Haushaltszusammenführung
vor 2 Tagen
Hallo zusammen,
die Situation:
Meine Freundin und ich leben seit Juli letzten Jahres in einem gemeinsamen Haushalt. Wir sind beide in ein neues Haus gezogen. Ich habe meinen bestehenden Telekom-Anschluss hierhin umgezogen, sie hat ihren Telekom-Vertrag gekündigt unter Verwendung des Online-Formulars.
Eine Bestätigung erfolgte nie. Ob das normal ist, weiß ich nicht, da ich diese Funktion noch nie verwendet habe.
Was nun folgte waren weitere Rechnungen und Mahnungen. Auf telefonische Nachfrage wurde nochmals auf das Online-Formular verwiesen. Wir haben also noch einmal alles eingetragen und abgeschickt. Ohne weitere Reaktion seitens Telekom.
Nun erfreuen wir uns an anwaltlichen Schreiben und Forderungen. Der Inhalt dürfte klar sein. Hier dann wenigstens mal eine fortgeschrittene Aussage: Sonderkündigungsrecht greift nicht, Forderung bleibt bestehen.
Es kann doch nun nicht allen Ernstes sein, dass hier das Sonderkündigungsrecht verweigert wird. Wir leben nunmal in dem einen Haus und wenig überraschend genügt uns EIN Telekomvertrag und -anschluss vollkommen. Es kann doch nicht ernsthaft erwartet werden, dass man den überflüssigen und unnutzbaren Vertrag bis Ende der Mindestlaufzeit weiterzahlen muss. Er kann ja nicht einmal bereitgestellt werden, da sich ja nun bereits ein Telekomanschluss im Haus befindet.
Gesetz hin oder her...die Logik sollte hier greifen sowie die Kundenfreundlichkeit, denn wir sind ja noch immer beide Telekomkunden und das im Grunde auch sehr gerne.
Hier muss es doch wohl eine vernünftige Lösung geben. Die derzeitige Vorgehensweise ist doch eher fragwürdig und unanständig. Ich bin von der Telekom besseres gewohnt...
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vor 4 Jahren
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vor 2 Tagen
Wie begründet sich das Sonderkündigungsrecht?
Im Beitrag finde ich keine haltbaren Grund.
Es ließe sich sicher einer finden.
5
Antwort
von
vor 2 Tagen
@Espresso doppio
Der TE ist „bestimmt“ der Meinung, dass das für eine Sonderkündigung schon ausreicht. Was aber so nicht ist.
Antwort
von
vor 2 Tagen
Da die Telekom auf diesen Umstand mehrfach hingewiesen wurde, nebst Bereitstellung der laufenden Vertragsdaten, würde es mich doch wundern, wenn man nicht festgestellt hätte, dass sich der besagte Anschluss tatsächlich am Standort befindet. Zumal dies ja schon im besagten Online-Formular " Kündigung aus besonderen Gründen (z. B. im Todesfall, bei einer Haushaltszusammenführung oder beim Umzug in eine Pflegeeinrichtung) " abgefragt wird.
Antwort
von
vor 2 Tagen
Da die Telekom auf diesen Umstand mehrfach hingewiesen wurde,
Da die Telekom auf diesen Umstand mehrfach hingewiesen wurde, nebst Bereitstellung der laufenden Vertragsdaten, würde es mich doch wundern, wenn man nicht festgestellt hätte, dass sich der besagte Anschluss tatsächlich am Standort befindet. Zumal dies ja schon im besagten Online-Formular " Kündigung aus besonderen Gründen (z. B. im Todesfall, bei einer Haushaltszusammenführung oder beim Umzug in eine Pflegeeinrichtung) " abgefragt wird.
Was im normalen Geschäftsfall vollkommen uninteressant ist @FScha. Aus Gründen des Datenschutzes ist es den Telekom-Mitarbeitern verboten, einfach auf Zuruf die Daten eines anderen Anschlusses aufzurufen und irgendwas zu prüfen.
Nur im Kulanz-Fall Haushaltzusammenführung gibt es die Erlaubnis, beide Anchlüsse aufzurufen. Nach deiner Darstellung hast Du den Geschäftsfall Haushaltzusammenführung nicht eingeleitet, sondern nur eine Onlinekündigung eingestellt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Tagen
Es kann doch nun nicht allen Ernstes sein, dass hier das Sonderkündigungsrecht verweigert wird.
Hallo zusammen,
die Situation:
Meine Freundin und ich leben seit Juli letzten Jahres in einem gemeinsamen Haushalt. Wir sind beide in ein neues Haus gezogen. Ich habe meinen bestehenden Telekom-Anschluss hierhin umgezogen, sie hat ihren Telekom-Vertrag gekündigt unter Verwendung des Online-Formulars.
