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HUAWEI E5577Cs-321 unlock

3 years ago

Hallo Zusammen, ich habe mir über EBAY-Kleinanzeigen das Huawei E5577Cs-321 mit der Firmware 21.333.63.01.55 gekauft. Gedacht war der WIFI-Router für einen Urlaub in Ägypten. Dort gibt es aber kein T-Mobil-Netz und brauche somit den Zugriff auf eine fremde SIM-Karte. Da der Router aber einen SIMLOCK hat benötige ich einen Freischalt-Code. Die Abteilung UNSIMLOCK der Telekom möchte von mir den Kaufbeleg, den der Verkäufer natürlich nicht rausgeben möchte, die relevanten Daten wie Buchungsnummer, Abrechnungsnummer und die SIM-Kartennummer habe ich. Wie komme ich nun zu dem Entsperr-Code? Ich will nichts illegales sondern über den regulären Weg der Telekom. LG 

3942

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    • 3 years ago

      Wende Dich an den Verkäufer, er soll Dir den Kaufbeleg und eine Abtretungserklärung für die Rechte (der Kaufbeleg bzw. die originale Rechnung alleine reicht nicht wenn da nicht Dein Name draufsteht) zustellen. Reagiert er nicht kannst Du bei eBay einen Fall eröffnen. Oder Du nimmst Dir einen Rechtsanwalt. Ich vermute jetzt einfach mal, dass die Telekom nur prüfen möchte ob die zwei Jahre schon rum sind.

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      3 years ago

      @maxi_bs 

      Eröffne eine Fall bei Ebay und gib das Teil zurück.

      Wenn der Verkäufer den Router nicht freischaltet bzw. freischalten lässt, ist es der Router mangelhaft, weil nicht voll funktionsfähig.

      Oder hat der Verkäufer geschrieben, das der Router einen SIM-Lock hat?

      Dann natürlich war das ein Griff ins Klo...

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      3 years ago

      Noch ein Tipp:

      Sowas kauft man nicht bei eBay. Im Handel bekommt man MiFi-Router oder LTE -Sticks schon für weniger als 50,- Euro, und die sind ohne SIM-Lock und Net-Lock. Z.B. den TP-Link M7200 (bei Media-Markt derzeit für 49,99 Euro). Das sind alles 4G -Router. Router für 5G sind noch zu teuer, die kosten immernoch mehrere 100,- Euro.

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    • 3 years ago

      maxi_bs

      UNSIMLOCK der Telekom möchte von mir den Kaufbeleg, den der Verkäufer natürlich nicht rausgeben möchte,

      UNSIMLOCK der Telekom möchte von mir den Kaufbeleg, den der Verkäufer natürlich nicht rausgeben möchte,
      maxi_bs
      UNSIMLOCK der Telekom möchte von mir den Kaufbeleg, den der Verkäufer natürlich nicht rausgeben möchte,

      @maxi_bs

      Wenn der Verkäufer so etwas verkauft, sollte das dabei sein. Darauf würde ich ihn aufmerksam machen.

       

      Klar, du hast zugestimmt, keine Garantie und keine Rücknahme. Aber das wäre, meiner Meinung nach, arglistige Täuschung. Denn das Produkt ist unbrauchbar und so nicht funktionsfähig. 

      Und ich denke, darauf hat der Verkäufer sicherlich bei seiner Beschreibung nicht angeben. 

       

      Wenn er sich stur stellt, würde ich das melden. 

       

      Viele Grüße 

      Marcel 

       

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      3 years ago

      Ludwig II

      wizer Ludwig II Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein. Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein. Ludwig II Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein. Nein, das ist es nicht. Wird SIM-Lock/Net-Lock nicht erwähnt, ist das ein Mangel der einen Rücktritt begründet. "Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen" befreit den Verkäufer nicht vollständig von seinen Aufklärungspflichten. Mit der Aussage "Ich wusste das selber nicht" kommt der Verkäufer m.E. nicht durch. Dass "Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen" von den Pflichten befreit und der Verkäufer damit nie rückabwickeln muss, ist ein Mythos. Ludwig II Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein. Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein. Ludwig II Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein. Nein, das ist es nicht. Wird SIM-Lock/Net-Lock nicht erwähnt, ist das ein Mangel der einen Rücktritt begründet. "Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen" befreit den Verkäufer nicht vollständig von seinen Aufklärungspflichten. Mit der Aussage "Ich wusste das selber nicht" kommt der Verkäufer m.E. nicht durch. Dass "Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen" von den Pflichten befreit und der Verkäufer damit nie rückabwickeln muss, ist ein Mythos. wizer Ludwig II Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein. Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein. Ludwig II Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein. Nein, das ist es nicht. Wird SIM-Lock/Net-Lock nicht erwähnt, ist das ein Mangel der einen Rücktritt begründet. "Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen" befreit den Verkäufer nicht vollständig von seinen Aufklärungspflichten. Mit der Aussage "Ich wusste das selber nicht" kommt der Verkäufer m.E. nicht durch. Dass "Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen" von den Pflichten befreit und der Verkäufer damit nie rückabwickeln muss, ist ein Mythos. Da bin ich anderer Meinung. Mit SIM- und Netlock ist das Teil im Originalzustand.

