Rahmen einer Haushaltszusammenführung in die Wohnung meines Partners gezogen. Dort ist die vorhandene Endleitung /Dose jedoch bereits durch einen laufenden Internetvertrag bei Telefónica (O2) meines Partners vollständig belegt.
An der Hotline erhielt ich bisher leider widersprüchliche Aussagen (u. a., ich hätte Pech oder mein Partner müsse seinen Vertrag kündigen). Auch über das Online-Formular wurde mir lediglich das reguläre Vertragsende bestätigt, da das System die neue Adresse vermutlich als generell versorgbar ausgibt.
Tatsächlich liegt hier aber der klassische Fall der Haushaltszusammenführung nach § 60 Abs. 2 TKG vor: Da die Leitungsinfrastruktur vor Ort bereits durch einen Drittanbieter genutzt wird und keine zweite Leitung geschaltet werden kann, kann die Telekom die Leistung an meinem neuen Wohnsitz physikalisch nicht erbringen (vgl. auch die amtliche Gesetzesbegründung, BT-Drs. 19/26108, S. 293).
Alle erforderlichen Nachweise (meine Meldebestätigung zum 01.09. sowie die O2-Rechnung meines Partners) liegen vollständig vor und können von mir jederzeit übermittelt werden.
Meine Kundendaten habe ich in meinem Profil hinterlegt. Könnte sich bitte jemand vom Team den Fall ansehen und die vorzeitige Vertragsauflösung manuell einsteuern?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Viele Grüße
Hinweis:
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vor 2 Stunden
Tatsächlich liegt hier aber der klassische Fall der Haushaltszusammenführung nach § 60 Abs. 2 TKG vor: Da die Leitungsinfrastruktur vor Ort bereits durch einen Drittanbieter genutzt wird und keine zweite Leitung geschaltet werden kann, kann die Telekom die Leistung an meinem neuen Wohnsitz physikalisch nicht erbringen (vgl. auch die amtliche Gesetzesbegründung, BT-Drs. 19/26108, S. 293).
Hallo liebes Telekom-Team,
ich benötige bitte eure Unterstützung bei einem Umzugssachverhalt, bei dem ich über die Hotline und das Standard-Kontaktformular leider nicht weiterkomme.
Zum Sachverhalt:
Ich bin zum 01.09.2026 im Rahmen einer Haushaltszusammenführung in die Wohnung meines Partners gezogen. Dort ist die vorhandene Endleitung /Dose jedoch bereits durch einen laufenden Internetvertrag bei Telefónica (O2) meines Partners vollständig belegt.
An der Hotline erhielt ich bisher leider widersprüchliche Aussagen (u. a., ich hätte Pech oder mein Partner müsse seinen Vertrag kündigen). Auch über das Online-Formular wurde mir lediglich das reguläre Vertragsende bestätigt, da das System die neue Adresse vermutlich als generell versorgbar ausgibt.
Tatsächlich liegt hier aber der klassische Fall der Haushaltszusammenführung nach § 60 Abs. 2 TKG vor: Da die Leitungsinfrastruktur vor Ort bereits durch einen Drittanbieter genutzt wird und keine zweite Leitung geschaltet werden kann, kann die Telekom die Leistung an meinem neuen Wohnsitz physikalisch nicht erbringen (vgl. auch die amtliche Gesetzesbegründung, BT-Drs. 19/26108, S. 293).
Alle erforderlichen Nachweise (meine Meldebestätigung zum 01.09. sowie die O2-Rechnung meines Partners) liegen vollständig vor und können von mir jederzeit übermittelt werden.
Meine Kundendaten habe ich in meinem Profil hinterlegt. Könnte sich bitte jemand vom Team den Fall ansehen und die vorzeitige Vertragsauflösung manuell einsteuern?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Viele Grüße
Du musst einen Umzug nach TKG beauftragen, dann wird das durch die Telekom geprüft und wenn wirklich nicht geschaltet werden kann bekommst du auch dein Sonderkündigungsrecht.
Alleine nur zu sagen dass da ne Leitung schon ist reicht dafür nicht aus, je nach Konstellation lässt sich problemlos auch ein 2. Anschluss legen und dann hast du natürlich auch kein Sonderkündigunsgrecht
6
von
vor einer Stunde
Muss ich noch was tun oder einfach warten, bis hier ein Teamie antwortet, unterstützt?
