Lauzeitverlängerung auf 29(!) Monate

vor einer Stunde

Hallo,

ich habe meinen Mobilfunkvertrag am 13.09.2024 frühzeitig verlängert. Scheinbar wurden die 5 Monate, die ich eher gekündigt hatte, stillschweigend auf meine Laufzeit addiert, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen bzw. zu informieren. Ist jetzt der 13.02.2027 (statt 13.09.26)!

Ich wollte gerade verlängern und habe das jetzt erst bemerkt.

Laut einem BGH-Urteil (Az. III ZR 61/24) ist diese Verlängerung der maximalen Laufzeit von 24 Monaten UNWIRKSAM.

Nach mehreren Telefonaten mit der Service-Hotline nimmt die Telekom diese rechtsunwirksame Laufzeitverlängerung nicht zurück. Vertrag habe ich jetzt erstmal nach über 26 Jahren bei der Telekom gekündigt. 

Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie kann man sich dagegen wehren?

 

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vor weniger als einer Minute

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Gelöschter Nutzer

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    • vor einer Stunde

      @Saint66 

      Du hast in 2024 verlängert. Das Urteil gilt aber erst für Verlängerungen ab dem 01.07.2025. Daher ist die Verlängerung bei dir rechtlich korrekt.

      15

      von

      vor 49 Minuten

      JuergenS1

      Da ich kein Jurist bin und auch keine Rechtsberatung gebe, ist mir das egal. 

      der_Lutz

      es ist einfach juristisch falsch

      @JuergenS1  wie ich schon auf den Kommentar von @Kugic geantwortet habe ist das nicht korrekt, bzw. völlig falsch. Rein formell gilt das Urteil nur für die Prozessbeteiligten, da die Telekom gar nicht dabei war hat es prinzipiell erstmal gar keine direkte Auswirkung auf die Telekom. Da mit dem Urteil aber klargestellt wurde wie das TKG in diesem Punkt zu lesen ist hat die Telekom, und die Mitbewerber, ihre Verlängerungen angepasst.  Wegweisend und heranziehbar ist es aber auch für vorher verlängerte Verträge wie dem vom @Saint66  @CobraCane darum habe ich die Lösung rausgenommen, es ist einfach juristisch falsch.
      der_Lutz

      es ist einfach juristisch falsch

      Da ich kein Jurist bin und auch keine Rechtsberatung gebe, ist mir das egal. 

      JuergenS1

      Da ich kein Jurist bin und auch keine Rechtsberatung gebe, ist mir das egal. 

      Warum triffst du dann eine juristische Aussage?

      JuergenS1

      Daher ist die Verlängerung bei dir rechtlich korrekt.

      @Saint66 

      Du hast in 2024 verlängert. Das Urteil gilt aber erst für Verlängerungen ab dem 01.07.2025. Daher ist die Verlängerung bei dir rechtlich korrekt.

      JuergenS1

      Daher ist die Verlängerung bei dir rechtlich korrekt.

      0

      von

      vor 44 Minuten

      @Marcel2605  danke fürs rausnehmen 👍

      von

      vor weniger als einer Minute

      der_Lutz

      Warum triffst du dann eine juristische Aussage?

      JuergenS1

      Da ich kein Jurist bin und auch keine Rechtsberatung gebe, ist mir das egal. 

      Da ich kein Jurist bin und auch keine Rechtsberatung gebe, ist mir das egal. 
      JuergenS1

      Da ich kein Jurist bin und auch keine Rechtsberatung gebe, ist mir das egal. 

      Warum triffst du dann eine juristische Aussage?

      JuergenS1

      Daher ist die Verlängerung bei dir rechtlich korrekt.

      @Saint66 

      Du hast in 2024 verlängert. Das Urteil gilt aber erst für Verlängerungen ab dem 01.07.2025. Daher ist die Verlängerung bei dir rechtlich korrekt.

