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Keine Garantieleistung auf neue Magenta TV Box?

4 years ago

Hallo Telekom-Team,

 

ich habe mir eine neue Magenta TV Box aus zweiter Hand gekauft. Die Box wurde versiegelt übergeben, inkl. dem dazugehörigen (Telekom-)Lieferschein, datiert auf den 10. August 2021. Die Seriennummer von der Box stimmt selbstverständlich mit der auf dem Lieferschein überein.

Als ich die Box das erste Mal aus der Verpackung genommen habe, konnte man hören, dass im Inneren irgendein Teil lose hin und her flog. Nachdem ich die Festplatte aus ihrem Auszug gezogen hatte, konnte ich eine silberne Schraube erkennen, die in den Tiefen des Gehäuses auf Reise gegangen war.

 

Da das Gerät offensichtlich eine Schraube locker hat, würde ich es gerne umtauschen gegen ein neues. Das scheint aber gar nicht so leicht zu sein, da ich nicht der Erstbesitzer der Box bin.

Das wurde mir zumindest an der Telekom Hotline gesagt. Die Garantieleistung kann - laut der Mitarbeiterin am anderen Ende der Leitung - nur durch den Vertragsinhaber, dem das Gerät ursprünglich zugeschickt worden ist, in Anspruch genommen werden.

 

Von so einem Umgang mit defekten Produkten habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört. Bislang konnte ich bei Geräten anderer Hersteller immer - mit dem entsprechenden Kaufnachweis aus dem das Kaufdatum und das konkrete Produkt (Seriennummer) hervorging - auf eine Garantieleistung vertrauen.

 

Bleibe ich jetzt auf dem neuen aber defekten Gerät sitzen?

 

Btw.: Der Magenta TV Box lag eine "C09" Fernbedienung bei. Wird diese alte Revision heute immer noch ausgeliefert?

 

Grüße

Tobias

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    • 4 years ago


      @RunnY  schrieb:
      ich habe mir eine neue Magenta TV Box aus zweiter Hand gekauf

      Die musst dort reklamierten und nicht bei der Telekom @RunnY 

      1

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      4 years ago

      Möchten Sie später Gewährleistungsrechte geltend machen, hilft Ihnen der Original-Kaufbeleg recht wenig. Sie als Zweitbesitzer haben keinen Anspruch darauf, zu reklamieren. Die Gewährleistungsansprüche bei einem Kaufvertrag bestehen grundsätzlich nur zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Ware. Ein Zweitkäufer hat nur einen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler, wenn der Händler mit dem Erstkäufer eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen hat. Dies sind dann aber keine gesetzlichen Ansprüche, sondern vertragliche.


      https://www.gelbeseiten.de/ratgeber/rf/Wie-sieht-es-bei-Kaeufen-aus-zweiter-Hand-aus

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    • 4 years ago

      RunnY

      ich habe mir eine neue Magenta TV Box aus zweiter Hand gekauft.

       

      ich habe mir eine neue Magenta TV Box aus zweiter Hand gekauft.

      RunnY

       

      ich habe mir eine neue Magenta TV Box aus zweiter Hand gekauft.


      Du solltest zusätzlich sicher stellen das Du kein Mietgerät bekommen hast.

      0

    • 4 years ago

      Wenn die Box funktioniert, dann würde ich mir aber wenig Gedanken machen

      Genauso so wahrscheinlich ist dass die Schraube gar nicht da rein gehört als dass sie fehlt.

       

      0

    • 4 years ago

      @Thunder99  Das ist nicht möglich, da es sich um einen Privatverkauf ohne Gewährleistung gehandelt hat.

       

      @Gelöschter Nutzer  Ich möchte keine Gewährleistungsansprüche geltend machen, sondern die Garantieleistung des Herstellers nutzen, wie auch geschrieben.

       

      @mender_2  Wichtiger Punkt. Aus dem Lieferschein und auch aus dem Gespräch mit der Dame von der Telekom-Hotline ging das nicht hervor. Von daher gehe ich erstmal davon aus, dass die Magenta TV Box sich auch im rechtmäßigen Besitz des Verkäufers befunden hat.

       

      @Stefan  Das kann doch aber nicht der Anspruch der Telekom sein, Geräte zu verkaufen, in deren Inneren Schrauben hin und her fliegen.

       

      Grüße

      Tobias

      36

      Answer

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      4 years ago

      @Stefan 

      So klar ist das aus meiner Sicht nicht, dass so eine Abtretungserklärung schriftlich vorliegen muss. Verträge können schließlich auch mündlich geschlossen werden. Ich halte es auch für möglich, dass sowas ohne dediziertes Dokument passieren kann. Zusammen mit der Übergabe einer Lieferschein(kopie) oder einer Rechnungs(kopie). Wozu sollte so ein Beleg sonst bei einem Privatgeschäft übergeben werden, wenn nicht dafür, um später Garantie- oder Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Aber ich bin kein Jurist und kann das dementsprechend nicht abschließend beurteilen. Da soll sich die Telekom äußern was sie genau für die Abtretung der Gewährleistung von mir benötigt. Wenn es tatsächlich ein Schriftstück samt Unterschrift des Verkäufers sein sollte, ließe sich das wahrscheinlich auch organisieren.

       

      @wizer  Vielen Dank für das konkrete Beispiel einer solchen Abtretungserklärung. Das würde mir schonmal weiterhelfen.