Danke, mache ich! Muss ich noch was tun oder einfach warten, bis hier ein Teamie antwortet, unterstützt?
Einfach warten und wenn du angerufen wirst musst du dich noch legitimieren, dazu werden die letzten 6 Ziffern deiner IBAN vom Teamie erfragt.
von
vor einer Stunde
Dank Dir!
0
von
vor 56 Minuten
Hallo @Adler91,
vielen Dank für das nette Gespräch soeben & herzlich willkommen in unserer Community.😊
Danke auch an die anderen User, für eure Unterstützung!🩷
Durch den laufenden Kündigungsauftrag kann ich aktuell keinen Umzug einstellen. Ich habe die Kündigung daher storniert und behalte den Auftrag nun im Auge.
Sobald die Stornierung durch ist, melde ich mich wieder bei dir und dann kümmern wir uns um den Umzugsauftrag.🙌
Liebe Grüße
Cheyenne
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Stunden
Eine Haushaltszusammenführung bietet die Telekom aus KULANZ an, wenn der aufnehmende Anschluss auch von der Telekom ist.
Was § 60 TKG regelt ist der Umzug unter Beibehaltung des bestehenden Vertrages.
Also beauftrage einen Umzug mit Vertragsmitnahme. Wenn die Telekom das nicht 1:1 schalten kann, dann wird dir das Recht auf Sonderkündigung mit einem Monat Frist eingeräumt. Die Feststellung muss aber der Anbieter treffen. Weil es gibt da durchaus auch Möglichkeiten zur Weiterführung.
0
vor 2 Stunden
Hallo @Adler91 , wenn du schon Gesetze zitierst, dann bitte richtig.
Da ist keine rede von Haushaltszusammenführung. Da geht es um einen simplen Umzug.
Die Telekom bietet eine Kulanzlösung bei Zusammenzug an, wenn beide Anschlüsse bisher bei der Telekom waren.
Wenn die Telekom aber einen 2. Anschluss schalten kann, dann wird eine 2. TAE montiert und kann den Vertrag erfüllen.
0
vor einer Stunde
@Adler91
und keine zweite Leitung geschaltet werden kann
Hallo liebes Telekom-Team,
ich benötige bitte eure Unterstützung bei einem Umzugssachverhalt, bei dem ich über die Hotline und das Standard-Kontaktformular leider nicht weiterkomme.
Zum Sachverhalt:
Ich bin zum 01.09.2026 im Rahmen einer Haushaltszusammenführung in die Wohnung meines Partners gezogen. Dort ist die vorhandene Endleitung /Dose jedoch bereits durch einen laufenden Internetvertrag bei Telefónica (O2) meines Partners vollständig belegt.
An der Hotline erhielt ich bisher leider widersprüchliche Aussagen (u. a., ich hätte Pech oder mein Partner müsse seinen Vertrag kündigen). Auch über das Online-Formular wurde mir lediglich das reguläre Vertragsende bestätigt, da das System die neue Adresse vermutlich als generell versorgbar ausgibt.
Tatsächlich liegt hier aber der klassische Fall der Haushaltszusammenführung nach § 60 Abs. 2 TKG vor: Da die Leitungsinfrastruktur vor Ort bereits durch einen Drittanbieter genutzt wird und keine zweite Leitung geschaltet werden kann, kann die Telekom die Leistung an meinem neuen Wohnsitz physikalisch nicht erbringen (vgl. auch die amtliche Gesetzesbegründung, BT-Drs. 19/26108, S. 293).
Alle erforderlichen Nachweise (meine Meldebestätigung zum 01.09. sowie die O2-Rechnung meines Partners) liegen vollständig vor und können von mir jederzeit übermittelt werden.
Meine Kundendaten habe ich in meinem Profil hinterlegt. Könnte sich bitte jemand vom Team den Fall ansehen und die vorzeitige Vertragsauflösung manuell einsteuern?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Viele Grüße
Woher willst Du das wissen?
Im Regelfall ist da ein Kabel mit zwei Doppeladern verlegt, über das problemlos ein zweiter Anschluss geschaltet werden kann.
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Uneingeloggter Nutzer
von