      JuergenS1

      Daher ist die Verlängerung bei dir rechtlich korrekt.

      der_Lutz

      Warum triffst du dann eine juristische Aussage?

      Damit sich Leute wie du drüber mokieren können.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      Das wird nicht heimlich gemacht, war damals aber möglich. Du hast dich damals bewusst dafür entschieden. Nun musst du aber auf den neuen Apfle halt etwas länger warten. 

      PS: Stand auch damals in deiner Auftragsbestätigung mit der neuen Laufzeit. Wurde halt aufaddiert.

      0

    • vor einer Stunde

      Saint66

      Scheinbar wurden die 5 Monate, die ich eher gekündigt hatte, stillschweigend auf meine Laufzeit addiert, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen bzw. zu informieren.

      Hallo,

      ich habe meinen Mobilfunkvertrag am 13.09.2024 frühzeitig verlängert. Scheinbar wurden die 5 Monate, die ich eher gekündigt hatte, stillschweigend auf meine Laufzeit addiert, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen bzw. zu informieren. Ist jetzt der 13.02.2027 (statt 13.09.26)!

      Ich wollte gerade verlängern und habe das jetzt erst bemerkt.

      Laut einem BGH-Urteil (Az. III ZR 61/24) ist diese Verlängerung der maximalen Laufzeit von 24 Monaten UNWIRKSAM.

      Nach mehreren Telefonaten mit der Service-Hotline nimmt die Telekom diese rechtsunwirksame Laufzeitverlängerung nicht zurück. Vertrag habe ich jetzt erstmal nach über 26 Jahren bei der Telekom gekündigt. 

      Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie kann man sich dagegen wehren?

       

      Saint66

      Scheinbar wurden die 5 Monate, die ich eher gekündigt hatte, stillschweigend auf meine Laufzeit addiert, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen bzw. zu informieren.

      Das ist nicht korrekt, du wurdest im Rahmen der Vertragsverlängerung informiert und zusätzlich steht die Laufzeit auf jeder Rechnung, bedeutet dir wurde es schon mehrfach zur Kenntnis gegeben.

      Alles andere wird sicherlich das Team klären.

      0

    • vor einer Stunde

      2024 war das noch, wie es jetzt ist.

      Neu geht das nicht mehr. Das Urteil kam erst später, was du da zitierst.

      Daher geht auch jetzt keine vorzeitige Verlängerung mehr, genau aus diesem Grund.

      Wenn du dich wehren willst, bleibt dir nur der Rechtsweg.

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      von

      vor einer Stunde

      Kugic

      2024 war das noch, wie es jetzt ist.

      Neu geht das nicht mehr. Das Urteil kam erst später, was du da zitierst.

      2024 war das noch, wie es jetzt ist.

      Neu geht das nicht mehr. Das Urteil kam erst später, was du da zitierst.

      Daher geht auch jetzt keine vorzeitige Verlängerung mehr, genau aus diesem Grund.

      Wenn du dich wehren willst, bleibt dir nur der Rechtsweg.

      Kugic

      2024 war das noch, wie es jetzt ist.

      Neu geht das nicht mehr. Das Urteil kam erst später, was du da zitierst.

      @Kugic 

      Das Urteil hat ja kein Gesetz geändert sondern lediglich klargestellt wie das geltende Gesetz zu verstehen ist, bedeutet es kann auch für Verträge die vorher abgeschlossen wurden herangezogen werden.

      von

      vor 37 Minuten

      Das BGH ist ein Revisionsgericht. In den Urteilen werden Rechtsauffassungen dargelegt. Aber Instanzgerichte sind nicht daran gebunden, folgen aber fast immer diesen Auslegungen.

      Und wie hier schon gesagt, es sind Einzelfallentscheidungen der Gerichte. Der TE müsste also selbst gegen die Telekom klagen.

      Aber die Anbieter haben die "Praxis" ja schon angepasst.

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      Uneingeloggter Nutzer

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