      wizer

      Ludwig II Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein. Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein. Ludwig II Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein. Nein, das ist es nicht. Wird SIM-Lock/Net-Lock nicht erwähnt, ist das ein Mangel der einen Rücktritt begründet. "Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen" befreit den Verkäufer nicht vollständig von seinen Aufklärungspflichten. Mit der Aussage "Ich wusste das selber nicht" kommt der Verkäufer m.E. nicht durch. Dass "Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen" von den Pflichten befreit und der Verkäufer damit nie rückabwickeln muss, ist ein Mythos.

      Ludwig II

      Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein.

      Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein.

      Ludwig II

      Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein.


      Nein, das ist es nicht. Wird SIM-Lock/Net-Lock nicht erwähnt, ist das ein Mangel der einen Rücktritt begründet. "Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen" befreit den Verkäufer nicht vollständig von seinen Aufklärungspflichten. Mit der Aussage "Ich wusste das selber nicht" kommt der Verkäufer m.E. nicht durch. Dass "Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen" von den Pflichten befreit und der Verkäufer damit nie rückabwickeln muss, ist ein Mythos.

      wizer
      Ludwig II

      Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein.

      Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein.

      Ludwig II

      Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein.


      Nein, das ist es nicht. Wird SIM-Lock/Net-Lock nicht erwähnt, ist das ein Mangel der einen Rücktritt begründet. "Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen" befreit den Verkäufer nicht vollständig von seinen Aufklärungspflichten. Mit der Aussage "Ich wusste das selber nicht" kommt der Verkäufer m.E. nicht durch. Dass "Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen" von den Pflichten befreit und der Verkäufer damit nie rückabwickeln muss, ist ein Mythos.


      Da bin ich anderer Meinung.

      Mit SIM- und Netlock ist das Teil im Originalzustand.

       

      Ludwig II
      wizer

      Ludwig II Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein. Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein. Ludwig II Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein. Nein, das ist es nicht. Wird SIM-Lock/Net-Lock nicht erwähnt, ist das ein Mangel der einen Rücktritt begründet. "Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen" befreit den Verkäufer nicht vollständig von seinen Aufklärungspflichten. Mit der Aussage "Ich wusste das selber nicht" kommt der Verkäufer m.E. nicht durch. Dass "Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen" von den Pflichten befreit und der Verkäufer damit nie rückabwickeln muss, ist ein Mythos.

      Ludwig II

      Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein.

      Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein.

      Ludwig II

      Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein.


      Nein, das ist es nicht. Wird SIM-Lock/Net-Lock nicht erwähnt, ist das ein Mangel der einen Rücktritt begründet. "Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen" befreit den Verkäufer nicht vollständig von seinen Aufklärungspflichten. Mit der Aussage "Ich wusste das selber nicht" kommt der Verkäufer m.E. nicht durch. Dass "Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen" von den Pflichten befreit und der Verkäufer damit nie rückabwickeln muss, ist ein Mythos.

      wizer
      Ludwig II

      Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein.

      Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein.

      Ludwig II

      Ich denke wenn gar nichts zu SIM- oder Net-Lock geschrieben ist, sollte das auch ok sein.


      Nein, das ist es nicht. Wird SIM-Lock/Net-Lock nicht erwähnt, ist das ein Mangel der einen Rücktritt begründet. "Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen" befreit den Verkäufer nicht vollständig von seinen Aufklärungspflichten. Mit der Aussage "Ich wusste das selber nicht" kommt der Verkäufer m.E. nicht durch. Dass "Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen" von den Pflichten befreit und der Verkäufer damit nie rückabwickeln muss, ist ein Mythos.


      Da bin ich anderer Meinung.

      Mit SIM- und Netlock ist das Teil im Originalzustand.

       


      Trotzdem muss der Verkäufer darauf hinweisen. Der Käufer hätte es sicher nicht gekauft wenn er vom SIM-Lock wusste. Und weshalb soll der Käufer vorher nachfragen? Eine korrekte Produktbeschreibung ist Sache des Verkäufers, dazu gehört auch das SIM-Lock. Amtsgericht Remscheid vom 06.02.2003. Az.: 27 C 427/02. Schon damals haben sich Gerichte mit SIM-Lock befasst.  https://www.ra-kotz.de/simlock2.htm

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      3 years ago

      @wizer 

      Amtsgericht

      2003

      Privatverkauf auf einer OnlinePlattform

      auf dieses Urteil würde ich nach 19 Jahren nicht mehr setzen.

