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Historie der verbundenen Geräte anzeigen
3 years ago
Hallo zusammen,
ich muss dringend aufgrund einer Urheberrechtsabmahnung die Historie Geräte, die über mein WIFI verbunden waren einsehen. Kann mir hier jemand helfen?
Über den Speedport Smart 3 habe ich über Settings > System Information > System Messages einen Auszug der Geräte und zu welchem Zeitpunkt sie online waren finden können. Allerdings reicht die Historie nur ca. 1-2 Tage zurück. Ich bräuchte jedoch die Daten von vor ca. 1 Monat.
Sind diese Daten online abrufbar? Falls nein, kann Telekom mir diese Daten zur Verfügung stellen?
Danke für Eure Hilfe im Voraus!
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3 years ago
Sind diese Daten online abrufbar? Falls nein, kann Telekom mir diese Daten zur Verfügung stellen?
Nein.
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3 years ago
@Mkontoni
Ich denke mal mit WiFi meinst du das heimische WLAN deines Routers? Da werden die Verbindungen nur im Router-Log angezeigt. Das wird nicht zentral irgendwo gespeichert. Würde dir aber wahrscheinlich eh nicht nutzen, weil du für deinen Anschluss voll selbst verantwortlich zeichnest.
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3 years ago
Bei mir sind die Daten im Smart 4 noch vom letzten Monat zu sehen. Router login -> System -> System Meldungen -> System Informationen
Bei mir sind die Daten im Smart 4 noch vom letzten Monat zu sehen.
Router login -> System -> System Meldungen -> System Informationen
Für die System-Meldungen (System Messages) steht halt nur begrenzter Platz zur Verfügung. In einem Heimnetzwerk, das viele Geräte bedient, die sich teilweise auch häufig ab- und wieder anmelden, ist der Speicherplatz schnell gefüllt und reicht dann evtl. nur für ein paar Tage.
Das wird nicht zentral irgendwo gespeichert.
Ganz sicher bin ich mir bei dieser Aussage in Verbindung mit der Vertragsoption "Heimnetz-Diagnose":
https://www.telekom.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/LXS/EKI-KC-Site/de_DE/-/EUR/ViewProductDetails-Start?ProductRefID=1001141000285%40EKI-KC&StageProductRefID=1001141000285_0001%40EKI-KC&CatalogCategoryID=EkYGXf5Z2dcAAAF1cNc0zAy4
nicht. Allerdings muss die gebucht sein und unterstützt nur bestimmte Router.
Gruß Ulrich
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3 years ago
Ok danke. Ich habe leider einen Smart 3
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3 years ago
aufgrund einer Urheberrechtsabmahnung
Du bist als Anschlussinhaber nicht für das verantwortlich, was Gäste über dein Gäste-WLAN machen.
Im Rahmen der "sekundären Darlegungslast" bist du aber zur Mitwirkung an der Aufklärung verpflichtet, wer denn als "Täter" wohl in Frage kommt.
Näheres erklärt dir ausschließlich ein Anwalt und ich rate dir auch, einen solchen aufzusuchen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sekund%C3%A4re_Darlegungslast
Nachtrag:
Der Rechteinhaber sieht nur eine IP-Adresse, die Telekom speichert leider diese Adresse und die Zugehörigkeit zu deinem Anschluss und MUSS diese Daten auch nach richterlichem Beschluss herausgeben.
Der Rechteinhaber sagt nun: "Von Max Mustermanns Anschluss wurde ein Video hochgeladen - das wird allem Anschein nach wohl Max Mustermann selber gewesen sein!"
Max Mustermann kann nun zahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.
Max Mustermann kann aber auch wahrheitsgemäß sagen, dass zum fraglichen Zeitraum Nina Musterfrau, deren Tochter Nana und deren Sohn Emil Zugriff hatten, allerdings auch der Freund von Nana wohl von ihr Zugangsdaten bekommen hatte und diese wohl auch an seine Kumpels weitergegeben hat. Es kommen daher auch Jörg Schneider, Olaf Neurer, Kevin Schmidt und Yussuf Özgentürk in Frage. Leider hat Max im Log des Routers keine Daten mehr gefunden, die den fraglichen Zeitraum betreffen.
Max hat nun dargelegt, dass er an der Aufklärung mitwirken will und auch alternative Nutzer benannt. Jetzt muss der Rechteinhaber belegen, wer denn nun der wirkliche Übeltäter war.
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3 years ago
Vielen Dank! Wirklich hilfreich.
Ich wohne alleine in einer 1-Zimmer Wohnung. Zum benannten Zeitpunkt (nachts um halb 2) war an diesem Tag niemand in meiner Wohnung. Auch Nachbarn kann ich ausschließen.
Da ich ausschließe das jemand nachts vor meiner Haustüre stand, kann es ja nur ein Dritter gewesen sein, der sich unberechtigter Weise Zugriff verschafft hat.
Wie wahrscheinlich ist so etwas …?
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3 years ago
Nachtrag: oder kann es sein, dass bei der Zuordnung der IP, die dem Rechteinhaber vorliegt und dem Match zu meinem Anschluss ein Fehler passiert ist?
Answer
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3 years ago
Wie wahrscheinlich ist so etwas …?
Relativ unwahrscheinlich, außer Du nutzt keine WLAN-Verschlüsselung oder ein ganz simples Passwort.
Meines Wissens speichert zur Zeit die Telekom Deine IP-Adresse "nur" sieben Tage, der Gesetzgeber möchte aber mindestens 90 Tage ...
Daher ist es für die sieben Tagesfrist ein Workaround, im Speedport die Datenschutzstufe 2 zu aktivieren. Dann werden Deine IPs alle vier Tage gewechselt, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass bei einer Nachfrage der Urheberrechtskanzlei, Deine IP schon gelöscht ist.
Gruß Ulrich
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