Gelöst
Kündigung wegen Umzug
vor 6 Jahren
Hallo Zusammen,
ich möchte mich mal schlau machen im Namen meiner "Schwiegermutter in Spe".
Sie ist zum 1.6. zu uns in eine Einliegerwohnung gezogen. Die Kündigung hat sie erst im Nachgang geschrieben. Die 3 Monate Kündigungsfrist müssen natürlich noch eingehalten werden.
Bei uns gibt es über DSL nur Geschwindigkeiten von unter 1Mbit, alles andere wäre ein Funklösung.
Jetzt wird ihr die Kündigung zum regulären Ende der Laufzeit bestätigt.
Nach telefonischer Rückfrage heißt es das die Sonderkündigung nur möglich wäre wenn man den Dienst des "Umzugsmanager" für ca. 70€ in Anspruch nimmt und dieser feststellt das der alte Vertrag an der neuen Adresse nicht erfüllt werden kann?
Vorher wird natürlich auch nicht die Telefonnummer freigegeben.
Nun meine Frage: Ist dieses Vorgehen so üblich? Die zusätzlichen Kosten ist doch Abzocke.
Vielen Dank für eine Aufklärung !
Gruß Thiemo
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vor 2 Jahren
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vor 3 Jahren
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muc80337_2
vor 6 Jahren
Die zusätzlichen Kosten ist doch Abzocke.
Du denkst also, der Telekom entstehen keine Kosten durch einen Umzug eines Anschlusses?
Oder geht es Dir um die Höhe der Kosten - die gleich gesetzt sind zu den Bereitstellungskosten eines neu beauftragten Anschlusses?
Es ist korrekt - sie muss einen Umzug beauftragen gem. Telekommunikationsgesetz. Und wenn der nicht geht, dann hat sie ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Frist von drei Monaten zum Monatsende. Macht sie das heute noch, dann wird der Vertrag auf Ende September beendet.
Die Entscheidung, zu Euch zu ziehen war ja vermutlich nicht so ganz spontan. Sie hätte bei der Telekom diese Kündigung auch schon vor Monaten machen können, dann wäre der Anschluss auf z.B. Ende Mai abgeschaltet/der Vertrag auf Ende Mai beendet worden. Da ist die Telekom kulanter als viele andere Anbieter - die die Frist nicht vor Umzug loslaufen lassen.
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Andreas__
Antwort
von
muc80337_2
vor 6 Jahren
@thiemo.steinbach
Da liegt wohl ein Missverständnis vor. Der Umzugsservice ist nur für die Prüfung, ob das Produkt auch am neuen Standort geht oder nicht. Wenn nicht, dann werden auch keine 70 Eur berechnet. Aber was anderes: Sie zieht zu euch, und ihr habt schon einen Telekom-Anschluss?
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
muc80337_2
Kathrin W.
Telekom hilft Team
vor 6 Jahren
Guten Abend @thiemo.steinbach,
vielen Dank für deine Nachricht. Ich denke, da sind einige Informationen durcheinander geraten.
Grundsätzlich sind Vertragslaufzeiten für beide Vertragspartner bindend.
Bei einem Umzug sollte der Anschluss daher auch nicht gekündigt werden, sondern deine Schwiegermutter kann mit ihrem Telekomanschluss umziehen.
Sollte der bisherige Tarif an der neuen Adresse nicht möglich sein, so wird ein Tarifwechsel gemacht und keine Kündigung.
Wünscht deine Schwiegermutter diesen Tarifwechsel nicht, so ist ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende möglich.
Dies muss beantragt werden und kann nicht rückwirkend eingestellt werden.
Dafür sind auf jeden Fall entsprechende Nachweise vorzulegen (zum Beispiel Meldebescheinigung). Für diese Kündigung als solches wird kein gesondertes Entgelt berechnet.
Das Umzugsentgelt beträgt, genau wie bei einer Bereitstellung, 69,95 Euro (Stand 20. Juni 2019).
Alle Infos zum Umzug findest du auch hier: http://bit.ly/2KuLbVK
Gerne bin ich auch bei der Buchung des Umzuges behilflich. Dann gib mir einfach hier Bescheid.
Viele Grüße
Kathrin W.
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thiemo.steinbach
Antwort
von
Kathrin W.
vor 6 Jahren
@muc80337_2 es soll ja kein Umzug sein da bei uns der kein Anschluss von der Telekom möglich ist (jedenfall nicht mit einer brauchbaren Internetgeschwindigkeit). Daher eine Kündigung welche keine Schaltungen oder ähnliches nötig machen.
