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Kündigen wegen Haushaltszusammenführung
7 years ago
Hallo,
ich habe eine Frage zur Kündigung wegen Haushaltszusammenführung. Aus beruflichen Gründen ziehe ich demnächst vorerst wieder bei meinen Eltern ein. Dort ist zwar ein Telefonanschluss vorhanden, aber eben nicht von der Telekom. Wie und unter welchen Bedingungen kann ich den Vertrag trotzdem vorzeitig kündigen?
Danke für die Auskunft.
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12 years ago
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7 years ago
Hallo, ich habe eine Frage zur Kündigung wegen Haushaltszusammenführung. Aus beruflichen Gründen ziehe ich demnächst vorerst wieder bei meinen Eltern ein. Dort ist zwar ein Telefonanschluss vorhanden, aber eben nicht von der Telekom. Wie und unter welchen Bedingungen kann ich den Vertrag trotzdem vorzeitig kündigen? Danke für die Auskunft.
Hallo,
ich habe eine Frage zur Kündigung wegen Haushaltszusammenführung. Aus beruflichen Gründen ziehe ich demnächst vorerst wieder bei meinen Eltern ein. Dort ist zwar ein Telefonanschluss vorhanden, aber eben nicht von der Telekom. Wie und unter welchen Bedingungen kann ich den Vertrag trotzdem vorzeitig kündigen?
Danke für die Auskunft.
Sie sollten einen Umzug ihres Anschlusses nach TKG beauftragen. Kann der bisherige Leistungsumfang nicht 1:1 bei den Eltern bereitgestellt werden, steht ihnen ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zu einem Monatsletzten zu. Sollte die normale Kündigung zu einem früheren Termin möglich sein, wäre diese natürlich der bessere Weg.
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7 years ago
Ist das denn nach TKG möglich? Also kann der Anschluss bei meinen Eltern nicht 1:1 bereitgestellt werden, nur weil dort bereits ein Teldonanschluss eines anderen Anbieters vorliegt?
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from
7 years ago
Ist das denn nach TKG möglich? Also kann der Anschluss bei meinen Eltern nicht 1:1 bereitgestellt werden, nur weil dort bereits ein Teldonanschluss eines anderen Anbieters vorliegt?
Ist das denn nach TKG möglich? Also kann der Anschluss bei meinen Eltern nicht 1:1 bereitgestellt werden, nur weil dort bereits ein Teldonanschluss eines anderen Anbieters vorliegt?
Das kann man so pauschal nicht beantworten.
Vermutlich ja.
Genau wirst Du es wissen, bzw. beantwortet bekommen, wenn Du einen Umzugsauftrag erstellst.
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