Lauzeitverlängerung auf 29(!) Monate
vor einer Stunde
Hallo,
ich habe meinen Mobilfunkvertrag am 13.09.2024 frühzeitig verlängert. Scheinbar wurden die 5 Monate, die ich eher gekündigt hatte, stillschweigend auf meine Laufzeit addiert, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen bzw. zu informieren. Ist jetzt der 13.02.2027 (statt 13.09.26)!
Ich wollte gerade verlängern und habe das jetzt erst bemerkt.
Laut einem BGH-Urteil (Az. III ZR 61/24) ist diese Verlängerung der maximalen Laufzeit von 24 Monaten UNWIRKSAM.
Nach mehreren Telefonaten mit der Service-Hotline nimmt die Telekom diese rechtsunwirksame Laufzeitverlängerung nicht zurück. Vertrag habe ich jetzt erstmal nach über 26 Jahren bei der Telekom gekündigt.
Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie kann man sich dagegen wehren?

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vor einer Stunde
@Saint66
Du hast in 2024 verlängert. Das Urteil gilt aber erst für Verlängerungen ab dem 01.07.2025. Daher ist die Verlängerung bei dir rechtlich korrekt.
15
von
vor 49 Minuten
Da ich kein Jurist bin und auch keine Rechtsberatung gebe, ist mir das egal.
es ist einfach juristisch falsch
Da ich kein Jurist bin und auch keine Rechtsberatung gebe, ist mir das egal.
Warum triffst du dann eine juristische Aussage?
Daher ist die Verlängerung bei dir rechtlich korrekt.
@Saint66
Du hast in 2024 verlängert. Das Urteil gilt aber erst für Verlängerungen ab dem 01.07.2025. Daher ist die Verlängerung bei dir rechtlich korrekt.
0
von
vor 44 Minuten
@Marcel2605 danke fürs rausnehmen 👍
von
vor weniger als einer Minute
Warum triffst du dann eine juristische Aussage?
Da ich kein Jurist bin und auch keine Rechtsberatung gebe, ist mir das egal.
Warum triffst du dann eine juristische Aussage?
Daher ist die Verlängerung bei dir rechtlich korrekt.
@Saint66
Du hast in 2024 verlängert. Das Urteil gilt aber erst für Verlängerungen ab dem 01.07.2025. Daher ist die Verlängerung bei dir rechtlich korrekt.
Damit sich Leute wie du drüber mokieren können.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor einer Stunde
Das wird nicht heimlich gemacht, war damals aber möglich. Du hast dich damals bewusst dafür entschieden. Nun musst du aber auf den neuen Apfle halt etwas länger warten.
PS: Stand auch damals in deiner Auftragsbestätigung mit der neuen Laufzeit. Wurde halt aufaddiert.
0
vor einer Stunde
Scheinbar wurden die 5 Monate, die ich eher gekündigt hatte, stillschweigend auf meine Laufzeit addiert, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen bzw. zu informieren.
Hallo,
ich habe meinen Mobilfunkvertrag am 13.09.2024 frühzeitig verlängert. Scheinbar wurden die 5 Monate, die ich eher gekündigt hatte, stillschweigend auf meine Laufzeit addiert, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen bzw. zu informieren. Ist jetzt der 13.02.2027 (statt 13.09.26)!
Ich wollte gerade verlängern und habe das jetzt erst bemerkt.
Laut einem BGH-Urteil (Az. III ZR 61/24) ist diese Verlängerung der maximalen Laufzeit von 24 Monaten UNWIRKSAM.
Nach mehreren Telefonaten mit der Service-Hotline nimmt die Telekom diese rechtsunwirksame Laufzeitverlängerung nicht zurück. Vertrag habe ich jetzt erstmal nach über 26 Jahren bei der Telekom gekündigt.
Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie kann man sich dagegen wehren?
Das ist nicht korrekt, du wurdest im Rahmen der Vertragsverlängerung informiert und zusätzlich steht die Laufzeit auf jeder Rechnung, bedeutet dir wurde es schon mehrfach zur Kenntnis gegeben.
Alles andere wird sicherlich das Team klären.
0
vor einer Stunde
2024 war das noch, wie es jetzt ist.
Neu geht das nicht mehr. Das Urteil kam erst später, was du da zitierst.
Daher geht auch jetzt keine vorzeitige Verlängerung mehr, genau aus diesem Grund.
Wenn du dich wehren willst, bleibt dir nur der Rechtsweg.
2
von
vor einer Stunde
2024 war das noch, wie es jetzt ist.
Neu geht das nicht mehr. Das Urteil kam erst später, was du da zitierst.
2024 war das noch, wie es jetzt ist.
Neu geht das nicht mehr. Das Urteil kam erst später, was du da zitierst.
Daher geht auch jetzt keine vorzeitige Verlängerung mehr, genau aus diesem Grund.
Wenn du dich wehren willst, bleibt dir nur der Rechtsweg.
@Kugic
Das Urteil hat ja kein Gesetz geändert sondern lediglich klargestellt wie das geltende Gesetz zu verstehen ist, bedeutet es kann auch für Verträge die vorher abgeschlossen wurden herangezogen werden.
von
vor 37 Minuten
Das BGH ist ein Revisionsgericht. In den Urteilen werden Rechtsauffassungen dargelegt. Aber Instanzgerichte sind nicht daran gebunden, folgen aber fast immer diesen Auslegungen.
Und wie hier schon gesagt, es sind Einzelfallentscheidungen der Gerichte. Der TE müsste also selbst gegen die Telekom klagen.
Aber die Anbieter haben die "Praxis" ja schon angepasst.
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von