Kündigung

vor 3 Jahren

Hallo,

 

ich bin letztens in meine erste eigene Wohnung gezogen. Dazu habe im August 2021 einen Festnetzvertrag abgeschlossen, dieser hat 2 Jahre Laufzeit. Eigentlich war es geplant dort 3 Jahre zu wohnen und dann umzuziehen. Deswegen habe ich diese Wohnung nur als Zweitwohnsitz angemeldet und meinen Hauptwohnsitz bei meinen Eltern gelassen. 

 

Das Problem ist jetzt leider das ich aus mehreren Gründen aus dieser Wohnung ausziehen musste und jetzt erst mal wieder bei meinen Eltern wohnen muss, vermutlich längerfristig. Der Vertrag läuft jetzt leider noch eine ganze Weile weiter ohne dass ich diesen Nutzen kann. Bei meinen Eltern ist bereits ein Festnetzvertrag von der Telekom vorhanden.

 

Gibt es irgendeine Möglichkeit diesen Vertrag vorher zu kündigen? Traurig

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    • vor 3 Jahren

      Max_101

      Gibt es irgendeine Möglichkeit diesen Vertrag vorher zu kündigen?

      Gibt es irgendeine Möglichkeit diesen Vertrag vorher zu kündigen?
      Max_101
      Gibt es irgendeine Möglichkeit diesen Vertrag vorher zu kündigen?

      Leider Nein, einzige Möglichkeit die Du versuchen kannst:

      Du musst einen Umzug nach TKG beantragen. Bei der telefonischen Hotline, da es nur über die Hotline geht.
      Wenn der Anschluss nicht 1:1 übernommen werden kann, dann erhältst Du eine Sonderkündigung von 1 Monat.

      Kann er 1:1 übernommen werden, hast Du keine Chance aus dem Vertrag zu kommen!

      0

    • vor 3 Jahren

      @Max_101 nur aus Kulanz wenn der Vertrag buchbar ist schaut es schlecht aus.

      0

    • vor 3 Jahren

      Hallo @Max_101,

      vielen Dank für deinen Beitrag hier in der Community!

       

      Da du deine Wohnung als Zweitwohnsitz angemeldet hast, greift die Regel der Haushaltszusammenführungbei der Telekom nicht. Du kannst also nur einen  Umzug nach TKG über den Kundenservice auf die Adresse deiner Eltern beauftragen und hoffen, dass keine Ressourcen verfügbar sind, dann kannst du den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat kündigen.

       

      Den Kundenservice erreichst du über folgende Wege: Hotline: 0800 33 01000 / Textchat / Neu: Live-Beratung

      0

    • vor 3 Jahren

      Max_101

      Gibt es irgendeine Möglichkeit diesen Vertrag vorher zu kündigen?

      Gibt es irgendeine Möglichkeit diesen Vertrag vorher zu kündigen?
      Max_101
      Gibt es irgendeine Möglichkeit diesen Vertrag vorher zu kündigen?

      @Max_101 

      Das nicht... jedoch würde sich aus dem Grund:

       

      Max_101

      Bei meinen Eltern ist bereits ein Festnetzvertrag von der Telekom vorhanden.

      Bei meinen Eltern ist bereits ein Festnetzvertrag von der Telekom vorhanden.
      Max_101
      Bei meinen Eltern ist bereits ein Festnetzvertrag von der Telekom vorhanden.

      die Möglichkeit ergeben, dass die Verträge zusammengelgt werden, da gemeinsamer Haushalt.

      Da würde dann der höherwertige Tarif (wenn verfügbar) gelten... je nach dem wer von Euch den höherwertigen Tarif hat.

       

      Hinterlege mal bitte Deine Kundennummer sowie Rückrufnummer in das Profil <--- KLICK
      Diese Daten sind nicht öffentlich und nur für Dich und das Team einsehbar.

      Dann kann Dich dazu auch gerne ein Temi beraten.

       

      Nachtrag:

      Ich habe etwas nicht beachtet... :

       

      MP0602

      Da du deine Wohnung als Zweitwohnsitz angemeldet hast, greift die Regel der Haushaltszusammenführungbei der Telekom nicht.

      Da du deine Wohnung als Zweitwohnsitz angemeldet hast, greift die Regel der Haushaltszusammenführungbei der Telekom nicht.
      MP0602
      Da du deine Wohnung als Zweitwohnsitz angemeldet hast, greift die Regel der Haushaltszusammenführungbei der Telekom nicht.

      Stimmt... da hatte ich eionen leichten Tunnelblick

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Stefan 

      Aber Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz können ja nicht die selbe Adresse sein.

      Wahrscheinlich war der Zqweitwohnsitz bisher sogar der Hauptwohnsitz im rechtlichen Sinne.

      https://www.wohnung.com/ratgeber/274/haupt-und-nebenwohnsitz-rechtliche-regelungen

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Ludwig II

      Aber Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz können ja nicht die selbe Adresse sein.

      Aber Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz können ja nicht die selbe Adresse sein.
      Ludwig II
      Aber Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz können ja nicht die selbe Adresse sein.