      Geschrieben wurde jet ja schon viel dem Thema.

      Nun ist es an @maxi_bs  sich was auszusuchen und zu handeln.

      Answer

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      3 years ago

      Ludwig II

      auf dieses Urteil würde ich nach 19 Jahren nicht mehr setzen.

      auf dieses Urteil würde ich nach 19 Jahren nicht mehr setzen.
      Ludwig II
      auf dieses Urteil würde ich nach 19 Jahren nicht mehr setzen.

      Ich schon. Sogar Urteile aus 1999 werden heute noch als Grundlage genommen. Oder sogar noch ältere Urteile. Nur weil ein Urteil alt ist heißt das nicht, dass sie heute keine Bedeutung mehr haben.

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    • 3 years ago

      maxi_bs

      über EBAY-Kleinanzeigen

      über EBAY-Kleinanzeigen
      maxi_bs
      über EBAY-Kleinanzeigen

      ...hat rein gar nichts mit eBay zu tun. Quasi wie die "A"-Karte gezogen... 

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      3 years ago

      OlliD.IRQ8

      maxi_bs über EBAY-Kleinanzeigen über EBAY-Kleinanzeigen maxi_bs über EBAY-Kleinanzeigen ...hat rein gar nichts mit eBay zu tun. Quasi wie die "A"-Karte gezogen...

      maxi_bs

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      OlliD.IRQ8
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      ...hat rein gar nichts mit eBay zu tun. Quasi wie die "A"-Karte gezogen... 


      Stimmt, „Kleinanzeigen“ hatte ich glatt überlesen.

      Da gibt es m.W. keinen Käuferschutz.

      Answer

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      3 years ago

      Ludwig II

      Stimmt, „Kleinanzeigen“ hatte ich glatt überlesen. Da gibt es m.W. keinen Käuferschutz.

      Stimmt, „Kleinanzeigen“ hatte ich glatt überlesen.

      Da gibt es m.W. keinen Käuferschutz.

      Ludwig II

      Stimmt, „Kleinanzeigen“ hatte ich glatt überlesen.

      Da gibt es m.W. keinen Käuferschutz.


      Wenn man per PayPal zahlt kann man dort Käuferschutz beantragen.

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    • Accepted Solution

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      3 years ago

      Hallo @maxi_bs,

       

      zur kostenfreien Freischaltung wird immer der Kaufbeleg benötigt, denn nur damit kann der Ablauf der 24 Monate nachgewiesen werden.

       

      https://www.telekom.de/hilfe/mobilfunk-mobiles-internet/sim-karte/sim-lock-entfernen

       

      Gruß

      Jürgen U.

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    • 3 years ago

      Habe den E5577Cs-321 von meiner Bekannten bekommen, wollte diesen mit einer O2 Freikarte kurzfristig nutzen. Nun hat das Teil ja die Sperre. Leider ist die Bürokratie zum entsperren fragwürdig hoch. Warum Kaufbeleg? Ich habe die Seriennummer des Gerätes, ich habe die Nummern der Karte, ich habe den Namen und Adresse des ursprünglichen Besitzers. Und der hat mir gesagt das Gerät ist von 2020. wo bitte ist den nun das Problem?! Mit all diesen Daten lässt sich doch feststellen wie alt das Gerät ist. Oder speichert die Telekom diese Nummern nicht? Wie kann ich schnellstens das Gerät einsperren. Es wird für einen Senior gebraucht zur Überbrückung. (Nicht Telekom)

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      3 years ago

      Hallo @Moxyd  für dieses Gerät können wir keinen Entsperrcode generieren. Hier bitte ich Sie sich an O2 zu wenden. Liebe Grüße Cosa M. 

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      3 years ago

      Komisch ? Ich dachte immer wenn Telekom drauf steht, eine Telekom Karte dabei ist, es nur mit einer Telekom Karte geht, es von der Telekom 2020 ausgegeben wurde. Dann kann es nur die Telekom entsperren. So kann man sich Täuschen. 😆🙈

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      3 years ago

      Hallo @Moxyd  für dieses Gerät können wir keinen Entsperrcode generieren. Hier bitte ich Sie sich an O2 zu wenden. Liebe Grüße Cosa M. 

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    • 9 months ago

      Hallo, nach 24 Monaten entsperrt die Telekom den SIM-Lock. Da gibt's es ein Formular, EMEI angeben und d/oder Foto mit den Daten der Innenseite des Routers. Dann kommt der Entsperrcode per Email. USB-Kabel an den PC und über 192.168.8.1 die Weboberfläche aufrufen. Dann entsperren und das Teil ist frei für alle Sims.

       

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