Gelöst
Kündigung wegen Haushaltszusammenführung und vorhandenem Telekomanschluss
vor 4 Jahren
Hallo liebes Telekom hilft Team,
ich hoffe ich komme hier weiter... Ich hatte gemäß den Richtlinien meinen Telekomvertrag gekündigt, da an unserer neuen Anschrift bereits ein neuer Telekomvertrag durch meine Frau vorhanden bzw. beauftragt war. In dem Fall ist eine Kündigung mit einer Frist von 6 Werktagen möglich. Da sich die Schaltung des neuen Anschlusses verzögert hat, wurde die Telefonnummer (welche ich aus dem Bestätigungsschreiben der Telekom für den neuen Auftrag hatte) nicht als eine Rufnummer der Telekom erkannt und somit die (Sonder)Kündigung abgelehnt. Nach einem Telefonat mit dem Kundenservice, hatte man mir dann bestätigt, dass alles in Ordnung sei und es abgelehnt wurde, weil die neue Leitung noch nicht geschaltet war. Ich solle doch bitte den gleichen Prozess noch einmal starten und als Wunschkündigungsdatum den neuen Schalttermin nehmen, damit es klappt.
Jetzt wollte ich das heute machen, und als frühesten Endtermin kann ich leider nur den 01.09. auswählen. Auf Nachfrage im Kundencenter (Chat) sagte man mir, dass ab heute neue mindestfristen von 1 Monat gelten (Auf der Telekom Homepage steht allerdings auch heute noch, dass mit einer Frist von 6 Tagen gekündigt werden kann - einen Screenshot habe ich auch gemacht). Auf meine Antwort, dass es aber ziemlich unglücklich sei, da ich ja bereits gekündigt hatte und sich eigentlich nur das Enddatum hätte verschieben müssen anstatt den ganzen Prozess neu zu starten, schrieb man mir, ich solle es erst einmal so abschicken und danach über das Kontaktformular eine Nachricht hinterher schicken, mit der Bitte, die Frist entsprechend zu reduzieren. Es gibt leider soweit ich das sehen konnte, kein Kontaktformular zu dem Thema, in welchen man eine individuelle Nachricht schreiben kann, daher wende ich mich nun über diesen Kanal an euch, in der Hoffnung, dass man mir helfen kann.
Danke und Gruß
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Ich finde es putzig, dass die Telekom schreibt, "am besten" solle man den Mietvertrag auf den Namen beider Partner abschließen.
Die Probleme, die durch so etwas bei einer etwaigen Trennung entstehen, füllen Gerichtsakten und Anwaltskonten.
Wenn man schon solche "Ratschläge" gibt, sollte man auch mal die Konsequenzen erwähnen, wenn man oberhalb des Niveaus von "Tante Erna rät" bleiben wollte.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Hallo @Matze35 vielen Dank für das Telefonat und deine Zeit
Wie besprochen habe ich die aktuelle Kündigung storniert, da diese zum Laufzeitende eingestellt war. Wenn die Stornierung durch ist, kann ich den Vertrag aufgrund der Haushaltszusammenführung kündigen. Wenn alles erledigt ist, bekommst du die entsprechenden Bestätigungen natürlich auch. Wie bereits erwähnt, werden die zu viel gezahlten Beträge automatisch mit der Abschlussrechnung gutgeschrieben.
Sollte doch noch was sein, dann melde Dich gerne wieder bei mir.
Grüße Anne W.
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