@Kathrin W.
Ja, das scheint so das da vieles durcheinander geraten ist. Deshalb habe ich mich nun mal da mit eingeklinkt.
Es soll eine Kündigung sein da die Telekom zum Anfang des Jahres allen Festnetzkunden (kein Hybrid) im Dorf gekündigt hat. Daher kann kein Umzug/Vertragswechsel gemacht werden. Ein lokaler Internetanbieter hat den hiesigen Kabelverzweiger per Richtfunk angebunden und mit einem DSLAM ausgebaut. Nur noch über diesen Anbieter ist hier schnelleres Internet (über 1 Mbit) zu erhalten.
Die Kündigung hat sie ja bereits geschickt. Reicht es wenn die Meldebestätigung nun noch nachgereicht wird?
Danke für die Hilfe!
Gruß Thiemo
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muc80337_2
Antwort
von
Kathrin W.
vor 6 Jahren
@thiemo.steinbach
Ihr müsst nach Schema F vorgehen, wie hier wiederholt erklärt.
Wenn Du das nicht willst, dann gilt halt die Kündigung zum Ende der Laufzeit so wie das aktuell ist.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Kathrin W.
Akzeptierte Lösung
Kathrin W.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
thiemo.steinbach
vor 6 Jahren
für ein Sonderkündigungsrecht ist entscheidend, dass der bisherige Tarif nicht an der neuen Adresse möglich ist. Nicht, dass der Wunschtarif dort nicht möglich ist.
Sine Sonderkündigung muss auch immer schriftlich beantragt werden. Diesem Antrag dann die entsprechenden Bescheinigungen beifügen.
Viele Grüße
Kathrin W.
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thiemo.steinbach
Antwort
von
Kathrin W.
vor 6 Jahren
Hallo Kathrin,
danke für die schnelle Antwort.
Dann werde ich ihr das vorbereiten so das sie morgen nochmal die Kündigung mit inzwischen vorliegender Meldebestätigung senden kann.
Der alte Vertrag ist hier definitv nicht verfügbar.
Gruß Thiemo
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viper.de
Antwort
von
Kathrin W.
vor 6 Jahren
Hallo Kathrin, danke für die schnelle Antwort. Dann werde ich ihr das vorbereiten so das sie morgen nochmal die Kündigung mit inzwischen vorliegender Meldebestätigung senden kann. Der alte Vertrag ist hier definitv nicht verfügbar.
Hallo Kathrin,
danke für die schnelle Antwort.
Dann werde ich ihr das vorbereiten so das sie morgen nochmal die Kündigung mit inzwischen vorliegender Meldebestätigung senden kann.
Der alte Vertrag ist hier definitv nicht verfügbar.
Du scheinst es nicht verstanden zu haben, es muss ein Umzug beauftragt werden und die Telekom muss feststellen, ob der selbe Tarif verfügbar ist, nur so wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, wenn nicht verfügbar.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Kathrin W.
Heike B.
Telekom hilft Team
vor 6 Jahren
wie hier von meiner Kollegin Kathrin bereits mehrfach geschrieben wurde, müssen wir hier ein Umzug einstellen um zu prüfen ob ein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Wenn eine Kündigung bei uns eingeht, wird diese zum Ende der Laufzeit eingestellt. Da es sich um zwei unterschiedliche Geschäftsfälle handelt.
Hinterlege doch gerne die Daten deiner Schwiegermutter in Spe so das wir kurz mit dieser sprechen können.
Viele Grüße
Heike B.
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thiemo.steinbach
Antwort
von
Heike B.
vor 6 Jahren
Hallo Heike,
danke für deine ausführliche Erläuterung zu den getrennten Fällen.
Inzwischen ist die Sache geklärt und der Vertrag kann am neuen Wohnort nicht weitergeführt werden. Laufzeit ist dann glaube ich noch 3 Monate zum Monatsende wenn ich richtig zugehört habe 🙉
Gruß Thiemo
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Heike B.
Heike B.
Telekom hilft Team
vor 6 Jahren
ja, genau. Der Vertrag wird dann mit einer Frist von 3 Monaten gekündgit. Deine Schwiegermamma bekommt natürlich auch noch eine schriftliche Bestätigung von uns.
Viele Grüße
Heike B.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
thiemo.steinbach