Gelöst

Inklusivnutzer nach Kündigung noch auf Freemail / Mail S umstellen, aber Passwort vergessen

vor 6 Jahren

Hallo zusammen,

 

durch ein paar unterschiedliche Fehler musste mein Vertrag zurückgenommen werden und ich bin seit gestern kein Telekom Kunde mehr.

Jezt stehe ich aktuell vor dem Problem, das die Inklusivnutzer für meine Frau und meine Kinder wohl weggefallen sind. Durch recherchieren konnte ich über die Seite www.telekom.de/telekom-login-behalten auch drei meiner vier Adressen "wiederherstellen", für die letzte fehlt mir leider das Passwort. Über den jeweiligen Button "Passwort vergessen" komme ich leider nicht weiter, da sich natürlich die Identität nicht mehr prüfen lässt. Im Kundencenter des Hauptbenutzer gibt es nichts mehr, da aktuell kein Kunde mehr. 
Gibt es noch irgendwie die Möglichkeit, die Emailadresse noch umzuwandeln? Sie ist ja noch vergeben und hätte ich ein PW, könnte ich sie umstellen. 

Hoffnungsvoll vorab schon mal ein Danke schön.

 

Tobias

 

 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Hallo @TobiasKu,

    vielen Dank für deinen Beitrag in der Telejkom hilft Community.

    Leider ist es in der Tat so, dass bei einer Kündigung des Anschlusses, in diesem Fall durch einen Export zu einem anderen Anbieter, Inklusivnutzer gelöscht werden.
    Damit eine Neuvergabe durch dritte nicht möglich ist, sind die Mail-Adressen zur Neuvergabe für 90 Tage gesperrt.

    Um die gewünschten Adressen neu zu vergeben, fülle bitte folgendes Formular für jede E-Mail Adresse aus: https://www.telekom.de/hilfe/downloads/e-mails-uebertragen-formular.pdf
    Als Auftragsart wähle bitte: Hiermit beauftrage ich den Kundenservice, meine E-Mail-Adresse der alten Zugangsnummer freizugeben.
    Wir werden dann die angesprochene 90 Tage Sperre löschen, so dass du die Mail-Adressen als neue Freemail-Adresse einrichten kannst.

    Viele Grüße

    Torsten S.

    4

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Hallo in die Runde,

    in der Tat können wir nur die geblockte E-Mail Adresse zur früheren Neuvergabe auf ein neues Postfach freigeben.
    So war es eigentlich auch in meiner ersten Antwort gemeint. Sorry, wenn es anders rübergekommen ist.

    Viele Grüße

    Torsten S.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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