Kündigung 5G Prepaid Jahrestarif - Guthabenerstattung?

vor 4 Jahren

Hallo zusammen,

 

ich habe jetzt seit einem Jahr diesen Tarif und laut Produktinformationsblatt verlängert sich dieser nach Ablauf eines Jahres auf unbestimmte Zeit und man kann mit Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung (und die Portierung) wurde mir bestätigt, allerdings habe ich ja schon ein Jahr im Voraus bezahlt. Wie bekomme ich das Geld für die restlichen 11 Monate wieder? Bei der Prepaid-Auszahlung online ist kein Betrag ersichtlich, der ja rechnerisch um 92 Euro liegen müsste.

 

#https://www.telekom.de/produktinformationsblatt/magentamobil-prepaid-5g-jahrestarif.pdf

 

MFG

9271

91

    • vor 4 Jahren

      Es gibt einen Jahrespreis. Keine 12 Monatspreise.

      Dementsprechend hast Du vermutlich auch quasi kein Guthaben - und bekommst nichts ausbezahlt

       

       

      AndreD77

      der ja rechnerisch um 92 Euro liegen müsste.

      der ja rechnerisch um 92 Euro liegen müsste.
      AndreD77
      der ja rechnerisch um 92 Euro liegen müsste.

      Was Du Dir da ausrechnest ist nicht relevant.

      Was zählt ist das Guthaben, das Du auch abfragen kannst.

      46

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren


      @Gelöschter Nutzer  schrieb:
      Und was ist, wenn die Telekom auf die Idee kommt zu kündigen?

      Und was, wenn auch noch ein Meteorit drauffällt?

       

      Klar kann die Telekom auf die Idee kommen zu kündigen. Das kann sie ja wenn sie lustig ist mit JEDEM Prepaidvertrag machen. Tolle Geschäftsidee von Dir. Damit verdient sie BRUTAL VIEL GELD.

       

      Überleg halt mal was das bedeutet, wenn die Telekom ein paar Jahresverträge von sich aus kündigen sollte - dann wäre das Geschrei groß und das Produkt tot. Und da würde sie sich dann dem juristischen Vorwurf der Bereicherung ausgesetzt sehen.

       

      Also lass mal die Kirche im Dorf und bleib beim konkreten Fall. Kunde will nicht mehr. Kund ist erwachsen. Kunde weiß was Kündigung bedeutet. Kunde kündigt. Vertrag wird fristgerecht beendet.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Es geht darum. ob die AGB evtl. ungültig sind.

       

      Was soll denn dieser polemische Stuß schon wieder?

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Es geht darum. ob die AGB evtl. ungültig sind.

      Es geht darum. ob die AGB evtl. ungültig sind.
      Es geht darum. ob die AGB evtl. ungültig sind.

      Dann lass es halt überprüfen.

       

      Die AGB sind sicher nicht als Ganzes ungültig.

      VIELLEICHT müsste die Telekom ihre Formulierung der Kündigung durch die Telekom ändern.

      Hat aber REIN GAR NICHTS mit diesem Thread zu tun.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Guten Abend zusammen.

      Wir haben hierzu eine Stellungnahme aus dem Fachbereich angefordert. Bis wir diese erhalten harrt bitte noch etwas aus.

      Lieben Gruß
      Diandra S.

      1

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Man, hier ging's ja noch richtig rund 🤔, bin ich jetzt auch auf Ergebnis aus dem Fachbereich gespannt.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Da bin ich wieder, danke für eure Langmut. Fröhlich

      Wir haben uns den Sachverhalt angesehen und festgestellt, dass das verlinkte Produktinformationsblatt nicht zur Anwendung kommt, da dies erst für Verträge ab 16.08.2021 gilt. Hier kommt ein anderes Produktinformationsblatt zur Anwendung.

      @AndreD77 Ich habe gerade angerufen, damit wir eine individuelle Lösung besprechen können. Sag' mir einfach Bescheid, wann ich es noch einmal versuchen darf. Fröhlich

      Lieben Gruß
      Diandra S.

      2

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Diandra S.

      . Hier kommt ein anderes Produktinformationsblatt zur Anwendung.

      . Hier kommt ein anderes Produktinformationsblatt zur Anwendung.
      Diandra S.
      . Hier kommt ein anderes Produktinformationsblatt zur Anwendung.

      Sehr aussagekräftig ist der Hinweis nicht @Diandra S. 

      @Wo ist das zu suchen und zu finden.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Diandra S.bin jetzt unter der üblichen Nummer erreichbar, sonst ab 13 Uhr, nächste Woche vormittags 8- 12 Uhr.

