Gelöst

Haushaltszusammenführung

vor 2 Jahren

Guten Tag,

nach mehrmaligen Kontakt mit der Telekom, möchten wir auf diesem Wege unseren MagentaZuhause S Vertrag unter Nutzung des Sonderkündigungsrechtes bei Haushaltszusammenlegung zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

Wir sind aus unserer bisherigen Wohnung ausgezogen und sind nun wieder bei meinen Eltern eingezogen, die bereits einen Telefon und Internetvertrag mit Vodafon haben. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Magenta Zuhause S Tarif hier auch verfügbar ist, aber was sollen wir mit 2 Verträgen? Die benötigen wir ganz und gar nicht.

Der Tarif meiner Eltern hat deutlich mehr Leistungen, die Ihren Wünschen entsprechen. Wir waren bisher sehr zufrieden mit dem Service und den Leistungen der Telekom und es würde uns wirklich sehr freuen, wenn wir diesen MagentaZuhause S Vertrag auflösen könnten! Es ist doch sicherlich auch im Sinne der Telekom, dass man Sie weiterempfiehlt und in Zukunft wieder Ihr Kunde sein möchte.

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Ein Sonderkündigungsrecht bei Haushaltszusammenführung gibt es nicht. Es ist eine reine Kulanz von der Telekom, wenn der andere Vertrag ebenfalls ein Telekom-Vertrag ist.

     

    Das heißt für deinen Fall: das geht nicht!

     

    Umzug gemäß TKG an der Hotline oder in Shop beauftragen, eventuell hast du ja Glück und der Vertrag kann gar nicht 1:1 umziehen. Ansonsten bist du an deinen Vertrag ordentlich gebunden

    2

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

     

    Du hast einen Vertrag, der ist für beide Seiten bindend. Warum sollte die dein Vertragspartner aus Kulanz den Vertrag zu Gunsten eines Mitbewerbers auflösen? @Jiva94 

     

    Edit: Nick geändert und Antwort gestrichen.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @Espresso doppio  schrieb:
    Du hast

    Ich doch nicht. Falsch geantwortet/zitiert?

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Jiva94

    unter Nutzung des Sonderkündigungsrechtes bei Haushaltszusammenlegung zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

    unter Nutzung des Sonderkündigungsrechtes bei Haushaltszusammenlegung zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
    Jiva94
    unter Nutzung des Sonderkündigungsrechtes bei Haushaltszusammenlegung zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

    Gibt es so gar nicht!

     

    Jiva94

    Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Magenta Zuhause S Tarif hier auch verfügbar ist,

    Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Magenta Zuhause S Tarif hier auch verfügbar ist,
    Jiva94
    Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Magenta Zuhause S Tarif hier auch verfügbar ist,

    Dann ist ja ein Umzug nach TKG da wohl 1:1 schaltbar und der Vertrag wird bis Ende MVLZ fortgesetzt. Ob du den benötigst oder nicht ist vertragstechnisch irrelevant.

     

    Insgesamt kann da nur Kulanz wirken, Anrecht besteht so nicht. Und es ist eigentlich "unmöglich", da der Anschluss nicht von der Telekom ist, sondern von einem anderen Anbieter.

    4

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Eher unwahrscheinlich das du irgendwie jemand finden wirst, aber wenn überhaupt, dann nur hier beim Team.

    Dafür müsste aber dein Profil befüllt sein... so ganz ohne Kundendaten geht sowieso nix.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Jiva94

    an wen kann ich mich denn wenden, um eine Auflösunf aus Kulanz zu erwirken

    an wen kann ich mich denn wenden, um eine Auflösunf aus Kulanz zu erwirken
    Jiva94
    an wen kann ich mich denn wenden, um eine Auflösunf aus Kulanz zu erwirken

    Die Kulanzregelung wegen Haushaltszusammenführung greift bei Dir nicht weil im Haushalt der Eltern kein Telekomanschluss genutzt wird. Ebenso wird Vodafone Euch keine Kulanzregelung anbieten weil Ihr mit dem Telekomvertrag dort einzieht.

