Gelöst

Kündigung Zweitwohnsitz, keine Sonderkündigungsrecht, wie formulieren? Andere Möglichkeiten zB Vertragsumstellung?

vor 6 Jahren

Hallo Community, ich habe meinen Zeitwohnsitz aufgelöst und bin zurück in mein Elternhaus gezogen. Hier besteht bereits ein Festnetzanschluss der Telekom, Vertragsinhaber ist mein Vater. Gemäß den AGB´s kann ich keine Sonderkündigung für meinen Zeitwohnsitz nutzen. Aber wie formuliere ich das ganze jetzt in der Kündigung? Ich kann den Anschluss ja nicht mitnehmen (Umzug). Gibt es vielleicht noch eine andere Möglichkeit, da ich sonst bis ende der Laufzeit (02/2020) 40 € zahle und nichts nutzen kann? Zum Beispiel eine Umstellung auf einen Mobilfunkvertrag im Wert des Grundpreises. (Tarif ist aktuell ein Magenta Zuhause M) Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

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    • vor 6 Jahren

      Was willst du da formulieren?

      Du machst einen Umzug und entweder kann der Tarif 1:1 mitgenommen werden, oder nicht und dann kommst du nach gut 3 Monaten raus. Wenn nicht läuft der Vertrag, solange er läuft und du kündigst einfach.

      0

    • vor 6 Jahren

      Hallo @Tegralis,
       

      Ich kann den Anschluss ja nicht mitnehmen (Umzug).

      Das musst Du näher erklären, warum das nicht funktioniert, denn das ist die einzige Möglichkeit zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung zu kommen.

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      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Ok das heißt ich kündige ganz normal und schreibe rein das ich den Anschluss nicht mitnehmen kann weil an der Adresse schon einer besteht? Richtig?

       

      Soweit so gut, kann man trotzdem den Vertrag noch umstellen z.Bspl in einen Mobilfunkvertrag? Dann könnte ich wenigstens noch etwas von meinen Gebühren nutzen.

       

      Gruß Tegralis

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren


      @Tegralis  schrieb:

      Ok das heißt ich kündige ganz normal und schreibe rein das ich den Anschluss nicht mitnehmen kann weil an der Adresse schon einer besteht? Richtig?

      Nein, du beauftragst im Shop oder telefonisch einen Umzug.

      Ist dieser nach TKG nicht möglich kannst du mit Dreimonatsfrist kündigen.

      Ist der Umzug möglich kannst du ihn ja dann auch nutzen.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Nein, du beauftragst im Shop oder telefonisch einen Umzug. Ist dieser nach TKG nicht möglich kannst du mit Dreimonatsfrist kündigen. Ist der Umzug möglich kannst du ihn ja dann auch nutzen.

      Nein, du beauftragst im Shop oder telefonisch einen Umzug.

      Ist dieser nach TKG nicht möglich kannst du mit Dreimonatsfrist kündigen.

      Ist der Umzug möglich kannst du ihn ja dann auch nutzen.

      Nein, du beauftragst im Shop oder telefonisch einen Umzug.

      Ist dieser nach TKG nicht möglich kannst du mit Dreimonatsfrist kündigen.

      Ist der Umzug möglich kannst du ihn ja dann auch nutzen.


      Das ist schon mal besser wie bis zum Ende für nichts zu zahlen, vielen Dank!

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren


      @Tegralis  schrieb:

      Ok das heißt ich kündige ganz normal und schreibe rein das ich den Anschluss nicht mitnehmen kann weil an der Adresse schon einer besteht? Richtig?

      Nein, du beauftragst im Shop oder telefonisch einen Umzug.

      Ist dieser nach TKG nicht möglich kannst du mit Dreimonatsfrist kündigen.

      Ist der Umzug möglich kannst du ihn ja dann auch nutzen.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hallo @Tegralis,

      in diesem Fall (Umzug zu bestehendem Telekom Anschluss) können wir den Vertrag innerhalb von 6 Werktagen aus Kulanz kündigen, wenn du denn an dem Zweitwohnsitz gemeldet warst und dich jetzt wieder umgemeldet hast.
      Gehe dazu auf folgende Seite: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/kuendigung-festnetz
      Wähle dort "Jetzt online kündigen", wähle dann "Kündigung aus besonderen Gründen" und wähle danach "Umzug in Haushalt mit Anschluss".

      Wenn es sich aber um einen reinen Zweitwohnsitz gehandelt hat, bleibt nur die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit oder halt wie von @der_Lutz beschrieben der Umzug nach TKG .
      Eine Umwandlung in einen Mobilfunkvertrag ist nicht möglich.

      Viele Grüße
      Marita S.

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      Uneingeloggter Nutzer

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