       

      Schönen Gruß

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      @Gelöschter Nutzer Das veralte Produktinformationsblatt ist nicht mehr gültig, um unnötige Verwirrung zu vermeiden, sehe ich davon ab es hier zu teilen. Lieben Gruß, Diandra S.

      4

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Na und was bedeutet nun monatliche Kündigung? Bekommt man sein Geld nun zurück bei Kündigung oder nicht? 

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Diandra S.

      @Gelöschter Nutzer Das veralte Produktinformationsblatt ist nicht mehr gültig, um unnötige Verwirrung zu vermeiden, sehe ich davon ab es hier zu teilen. Lieben Gruß, Diandra S.

      @Gelöschter Nutzer Das veralte Produktinformationsblatt ist nicht mehr gültig, um unnötige Verwirrung zu vermeiden, sehe ich davon ab es hier zu teilen. Lieben Gruß, Diandra S.
      Diandra S.
      @Gelöschter Nutzer Das veralte Produktinformationsblatt ist nicht mehr gültig, um unnötige Verwirrung zu vermeiden, sehe ich davon ab es hier zu teilen. Lieben Gruß, Diandra S.

      Natürlich ist das noch gültig - aber halt nicht für neuere Verträge.

      Man findet alle Produktinformationsblätter - auch die alten - auf der Telekom Unterseite mit den Produktinformationsblättern.

      Hier ist der Link zum alten Produktinformationsblatt

      magentamobil-prepaid-5g-jahrestarif-20210815.pdf (telekom.de)

       

       

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Diandra S. 

      was im Produktinformationsblatt steht ist doch gar nicht Vertragsbestandteil, wichtig sind doch die AGB und Leistungsbeschreibung die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig waren.

      Insofern ist dein Beitrag inhaltlich sehr fragwürdig, sorry.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo noch einmal. 😊

      Bitte habt Verständnis, dass wir zu individuellen Absprachen hier keine Stellung beziehen.
      Der Prepaid 5G -Jahrestarif kann für ab dem 16.08.21 geschlossene Verträge nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung allerdings erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich. Nach einer Vertragsbeendigung wird ein Restguthaben selbstverständlich ausgezahlt.
      Die aktuellen Produkt-Informationsblätter sind öffentlich zugänglich, zu finden unter https://www.telekom.de/produktinformationsblatt, unter den Menüpunkten Mobilfunk / Prepaid.

      Lieben Gruß
      Diandra S.

      5

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Diandra S.

      Bitte habt Verständnis, dass wir zu individuellen Absprachen hier keine Stellung beziehen.

      Bitte habt Verständnis, dass wir zu individuellen Absprachen hier keine Stellung beziehen.
      Diandra S.
      Bitte habt Verständnis, dass wir zu individuellen Absprachen hier keine Stellung beziehen.

      Das hat doch niemand versucht, aus Dir rauszukitzeln.

      Es ist zu vermuten, dass aus Kulanz irgendeine Kompensation stattgefunden hat - die interessiert außer der TE hier aber niemanden.

       

      Es interessiert hier nur ob unser Verständnis korrekt ist, dass im zweiten Jahr bei einer Kündigung zum Ende des zweiten Monats es standardmäßig vorgesehen ist, dass da eine Guthabengutschrift erfolgt für die restlichen 9 oder 10 ungenutzten Monate aus den zu Beginn des zweiten Jahres dem Prepaidkonto belasteten 99,95 Euro. Ich gehe weiter davon aus, dass nicht. Dass man im Rechenbeispiel von @patrickn dann nur 10 Cent Guthaben hat.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Diandra S.

      Der Prepaid 5G -Jahrestarif kann für ab dem 16.08.21 geschlossene Verträge nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung allerdings erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich.

      Der Prepaid 5G -Jahrestarif kann für ab dem 16.08.21 geschlossene Verträge nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung allerdings erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich.
      Diandra S.
      Der Prepaid 5G -Jahrestarif kann für ab dem 16.08.21 geschlossene Verträge nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung allerdings erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich.

      Das war vorher auch nicht anders.

       

      Im neuen Informationsblatt wird nur ausdrücklich erwähnt, daß der Vertrag nach einem Jahr auf unbestimmte Zeit verlängert wird und dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann. Das hat die ursprüngliche Formulierung implizit enthalten.

