Kündigung für Anbieterwechsel rückgängig machen?

vor 8 Jahren

Hallo,

ich hatte meinen Festnetzvertrag schon vor etlichen Monaten gekündigt, da ich nach Ablauf der 24 Monate einen Anbieterwechsel vornehmen wollte.

 

Auf den Hilfe-Seiten steht u. a. Folgendes:

"Wenn Sie zu einem anderen Telefonanbieter wechseln möchten, übernimmt dieser für Sie die Kündigung Ihres Anschlusses. Somit brauchen Sie bei uns nicht zu kündigen."

 

Jetzt meine Frage:
Muss ich die Kündigung rückgängig machen und funktioniert das mit dem Anbieterwechsel auch so? Wie sieht es mit der Rufnummernmitnahme, etc aus?

 

Danke für eure Hilfe!

Grüße

denis

926

4

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 8 Jahren

    Du informierst deinen neuen Anbieter, dass du bereits selbst gekündigt hast und übersendest die Kündigungsbestätigung.

    Macht dein neuer Anbieter es richtig, gibt es keine Probleme.
    Wenn dein neuer Anbieter es falsch macht und die Kündigungsfrist bereits überschritten ist, gibt es Probleme da sich der Vertrag verlängert und ein Streitthema entsteht.

    Wenn du noch ein paar Monate/Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist bist, kann dir ansich nichts weiter passieren, selbst wenn der neue Anbieter mist baut.

     

    Zum Ablauf der Rufnummerportierung erzählt dir dein neuer Anbieter was.

    2

    Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    Nope .. lass die Kündigung einfach so wie se ist.
    Beim neuen Anbieter bestellen, und zusammen mit dem Portierungsauftrag die Kündigungsbestätigung bei der Telekom rüberschicken.

    Und je schneller je besser. Zwinkernd
  • Telekom hilft Team

    vor 8 Jahren

    Guten Morgen @ds.zz100, herzlich willkommen in unserer Community.

    Erst einmal bedauern wir, dass Sie uns verlassen möchten.

    Es ist möglich wie @CyberSW schon geschrieben hat, dass Sie zum neuen Anbieter mit der Kündigungsbestätigung gehen.

    Falls Sie weitere Fragen haben sollten, dann können Sie sich jederzeit bei mir melden.

    Viele Grüße
    Katja B.

    0

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