Kündigung
vor 4 Jahren
Hiermit möchte ich meine Computerhife mit
Sofortige Wirkung kündigten ich habe das schon
mehrfach versucht ist nicht geschehen möchten wollen
da hat die Telekom mich angerufen und
gesagt wir werden das erledigen
und Entschädigung die doppelte Leistung
versprochen Leistung ist gleich geblieben
einzige ist Vertrag ist 2 Jahre verlängert
wurden und da soll man noch zufrieden
sein
Mit freundlichen Grüßen g.Vrenegor
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vor 3 Jahren
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vor 4 Jahren
@g.vrenegor
Eine Kündigung hat hier in der Kunden-Community keine Wirksamkeit. Du kannst die Kündigung im Kundencenter unter https://kundencenter.telekom.de/kundencenter/dienste-abos/sonstige-produkte/index.html erledigen.
Dann das Produkt Computerhilfe S/M oder L auswählen und auf Abmelden. (Bitte die Vertragslaufzeit beachten.)
Alternativ kann die Computerhilfe auch einfach schriftlich gekündigt werden und das Dokument hier hochgeladen werden: https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/auftrag-oder-nachweis-zusenden
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vor 4 Jahren
Hallo @g.vrenegor
die Computerhilfe hat eine Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Kündigungsfrist 1 Monat
automatische Verlängerung um jeweils 3 Monate bei Nichtkündigung.
von welchem Vertrag sprichst du hier?
wann wurdest du denn angerufen?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Hallo @g.vrenegor,
vielen Dank für das Telefonat.
Wie besprochen ist die Kündigung für die Computerhilfe bereits hinterlegt.
Um Ihr WLAN zu verbessern, empfehle ich Ihnen eines unserer WLAN-Pakete.
Geben Sie mir gerne eine kurze Rückmeldung, ob Sie Interesse an einem der Pakete haben.
Gruß
Max Ba.
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vor 3 Jahren
Am 27.07.22 wurde der per 21.08. 17 geschlossene Computerhilfe M Vertrag gekündigt. Ich erhielt eine Kündigungsbestätigung zum
20.08. 20 2 3 entsprechend den alten Vertragsbestimmungen. Gemäß dem neuen TKG §56 Abs. 3 beträgt die Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vier Wochen. Warum wurde diese bei mir nicht angewendet ?
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @jacowe , Du hängst hier an einem alten Thema dran, besser wäre ein eigenes gewesen.
Ich erhielt eine Kündigungsbestätigung zum 20.08. 20 2 3 entsprechend den alten Vertragsbestimmungen. Gemäß dem neuen TKG §56 Abs. 3 beträgt die Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vier Wochen.
Ich erhielt eine Kündigungsbestätigung zum
20.08. 20 2 3 entsprechend den alten Vertragsbestimmungen. Gemäß dem neuen TKG §56 Abs. 3 beträgt die Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vier Wochen.
Für Telekommunikationsverträge, aber das ist ja ein "Service"-Vertrag. So denke ich mir das.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @jacowe,
tatsächlich hat die Option weiterhin eine automatische Verlängerung um 12 Monate. Wie @falk2010 sagte, sind Serviceoptionen bei dem Paragraphen nicht eingeschlossen.
Lieben Gruß
Diandra S.
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