Kann man vor der Mindestlaufzeit kündigen, wenn beim Einzug in eine neue Wohnung kein Anschluss der Telekom vorhanden ist?
vor einem Jahr
Angenommen man wohnt in einer Wohnung und nutzt das Internet der Telekom. Nach 12 Monaten möchte man in eine neue Wohnung ziehen. In dieser Wohnung gibt es keinen Anschluss der Telekom. Kann man in diesem Fall vor der Mindestlaufzeit kündigen?
242
7
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 8 Jahren
11060
0
3
2006
0
1
3342
0
1
513
0
9
vor 6 Jahren
277
0
3
vor einem Jahr
natürlich , Umzug beauftragen, negative Auskunft abwarten und dann kann man mit einer Frist von einem Monat eine Sonderkündigung aussprechen,
1
Antwort
von
vor einem Jahr
natürlich , Umzug beauftragen,
Umzug mit bestehendem Tarif verlangen @Tiana darauf bei der Hotline ausdrücklich bestehen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
In dieser Wohnung gibt es keinen Anschluss der Telekom
Man muss das ein bisschen differenzierter sehen, Wohnung ist nicht gleich "an der Adresse".
In jedem Fall musst du von Telekom prüfen lassen, über die Umzugshotline, ob dein Tarif genauso wie er jetzt ist an der neuen Adresse ginge.
Wenn das nicht geht, dann kannst du dich an alter Stelle darauf berufen, musst aber auch einen Nachweis zur neuen Adresse vorlegen.
0
vor einem Jahr
@Tiana
In dieser Wohnung gibt es keinen Anschluss der Telekom.
Nur in der Wohnung nicht oder im ganzen Haus nicht?
Wenn in der Wohnung kein Anschluß ist heißt das noch lange nicht das die Telekom da keinen Anschluß schalten kann. Wie meine Forenmitstreiter bereits geschrieben haben einen Umzug des Tarifs 1:1 nach TKG beauftragen. Wenn das Haus am Telekomnetz angeschlossen ist und dein Tarif in seiner jetzigen Form in der neuen Wohnung bereitgestellt werden kann gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Die Telekom wird dann ein Anschluß in deine Wohnung legen.
0
vor einem Jahr
..vielleicht willst du ja einen Anschluss,denkst aber es geht gar nicht...Lass es prüfen.
0
vor einem Jahr
Kann man in diesem Fall vor der Mindestlaufzeit kündigen?
Jain...
Die Telekom muss feststellen, ob am neuen Ort ein Anschluss nicht möglich ist.
https://www.telekom.de/hilfe/umzug?samChecked=true
Dort den Umzug mit bestehenden Tarif beantragen.
Ist der Tarif 1:1 nicht umsetzbar, dann räumt dir die Telekom ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 1 Monat ein
1
Antwort
von
vor einem Jahr
Guten Morgen @Tiana,
einige Hinweise wurden ja schon veröffentlicht - vielen Dank.
Sofern bei der Buchung vom Umzug noch Unterstützung benötigt wird, so lassen Sie es mich doch gerne wissen.
Viele Grüße
Timo
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von