Gelöst

Haushaltszusammenführung Vertragsauswahl

vor 4 Jahren

Ich ziehe Anfang August zu meinem Freund in seine Wohnung mit bestehendem Vertrag und möchte für meinen Vertrag gerne das Angebot der Kündigung wegen Haushaltszusammenführung nutzen.

 

In eigenen Beiträgen und Infos online hieß es dazu, dass die Telekom in dem Fall den Vertrag weiterführt, der mehr Geld einbringt. Ist das immer noch (oder überhaupt?) so oder bleibt der günstigere Vertrag von meinem Freund in der Wohnung bestehen?

 

Da wollte ich einmal sichergehen bevor ich das Formular abschicke.

 

Vielen Dank und schöne Grüße

Julian

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Hallo @julitiel 

      schau einfach hier
      https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?

       

      Auszug:

      Ich ziehe in einen Haushalt, in dem es bereits einen Telefonanschluss gibt. Was passiert mit meinem Festnetz-Vertrag?

      Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihren Telekom Festnetz-Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Arbeitstagen kündigen:

        • Sie ziehen im Rahmen einer Lebensgemeinschaft mit Ihrem Lebenspartner zusammen
        • und am neuen Wohnort (Wohnsitz des Lebenspartners) besteht ein privat genutzter Festnetz-Anschluss der Telekom mit einer Mindestvertragslaufzeit oder ein solcher Anschluss wurde beauftragt.
        • Wenn Ihre reguläre Vertragslaufzeit schon vorher endet, können Sie selbstverständlich bereits zu diesem Termin kündigen.
      •  

         

      Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:

      • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objekts
      • oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts.
       

       

      Geben Sie uns Ihre Haushaltszusammenführung über unser Kündigungsformular bekannt und fügen Sie den Nachweis als Anhang an.

       

       


      Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.

       

      Gruß

      Waage1969

      1

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Wäre mir neu, es heißt schlicht muss ein privater Telekomanschluss mit Mindestvertragslaufzeit sein. 

       

      https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?samChecked=true

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Vielen Dank schon mal für die schnellen Antworten @Waage1969  und @patrickn 

       

      Ich finde jetzt grad auch nicht mehr wo ich das mit dem höheren Wert gelesen hatte.

       

      Warte mal noch ab, ob jemand vom Telekom-Team es auch noch bestätigen kann. Aber fühle mich jetzt schon mal sicherer, danke für eure Einschätzung.

       

      Schöne Grüße

      Julian

      2

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo @julitiel 

      wenn die o. g. Voraussetzungen passen, dann wird Dein Vertrag gekündigt !

       

      Waage1969

      Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihren Telekom Festnetz-Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Arbeitstagen kündigen

      Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihren Telekom Festnetz-Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Arbeitstagen kündigen
      Waage1969
      Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihren Telekom Festnetz-Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Arbeitstagen kündigen

      Die Teamies werden hier auch noch in den nächsten Tagen schreiben 👍

      Gruß

      Waage1969

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      julitiel

      Ich finde jetzt grad auch nicht mehr wo ich das mit dem höheren Wert gelesen hatte.

      Ich finde jetzt grad auch nicht mehr wo ich das mit dem höheren Wert gelesen hatte.
      julitiel
      Ich finde jetzt grad auch nicht mehr wo ich das mit dem höheren Wert gelesen hatte.

      Diese Formulierung gab es so ähnlich zumindest mal in der Vergangenheit.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Moin @julitiel,

      keine Sorge "am neuen Wohnort (Wohnsitz des Lebenspartners) besteht ein privat genutzter Festnetz-Anschluss der Telekom mit einer Mindestvertragslaufzeit" somit wird dein Vertrag gekündigt.

      Beste Grüße und einen reibungslosen Umzug,
      Sarah S.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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