Eine Bestätigung erfolgte nie. Ob das normal ist, weiß ich nicht, da ich diese Funktion noch nie verwendet habe.
Was nun folgte waren weitere Rechnungen und Mahnungen. Auf telefonische Nachfrage wurde nochmals auf das Online-Formular verwiesen. Wir haben also noch einmal alles eingetragen und abgeschickt. Ohne weitere Reaktion seitens Telekom.
Nun erfreuen wir uns an anwaltlichen Schreiben und Forderungen. Der Inhalt dürfte klar sein. Hier dann wenigstens mal eine fortgeschrittene Aussage: Sonderkündigungsrecht greift nicht, Forderung bleibt bestehen.
Es kann doch nun nicht allen Ernstes sein, dass hier das Sonderkündigungsrecht verweigert wird. Wir leben nunmal in dem einen Haus und wenig überraschend genügt uns EIN Telekomvertrag und -anschluss vollkommen. Es kann doch nicht ernsthaft erwartet werden, dass man den überflüssigen und unnutzbaren Vertrag bis Ende der Mindestlaufzeit weiterzahlen muss. Er kann ja nicht einmal bereitgestellt werden, da sich ja nun bereits ein Telekomanschluss im Haus befindet.
Gesetz hin oder her...die Logik sollte hier greifen sowie die Kundenfreundlichkeit, denn wir sind ja noch immer beide Telekomkunden und das im Grunde auch sehr gerne.
Hier muss es doch wohl eine vernünftige Lösung geben. Die derzeitige Vorgehensweise ist doch eher fragwürdig und unanständig. Ich bin von der Telekom besseres gewohnt...
Es gibt schlichtweg kein Sonderkünigungsrecht, das ist reine Kulanz wenn man eine Person wegen der Haushaltszusammenführung vorzeitig aus dem Vertrag rauslässt.
Wichtig ist auch dass man das korrekt einkippen muss mit Meldebescheinigung etc. Wenn euch die Kündigung nie bestätigt wurde und ihr das einfach so hingenommen und die Rechnungen nicht bezahlt habt dann ist das jetzt erst einmal ein Thema zwischen euch und dem Inkasso. Die Telekom hat die entsprechenden Forderungen abgetreten
0
vor 2 Tagen
Hallo @FScha,
tut mir sehr leid, dass es hier doch im Nachhinein zu einem Durcheinander gekommen ist. Super wichtig ist immer in jedem Fall eine Kündigungsbestätigung abzuwarten.
Die Schreiben, die ihr nun bekommen habt, sind vom Inkasso, habe ich das so richtig verstanden?
Beste Grüße
Julia
4
Antwort
von
vor 2 Tagen
Auch wenn es da genau genommen kein Sonderkündigungsrecht geben mag, kenne ich die Telekom da anders.
Hallo,
es mag auch dem stressigen Umzug geschuldet sein, dass man da nicht genau aufgepasst hat. Da kommt eben so einiges zusammen. Abwarten lässt sich da aber nichts, wenn ein Umzug ansteht, wird der gemacht und nicht nach einem Telekom-Vertrag ausgerichtet. ;)
Zumal meine Partnerin ja auch telefonisch vermittelt bekam, dass das ja alles "kein großes Ding" sei und wir einfach nochmal alles einreichen und eintippen sollen.
Die jetzigen Schreiben kommen von ksp., ja.
Auch wenn es da genau genommen kein Sonderkündigungsrecht geben mag, kenne ich die Telekom da anders.
Ja, die Telekom ist da anders, die bietet das nämlich auf Kulanz an.
Irgend einen Grund gibt es nunmal aber dass es nicht bearbeitet wurde, welcher auch immer das sein mag, ggfs haben Daten gefehlt, ihr habt es falsch abgeschickt oder irgend etwas anderes.
Fakt ist dass euch die Kündigung nie seitens der Telekom bestätigt wurde.
Es wäre in eurem Interesse gelegen dem nachzugehen, scheinbar wurde aber anderes gehandelt, nämlich Rechnungen und Mahnungen nicht bezahlt und somit ist der nächste Step von euch:
Klärt das mit dem Inkasso-Unternehmen
Antwort
von
vor 2 Tagen
Vielleicht verzichten wir an dieser Stelle mal auf Mutmaßungen, was wir unternommen haben und was nicht ;)
Ich habe nicht gesagt, dass wir nicht reagiert haben. Wir befinden uns durchaus im Dialog. Der war bisher aber nicht zielführend.
Antwort
von
vor 2 Tagen
Vielleicht verzichten wir an dieser Stelle mal auf Mutmaßungen, was wir unternommen haben und was nicht ;)
Vielleicht verzichten wir an dieser Stelle mal auf Mutmaßungen, was wir unternommen haben und was nicht ;)
Ich habe nicht gesagt, dass wir nicht reagiert haben. Wir befinden uns durchaus im Dialog. Der war bisher aber nicht zielführend.
