Gelöst

Kündigung wegen Umzug

vor 2 Jahren

Hallo,

 

in meiner aktuellen Wohnung hab ich eine 100er Glasfaserleitung. Ein Umzug steht bei mir an zum 01.07.23 und ich möchte meinen Vertrag zu den gleichen Konditionen mitnehmen. Leider ist in der neuen Wohnung kein Glasfaser sondern nur VDSL.

Aus diesem Grund möchte ich den Vertrag kündigen.

 

Gilt in dem Fall das Sonderkündigungsrecht?

 

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    CobraCane

    AB6161 Gilt in dem Fall das Sonderkündigungsrecht? Gilt in dem Fall das Sonderkündigungsrecht? AB6161 Gilt in dem Fall das Sonderkündigungsrecht? Ja, das gilt, allerdings musst du den Umzug zB Telefonisch machen und auf den Umzug nach TKG bestehen. Direkt online den Umzug machen oder einfach pauschal ne Sonderkündigung schreiben funktioniert nicht.

    AB6161

    Gilt in dem Fall das Sonderkündigungsrecht?

    Gilt in dem Fall das Sonderkündigungsrecht?
    AB6161
    Gilt in dem Fall das Sonderkündigungsrecht?

    Ja, das gilt, allerdings musst du den Umzug zB Telefonisch machen und auf den Umzug nach TKG bestehen. Direkt online den Umzug machen oder einfach pauschal ne Sonderkündigung schreiben funktioniert nicht.

    CobraCane
    AB6161

    Gilt in dem Fall das Sonderkündigungsrecht?

    Gilt in dem Fall das Sonderkündigungsrecht?
    AB6161
    Gilt in dem Fall das Sonderkündigungsrecht?

    Ja, das gilt, allerdings musst du den Umzug zB Telefonisch machen und auf den Umzug nach TKG bestehen. Direkt online den Umzug machen oder einfach pauschal ne Sonderkündigung schreiben funktioniert nicht.


    Wobei die Telekom das prüft, wenn der Kunde über https://www.telekom.de/kontakt/kuendigung/ausserordentliche-kuendigung den Punkt Kündigung wegen Umzug / Haushaltszusammenführung wählt (Unterpunkt Nein, es besteht am neuen Wohnort kein Festnetz-Anschluss der Telekom.)

     

    Hinweis dazu wird auch angezeigt:

     

    Sollte Ihr bestehender Vertrag am neuen Wohnsitz nicht im bisherigen Umfang bereitgestellt werden können, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Ihren Vertrag können Sie dann mit einer Frist von einem Monat, mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt kündigen. 

    Wir prüfen zunächst, ob wir die Leistung Ihres bisherigen Vertrags weiterhin unverändert bereitstellen können. Bitte füllen Sie dazu dieses Kontaktformular aus. Nach der Prüfung melden wir uns bei Ihnen. Sofern wir die Leistung nicht bereitstellen können, endet der Vertrag zum gewünschten Zeitpunkt, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Auszugs. Andernfalls endet der Vertrag zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit

    Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:

    • Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objektes.
    • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes (für die neue Wohnung).
    • Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz.

    (Unterlagen werden von uns nach der Bearbeitung der Kündigung vernichtet)

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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