      Hab ich auch nicht gesagt, ich kenne einige im schlecht ausgebauten Deutschland bei denen ich untermieten könnte

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Stefan

      Ludwig II Aber Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz können ja nicht die selbe Adresse sein. Aber Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz können ja nicht die selbe Adresse sein. Ludwig II Aber Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz können ja nicht die selbe Adresse sein. Hab ich auch nicht gesagt, ich kenne einige im schlecht ausgebauten Deutschland bei denen ich untermieten könnte

      Ludwig II

      Aber Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz können ja nicht die selbe Adresse sein.

      Aber Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz können ja nicht die selbe Adresse sein.
      Ludwig II
      Aber Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz können ja nicht die selbe Adresse sein.

      Hab ich auch nicht gesagt, ich kenne einige im schlecht ausgebauten Deutschland bei denen ich untermieten könnte

      Stefan
      Ludwig II

      Aber Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz können ja nicht die selbe Adresse sein.

      Aber Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz können ja nicht die selbe Adresse sein.
      Ludwig II
      Aber Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz können ja nicht die selbe Adresse sein.

      Hab ich auch nicht gesagt, ich kenne einige im schlecht ausgebauten Deutschland bei denen ich untermieten könnte


      Achso, das war der Hintergrund.

      OK ginge natürlich, aber halt auch nur mit entsprechendem Verwaltungsaufwand:

      Ummeldung und nochmals Ummeldung.

      Könnte sich aber rechnen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Wann ziehst Du um?

      Wenn Deine Wohnung Erstwohnsitz/alleiniger Wohnsitz wird, dann kannst Du falls Deine Eltern einen Telekomvertrag haben probieren einen Zusammenzug mit kulanter vorzeitiger Vertragsauflösung probieren.

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      muc80337_2

      Wann ziehst Du um? Wenn Deine Wohnung Erstwohnsitz/alleiniger Wohnsitz wird, dann kannst Du falls Deine Eltern einen Telekomvertrag haben probieren einen Zusammenzug mit kulanter vorzeitiger Vertragsauflösung probieren.

      Wann ziehst Du um?

      Wenn Deine Wohnung Erstwohnsitz/alleiniger Wohnsitz wird, dann kannst Du falls Deine Eltern einen Telekomvertrag haben probieren einen Zusammenzug mit kulanter vorzeitiger Vertragsauflösung probieren.

      muc80337_2

      Wann ziehst Du um?

      Wenn Deine Wohnung Erstwohnsitz/alleiniger Wohnsitz wird, dann kannst Du falls Deine Eltern einen Telekomvertrag haben probieren einen Zusammenzug mit kulanter vorzeitiger Vertragsauflösung probieren.


      @Max_101 

      Warum gehst Du nicht auf meine Frage/Bemerkung ein?

       

      Ich würde einfach korrekt den Erstwohnsitz an Deiner Wohnung melden. Oder bist Du dort schon raus?

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Guten Tag @Max_101 ,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community. Fröhlich 

       

      Ich würde diesbezüglich gerne einmal mit dir telefonieren. 

       

      Wann bekomm ich dich am besten ans Telefon? 


      Freundliche Grüße 

      Finn A. 

      7

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Max_101 

       

      2x probiert, aber keinen erreicht. Wir probieren es morgen vormittag nochmals.

       

      Gruß

       

      Jürgen Wo.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hakan S.

      Wenn ich das richtig verstanden habe geht es hier um eine Haushaltszusammenführung

      Wenn ich das richtig verstanden habe geht es hier um eine Haushaltszusammenführung
      Hakan S.
      Wenn ich das richtig verstanden habe geht es hier um eine Haushaltszusammenführung

      Da solltest Du den Eröffnungsbeitrag noch einmal lesen.

      Es geht um die Verlegung eines Anschlusses am Zweitwohnsitz (wo @Max_101 hingezogen war) zum Erstwohnsitz (wo die Eltern wohnen).

       

      Das mit dem Zweitwohnsitz dürfte sich aber bei genauerer Betrachtung möglicherweise aus einem Verstoß gegen das Meldegesetz so ergeben haben - so zumindest meine Einschätzung: bei korrekter Meldung des Erstwohnsitzes würden wir über eine Haushaltszusammenführung reden.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Max_101,

       

      vielen Dank für das angenehme Gespräch.

      Da hier kein Sonderkündigungsrecht greift und der Anschluss an der neuen Adresse zur Verfügung gestellt werden kann, wurde der Umzug des Anschlusses an die neue Adresse wie telefonisch besprochen von mir eingestellt. Die Auftragsbestätigung erhältst Du per E-Mail.

       

      Bezüglich einer möglichen Rufnummernübernahme vom Anschluss der Eltern, hier noch der Link zum Onlineformular.

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/ihr-auftrag-zur-uebernahme-von-rufnummern?wt_mc=esl_sca_0_0&wt_cc5=1060040&wt_cc6=1622726&samChecked=true

       

      Gruß Ingo F.

      Uneingeloggter Nutzer

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    Uneingeloggter Nutzer

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