Gelöst
Kündigung des Festnetzanschlusses durch die Telekom wegen offener Rechnungen
vor 7 Stunden
Hallo,
auf Grund privater Umstände sind leider Rechnungen der Telekom nicht gezahlt worden.
Seit über 30 Jahren bin ich Kunde bei der Telekom. Stets ohne Probleme.
Nun wurde mir der Vertrag heute zum 25.09.2026 gekündigt.
Ich bin verzweifelt und benötige diesbezüglich Hilfe. Kann diese Kündigung seitens der Telekom zurückgenommen werden?
Dankbar für ein Feedback :-).
LG
M
Hinweis:
Dieser Beitrag wurde von CobraCane am 22.09.2026 11:55 eskaliert.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Stunden
Vielen lieben Dank für unser spontanes Telefonat und deine Zeit @SteveMcQueen 😊
So gerne ich dir auch was anderes mitgeteilt hätte, kann ich es aber nicht. Wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde, dann darf ich diese nicht einfach zurücknehmen. Egal wie lange du schon Kunde bist oder wie deine Umstände sind.
Wenn vor dem ausgesprochenem Kündigungsdatum der Zahlungseingang ersichtlich ist, dann kann diese abgewendet werden. Melde dich einfach, sollte doch noch was sein.
Beste Grüße und alles Gute wünscht Anne
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von
vor 5 Stunden
Wenn vor dem ausgesprochenem Kündigungsdatum der Zahlungseingang ersichtlich ist, dann kann diese abgewendet werden.
Vielen lieben Dank für unser spontanes Telefonat und deine Zeit @SteveMcQueen 😊
So gerne ich dir auch was anderes mitgeteilt hätte, kann ich es aber nicht. Wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde, dann darf ich diese nicht einfach zurücknehmen. Egal wie lange du schon Kunde bist oder wie deine Umstände sind.
Wenn vor dem ausgesprochenem Kündigungsdatum der Zahlungseingang ersichtlich ist, dann kann diese abgewendet werden. Melde dich einfach, sollte doch noch was sein.
Beste Grüße und alles Gute wünscht Anne
gut zu wissen
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von
vor 27 Minuten
Wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde
Vielen lieben Dank für unser spontanes Telefonat und deine Zeit @SteveMcQueen 😊
So gerne ich dir auch was anderes mitgeteilt hätte, kann ich es aber nicht. Wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde, dann darf ich diese nicht einfach zurücknehmen. Egal wie lange du schon Kunde bist oder wie deine Umstände sind.
Wenn vor dem ausgesprochenem Kündigungsdatum der Zahlungseingang ersichtlich ist, dann kann diese abgewendet werden. Melde dich einfach, sollte doch noch was sein.
Beste Grüße und alles Gute wünscht Anne
Wenn auf 25.9. gekündigt wurde dann ist das aber nur ein halbheziges fristlos
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