Hausverkauf Sonderkündigung?

vor 3 Jahren

Moin,

wir haben unser Haus verkauft,

wir ziehen ins Haus der Eltern, dort gibt es schon einen Telekomanschluß so daß kein neuer benötigt wird.

Der neue Inhaber des verkauften Hauses möchte den Telekomanschluß nicht übernehmen.

Kann ich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen?

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  • vor 3 Jahren

    melde einen Umzug mit Haushaltszusammenführung

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 3 Jahren

    Hallo @ralle.richter 

    Du musst einen Umzug nach dem TKG an der Hotline 0800 330 1000 machen, und wenn dann dein aktueller Tarif nicht 1zu1 an der neuen Adresse umsetzbar ist, hast du ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.

     

    Was auch geht ist eine Haushaltszusammenführung. https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?samChecked=true

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 3 Jahren

    ralle.richter

    Der neue Inhaber des verkauften Hauses möchte den Telekomanschluß nicht übernehmen.

    Der neue Inhaber des verkauften Hauses möchte den Telekomanschluß nicht übernehmen.
    ralle.richter
    Der neue Inhaber des verkauften Hauses möchte den Telekomanschluß nicht übernehmen.

    Kann er auch gar nicht, das lässt die Telekom nicht zu.

     

     

    ralle.richter

    Kann ich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen?

    Kann ich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen?
    ralle.richter
    Kann ich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen?

    Aus der von Dir skizzierten Situation heraus gibt es kein Sonderkündigungsrecht.

     

    Du kannst aber wie bereits von anderen dargelegt schauen ob Du ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht als Folge des Umzugs hast - oder möglicherweise geht auch die Kulanzkündigung aus einer Haushaltszusammenführung. Ist das nur ein Einfamilienhaus? Oder zieht Ihr dort in eine eigene Wohnung (dann gilt das mit der Haushaltszusammenführung nicht.)

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 3 Jahren

    @ralle.richter  schrieb:
    Kann ich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen?

    Wie lange läuft dein aktueller Vertrag schon? Falls mehr als 24 Monate seit dem letzten Tarifwechsel vergangen sind kannst du ohnehin mit einem Monat Frist kündigen ohne irgendwas begründen zu müssen.

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    von

    vor 3 Jahren

    Guten Morgen @ralle.richter,

     

    du hast hier schon viele tolle Tipps und Hinweise erhalten. Vielen Dank dafür. Wie schaut es aus, war hier schon der richtige Tipp dabei oder wollen wir einmal telefonieren? Wenn ja, wann darf ich denn kurz anrufen?

     

    Viele Grüße

    Heike B. 

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