       

      Davon, daß auf den eigentlich fraglichen Punkt nicht eingegangen wird, mag man halten, was man möchte.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      patrickn

      ich Kauf das Ding für 100€, die Mindestvertragslaufzeit ist 12 Monate, "Restguthaben" also 5 Cent.

      ich Kauf das Ding für 100€, die Mindestvertragslaufzeit ist 12 Monate, "Restguthaben" also 5 Cent.
      patrickn
      ich Kauf das Ding für 100€, die Mindestvertragslaufzeit ist 12 Monate, "Restguthaben" also 5 Cent.

      JFTR, die Karte kostet 99,95 €, und man bekommt bei Aktivierung 100 € Guthaben "geschenkt". Von dem "geschenkten" Guthaben gibts aber nichts zurück. Restguthaben 0.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo @AndreD77, danke für die Rückmeldung. Ich kann mich leider erst am Wochenende melden ab spätestens 17 Uhr. Dann kommen wir sicherlich zusammen. Fröhlich Lieben Gruß, Diandra S.

      1

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo zurück@Diandra S. Kein Problem, Wochenende geht auch, bitte dann nachmittags.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Guten Abend alle miteinander, danke für eure Langmut. Fröhlich

      Ich verstehe es so: Guthaben ist nur das, was aufgeladen wurde und noch nicht für eine Leistung abgebucht wurde. Sobald die Option gebucht ist, ist das Geld vom Guthaben weg.
      Bei einem Tarifwechsel beispielsweise verfallen die gebuchten Leistungen, deswegen wird dieser zu Ablauf der gebuchten Tarifoption empfohlen.

      Vielen Dank für das angenehme Telefonat @AndreD77, sollte wieder etwas anliegen, freue ich mich über eine Nachricht von dir. Fröhlich

      Lieben Gruß
      Diandra S.

      3

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Eigentlich bestätigst du jetzt nur @Diandra S. , was schon Seiten vorher festgestellt 😋. Wurde das Guthaben für die Leistung (fürs zweite Jahr) belastet, und es wird vorfristig gekündigt, wird nichts erstattet.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      jm2c

      wird vorfristig gekündigt, wird nichts erstattet.

      wird vorfristig gekündigt, wird nichts erstattet.
      jm2c
      wird vorfristig gekündigt, wird nichts erstattet.

      Nachdem es für beide Seiten die Möglichkeit der Kündigung mit 4 Wochenfrist während der Laufzeit gibt, kündigt mir die Telekom im 14. Monat und sackt die  Kohle ein😆😆👍👍 @Diandra S. 

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Du nu wieder, werden die nicht machen @Gelöschter Nutzer . Und wenn doch, frei nach meiner Ausbilderin "Ist ja ein starkes Stück, von der Länge ganz zu schweigen 😆". Ey. Mussten wir beide lachen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      Lt. Telekom wird durch die Kündigung eines Prepaid Vertrages der Vertrag automatisch per sofort gekündigt.

      Wie soll man einen 5G Jahresvertrag fristgerecht nach 12 Monaten kündigen?

      Wenn man 4 Wochen Kündigungsfrist einhält, bedeuten dass => Vertrag nach 11 Monaten beendet.

      Kündigt man nicht 4 Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch...

      Sehr seltsame Regelung. 

       

      Liebe Telekom, bitte erklärt mir, wie ich meinen 5G Jahresvertrag fristgerecht kündigen kann und gleichzeitig 12 Monate Laufzeit nutzen kann!!!!

      0

    • vor einem Jahr

      @BTC36 

      Du kündigst einfach fristgerecht zum Wunschdatum, fertig.

      1

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      wenn das mal so einfach wäre... Für Prepaid Verträge muss zwingend ein bestimmtes Formular genutzt werden und mit Ausfüllen des Formulars wird der Vertrag per sofort gekündigt.  Habe selbst dann das Formular für normale Mobilfunklaufzeitverträge genutzt, hatte zur Folge, dass die Telekom antwortete:

      "Sehr geehrter Herr XXXX,

      Ihren Auftrag haben wir erhalten. Bei der Überprüfung Ihrer Kundendaten konnten wir Sie nicht eindeutig identifizieren.

      Sicher ist sicher.

      Bitte prüfen Sie noch einmal Ihre Kundendaten und senden uns Ihren Kündigungsauftrag noch einmal zu. Erst danach können wir die Kündigung mit den korrekten Kundendaten einrichten.


      Vielen Dank!
      Ihr Kundenservice"

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      Dann einfach über das Team hier, dazu musst du aber dein  > Profil <  befüllen 

      1

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      das kann nicht die Lösung sein..... Die Telekom kann mich anhand der angegebenen Email-Adresse und der Telefonnummer sehr wohl genau identifizieren. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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