Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Gelöst
Kündigung wegen Haushaltszusammenführung
vor 5 Jahren
Hallo zusammen,
im Dezember bin ich zu meinem Freund gezogen, der bereits einen Telekom-Festnetzvertrag besitzt.
Meinen Vertrag bei der Telekom habe ich Mitte Dezember, nachdem ich mich umgemeldet habe und somit die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts ausgehändigt bekam, über das Online-Formular "Haushaltszusammenführung" gekündigt. Anders als erwartet erhielt ich nach kurzer Zeit eine Kündigungsbestätigung, allerdings mit der Bestätigung zur regulären Mindestvertragslaufzeit im März 2021.
Daraufhin habe ich mich Anfang Januar über das Kontaktformular nochmals an die Telekom gewandt, um zu erfragen, weshalb die Sonderkündigung im Falle der Haushaltszusammenführung nicht anerkannt wird. Auf eine Rückmeldung warte ich immer noch.
Um die Sache abzukürzen, war ich in der vergangenen Woche dann auch noch in einem Telekom Shop. Ich schilderte die Situation, hatte auch alle Unterlagen dabei, erhielt aber nur die Auskunft: "Kündigungen laufen über Bonn, da können wir nichts machen". Nicht einmal mein Kundenkonto konnte man einsehen, um zu sehen, was denn nun schon gemacht wurde oder eben auch nicht. Komisch, dass meine Eltern im Telekom Shop ihres Vertrauems immer Auskunft bekommen...
Den einzig "schlauen" Ratschlag, den ich noch erhielt war, dass dieses Online-Formular nicht funktioniert, weil das von Robotern bearbeitet wird. Ich solle doch nochmal den ganzen Fall schriftlich schildern und per Post nach Bonn schicken. Also nochmal Zeit und Geld für ein Einschreiben investieren, weil die Telekom nichts von sich hören lässt, und hoffen, dass es in Bonn irgendwann bei einem zuständigen Sachbearbeiter ankommt. Wieso gibt es denn die Möglichkeit online zu kündigen, wenn es angeblich nicht funktioniert?
Hat jemand eine Idee, was ich in dem Fall noch machen kann?
Mir ist schon klar, dass die Telekom nach Möglichkeit noch gerne die volle Mindestvertragslaufzeit Geld von mir hätte, aber dann sollte man meiner Meinung nach nicht völlig kulant mit der Möglichkeit der Haushaltszusammenführung werben, wenn es doch eh nicht anerkannt wird.
5825
0
10
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor einem Jahr
677
0
2
vor 2 Jahren
608
0
1
vor 6 Jahren
1675
0
3
vor 7 Jahren
3123
0
3
869
0
4
Akzeptierte Lösung
Alexander M.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Alexander M.
vor 5 Jahren
herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.
Leider muss ich dir mitteilen, dass die Haushaltszusammenführung/Sonderkündigung abgelehnt wurde.
Der Grund hierfür ist, dass an der neuen Anschrift ein Geschäftskunden-Anschluss besteht.
https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?samChecked=true
"und am neuen Wohnort (Wohnsitz des Lebenspartners) besteht ein privat genutzter Festnetz-Anschluss der Telekom mit einer Mindestvertragslaufzeit oder ein solcher Anschluss wurde beauftragt."
Grüße
Alexander M.
6
2
Ältere Kommentare anzeigen
Diandra
Antwort
von
Alexander M.
vor 5 Jahren
ich denke, dass der Satz eindeutig ist. Ein Geschäftskundenanschluss ist auch nicht zur privaten Nutzung gedacht, obschon es sicherlich einige so handhaben, wie von dir beschrieben.
Lieben Gruß
Diandra S.
1