Na ja, viel zu mutmaßen gibt es da nicht, ein Inkasso-Unternehmen kommt dann zum tragen wenn Rechnungen und Mahnungen nicht bezahlt werden.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Tagen
Das von der Telekom eingeräumte "Sonderkündigungsrecht" aus Kulanz gibt es nur, wenn am neuen Standort ein Telekom Vertrag mit Mindestvertragslaufeit besteht.
Euer Plan hätte also funktionieren können, wenn dein Anschluss schon geschaltet ist und du eine neue MVLZ hast.
Beides gleichzeitig eintüten funktioniert schlicht und ergreifend nicht.
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vor 2 Tagen
Gesetz hin oder her...die Logik sollte hier greifen sowie die Kundenfreundlichkeit,
Hallo zusammen,
die Situation:
Meine Freundin und ich leben seit Juli letzten Jahres in einem gemeinsamen Haushalt. Wir sind beide in ein neues Haus gezogen. Ich habe meinen bestehenden Telekom-Anschluss hierhin umgezogen, sie hat ihren Telekom-Vertrag gekündigt unter Verwendung des Online-Formulars.
Eine Bestätigung erfolgte nie. Ob das normal ist, weiß ich nicht, da ich diese Funktion noch nie verwendet habe.
Was nun folgte waren weitere Rechnungen und Mahnungen. Auf telefonische Nachfrage wurde nochmals auf das Online-Formular verwiesen. Wir haben also noch einmal alles eingetragen und abgeschickt. Ohne weitere Reaktion seitens Telekom.
Nun erfreuen wir uns an anwaltlichen Schreiben und Forderungen. Der Inhalt dürfte klar sein. Hier dann wenigstens mal eine fortgeschrittene Aussage: Sonderkündigungsrecht greift nicht, Forderung bleibt bestehen.
Es kann doch nun nicht allen Ernstes sein, dass hier das Sonderkündigungsrecht verweigert wird. Wir leben nunmal in dem einen Haus und wenig überraschend genügt uns EIN Telekomvertrag und -anschluss vollkommen. Es kann doch nicht ernsthaft erwartet werden, dass man den überflüssigen und unnutzbaren Vertrag bis Ende der Mindestlaufzeit weiterzahlen muss. Er kann ja nicht einmal bereitgestellt werden, da sich ja nun bereits ein Telekomanschluss im Haus befindet.
Gesetz hin oder her...die Logik sollte hier greifen sowie die Kundenfreundlichkeit, denn wir sind ja noch immer beide Telekomkunden und das im Grunde auch sehr gerne.
Hier muss es doch wohl eine vernünftige Lösung geben. Die derzeitige Vorgehensweise ist doch eher fragwürdig und unanständig. Ich bin von der Telekom besseres gewohnt...
Na dann, die Telekom meint dass ihr logischerweise einen redundanten Anschluss benötigt wenn mal einer ausfällt, denn sie hat sich Kundenfreundlichkeit ganz oben auf die Fahne geschrieben und möchte euch keinen Ausfall zumuten.
8
Antwort
von
vor 2 Tagen
Okay, dann sag dass doch gleich dass dein Einziges Anliegen hier in der Klärung liegt warum es mit der Kündigung nicht geklappt hat.
Mir kam es so vor als ob du die Kosten anfechten wolltest.....
Antwort
von
vor 2 Tagen
Die Forderung selbst treibt mich nicht in den Ruin.
Und jetzt mal professionell betrachtet: Wenn irgendwo etwas unerfreulich schief läuft, sollten die Gründe dafür ausgemacht werden, damit die Geschichte rund und für alle Seiten verständlich und nachvollziehbar wird. So arbeite ich beruflich jedenfalls mit Kunden und ich denke, das ist bei der Telekom nicht anders.
Die Forderung selbst treibt mich nicht in den Ruin. Das ist hier gerade zweitrangig.
Leider steckt da irgendwann die Schufa mit drin...solltest du vermeiden..Löschen lassen...
Antwort
von
vor 2 Tagen
Hallo @FScha,
hier scheint das Kind schon ziemlich tief in den Brunnen gefallen zu sein....ich weiß nicht, ob ich nun noch rückwirkend viel retten kann.
Natürlich gebe ich mein Bestes, damit sich jetzt eine akzeptable aber auch realistische Lösung findet. Spontan habe ich dich dazu nicht erreicht.
Ergänze gerne in deinem Profil die Rückrufnummer deiner Freundin, immerhin geht es ja um ihren Anschluss und gebe mir dann kurz Bescheid, wann ich mich am besten bei ihr melden kann.
Danke,
Sarah
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von