     

    Falls es also keine anderen ganz speziellen Probleme/Gründe gibt, dann sehe ich nicht, dass die Telekom da aus Kulanz einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zustimmen wird.

     

    Gut zu wissen: wenn der Vertrag schon seit zwei Jahren unverändert läuft, dann könnt Ihr den "ganz normal" auf in einem Monat kündigen.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    muc80337_2

    Gut zu wissen: wenn der Vertrag schon seit zwei Jahren unverändert läuft, dann könnt Ihr den "ganz normal" auf in einem Monat kündigen.

    Gut zu wissen: wenn der Vertrag schon seit zwei Jahren unverändert läuft, dann könnt Ihr den "ganz normal" auf in einem Monat kündigen.
    muc80337_2
    Gut zu wissen: wenn der Vertrag schon seit zwei Jahren unverändert läuft, dann könnt Ihr den "ganz normal" auf in einem Monat kündigen.

    Das ist der zentrale Punkt, denke ich:

    Seit wann läuft der Magenta Zuhause S, was sagt die Rechnung zur Kündigungsfrist?

     

    Jiva94

    Es ist doch sicherlich auch im Sinne der Telekom, dass man Sie weiterempfiehlt und in Zukunft wieder Ihr Kunde sein möchte.

    Es ist doch sicherlich auch im Sinne der Telekom, dass man Sie weiterempfiehlt und in Zukunft wieder Ihr Kunde sein möchte.
    Jiva94
    Es ist doch sicherlich auch im Sinne der Telekom, dass man Sie weiterempfiehlt und in Zukunft wieder Ihr Kunde sein möchte.

    Solche unterschwelligen Drohungen sind kontraproduktiv, wenn man eine kulante Lösung sucht.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Grüße @Jiva94 

    Leider muss ich @RoadrunnerDD , @Espresso doppio und @fdi wiedersprechen.

    Es gibt ein Sonderkündigungsrecht bei Haushaltszusammenführung, wenn der Anschluss in der gemeinsamen Wohnung auch bei der Telekom ist.

     

    Hier kannst du deinen Antrag stellen: https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung-festnetz/besonderer-grund?samChecked=true

    [Bild entfernt]

     

    Daher entlöse ich auch die Antworten von @RoadrunnerDD und @fdi , da die Aussagen falsch sind.

     

    Nachtrag:

    Habe die Lösungen wieder gesetzt von beiden.

    Hatte überlesen, das der andere Vertrag bei Vodafone ist.

    Mein Fehler und ich entschuldige mich dafür.

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    →Mataimaki←

    Es gibt ein Sonderkündigungsrecht bei Haushaltszusammenführung, wenn der Anschluss in der gemeinsamen Wohnung auch bei der Telekom ist.

    Es gibt ein Sonderkündigungsrecht bei Haushaltszusammenführung, wenn der Anschluss in der gemeinsamen Wohnung auch bei der Telekom ist.
    →Mataimaki←
    Es gibt ein Sonderkündigungsrecht bei Haushaltszusammenführung, wenn der Anschluss in der gemeinsamen Wohnung auch bei der Telekom ist.

    Die Telekom "akzeptiert" eine Kündigung aus dem beschriebenen Grund, bedeutet aber nicht, das man ein allgemeines gesetzliches Recht darauf hat. Aber ein Vertragspartner hat das Recht, über die gesetzlichen Bestimmungen den anderen Vertragspartner "besser zu stellen".

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    @Jiva94  schrieb:
    Es ist doch sicherlich auch im Sinne der Telekom, dass man Sie weiterempfiehlt und in Zukunft wieder Ihr Kunde sein möchte.

    Es ist aber auch im Sinne der Telekom ihre mit dir geschlossenen Vertragsbedingungen einzuhalten. Ebenso wie du dies Pflicht hast.

    Und ein Umzug ist kein Grund zur Sonderkündigung. Schon garnicht in deinem Fall. Einzige Lösung. Umzug nach TKG beauftragen.

     Aber der Telekom hier zu drohen, das wenn sich nicht auf deine Wünsche eingeht sie nicht weiterzuempfehlen ist Unsinn und steht dir nicht zu. 

    0

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