Gelöst

Ich habe seit dem 24.02.16 die Speedport Neo Box zur Miete. Ich möchte das 4 Jahre alte Gerät ablösen und bitte Sie um Auskunft wegen Ablösung

vor 5 Jahren

Ich habe seit dem 24.02.16 die Speedport Neo Box zur Miete. Ich möchte das 4 Jahre alte Gerät ablösen und bitte Sie um Auskunft wegen Ablösung

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      @otto.j.neidhardt 

       

      1)  Mietvertrag kündigen - mit einer Frist von 6 Tagen:

       

      https://retoure.telekom-dienste.de/miete/

       

      2) Retourenlieferschein ausdrucken u. Mietgerät zurücksenden.

       

      3) Neuen Router nach Wahl bestellen. - Was soll dieser "können"?

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    • vor 5 Jahren

      Hallo @otto.j.neidhardt ,

       

      eine Ablöse gibt es nicht.

       

      Du kannst dir einen beliebigen kompatiblen Router besorgen (Miete/Kauf) und anschließend den Mietvertrag hier kündigen:

      https://retoure.telekom-dienste.de/miete/ 

       

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      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Patti Müller 

       

      Ich gehe mal davon, dass mit "ablösen" "ersetzen" - und nicht "Schadensersatz" gemeint war.

       

      Würde ja ohnehin nach fast vier Jahren Mietzeit nicht anfallen...

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Gelöschter Nutzer  : M.W. fällt IMMER Schadenersatz an, wenn das Mietverhältnis vor dem nächsten regulären Endtermin aufgelöst werden soll (egal wie lange das Endgerät bereits gemietet war).  Da 'zahlt sich nix ab'.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @wolliballa 

       

      Zitate von der betreffenden Telekom-Webseite:

       

      "Ein Abkaufen oder Tausch gegen ein neueres Modell ist nicht möglich, da Sie ein Servicepaket für das entsprechende Modell abgeschlossen haben. Sie haben die Möglichkeit, zum Ende der Mindestvertragslaufzeit Ihren Vertrag zu kündigen und dann ein neues Gerät (Kauf oder Miete) zu erwerben."

       

      "Eine Kündigung vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit verursacht die Berechnung eines Schadensersatzes."

       

      "Gut zu wissen: Die Mindestvertragslaufzeit des Mietgeräts beträgt 12 Monate und kann danach flexibel mit einer Frist von 6 Werktagen gekündigt werden.

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

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