       

      @Hubert Eder  Die Box einmal zu öffnen und zu prüfen wo die Schraube sich gelöst hat, habe ich auch kurz in Erwägung gezogen. Das lässt sich aber bei dem Stecksystem vermutlich nicht ganz gefahrlos realisieren. Im schlimmsten Fall bricht ein Kunststoffteil der äußeren Hülle ab. Zudem vermute ich, dass ich sowohl mit einer etwaigen Garantie als auch mit der Gewährleistung gegenüber der Telekom dann (noch mehr) Probleme bekommen werden.

      Den Artikel den du verlinkt hast, hatte ich bei meinen Recherchen auch gefunden. Die dort beschriebene Rechtspraktik wurde durch eine Entscheidung 1 Jahr später überholt. Jetzt scheint es üblich/möglich zu sein, die Gewährleistungsansprüche auf den Zweitkäufer zu übertragen. Siehe hierzu auch meinen Link zur Verbraucherschutzverein.

       

      @Torsten S. 

      Ich habe meine Telefonnummer bislang noch nicht in den Profilfdaten hinterlegt. Ich würde die Problemlösung gerne hier im Forum weiterführen. Dann bleibt es auch für alle transparent. Meine Kundennummer ist jedoch hinterlegt. Sollte es zur Validierung meiner Person nötig sein, kann ich dir gerne zwecks Datenabgleich mein Geburtsdatum, Adresse etc. per PM zukommen lassen. Das gleiche gilt für eine Kopie des Lieferscheins den ich vom Verkäufer erhalten habe. Ich denke, es ist auch noch für andere interessant, wie es sich in einem solchen Fall mit der Garantie bzw. Gewährleistung bei Telekom-Produkten verhält.

       

      @Torsten S.  @Hubert Eder 

      Kann es sein, dass Magenta TV Boxen, die bereits schonmal beim Kunden im Einsatz waren, dann aber wieder ihren Weg zurück zur Telekom finden, erneut als „Neu“ in den Verkauf gehen? Mir ist bei der Verpackung meiner Magenta TV Box aufgefallen, dass der Aufkleber, der die Box versigelt, überklebt worden ist. Mit einem zweiten, in gleicher Farbe, Form und Durchmesser. Zudem ist ein Papp-Teil, das dem Transportschutz dient, gerissen gewesen. Und das braune Papier, in das die Magenta TV Box eingewickelt ist, war auch nicht mehr wie im Originalzustand verklebt.

      Darüber hinaus war noch eine „C09“ Fernbedienung beigelegt, die euer Foren-User kurz59 bereits im April diesen Jahres als „ganz alt“ bezeichnet hat. Wie kann das sein? Link

       

      Über die Seriennummer der Box ließe sich doch bestimmt leicht herausfinden wie der bisherige Lebenslauf des Gerätes ausgesehen hat. Die Seriennummer lasse ich euch gerne per PM zukommen. Könnt ihr das bitte prüfen?

       

      Grüße

      Tobias

       

      Answer

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      4 years ago

      RunnY

      Telefonnummer bislang noch nicht in den Profilfdaten hinterlegt.

      Telefonnummer bislang noch nicht in den Profilfdaten hinterlegt.
      RunnY
      Telefonnummer bislang noch nicht in den Profilfdaten hinterlegt.

      Damit verhinderst Du eine möglich Lösung auf dem kleinen Dienstweg @RunnY 

      Wenn Du einen Präzedenzfall schaffen willst, geh den Weg einer Reklamation/Mängelrüge bei der Telekom, das Kunden helfen Kunden Forum scheint da nicht helfen zu können.😳

       

      RunnY

      Zudem ist ein Papp-Teil, das dem Transportschutz dient, gerissen gewesen. Und das braune Papier, in das die Magenta TV Box eingewickelt ist, war auch nicht mehr wie im Originalzustand verklebt.

      Zudem ist ein Papp-Teil, das dem Transportschutz dient, gerissen gewesen. Und das braune Papier, in das die Magenta TV Box eingewickelt ist, war auch nicht mehr wie im Originalzustand verklebt.
      RunnY
      Zudem ist ein Papp-Teil, das dem Transportschutz dient, gerissen gewesen. Und das braune Papier, in das die Magenta TV Box eingewickelt ist, war auch nicht mehr wie im Originalzustand verklebt.

      Dann war sie doch beim Verkäufer schon ausgepackt und wahrscheinlich auch in Betrieb und als er ein Problem bemerkte, hat er sie verkauft😆

      Answer

      from

      4 years ago


      @RunnY  schrieb:
      So klar ist das aus meiner Sicht nicht, dass so eine Abtretungserklärung schriftlich vorliegen muss

      Hier musst du aber das zustande kommen eines Vertrags dritten beweisen können. 

      Behaupten kannst du viel. Ein Lieferschein ist völlig irrelevant. Einzig eine Rechnung belegt, überhaupt ein Gewährleistungsanspruch möglich ist.

       

      Für mich klingt das ganze sowieso wie ein versuchter Betrug an dir. Auf einmal sind die Siegel gebrochen und Teile scheinbar ausgetauscht. Das sind genau die Gründe, warum die Weitergabe von Geräten eben hinsichtlich der Gewährleistung problematisch sind. Die Telekom soll nun für irgend etwas gerade stehen, was ein unbekannter Dritter möglicherweise manipuliert hat. 

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      Answer

      from

    • 4 years ago

      RunnY

      Als ich die Box das erste Mal aus der Verpackung genommen habe, konnte man hören, dass im Inneren irgendein Teil lose hin und her flog

      Als ich die Box das erste Mal aus der Verpackung genommen habe, konnte man hören, dass im Inneren irgendein Teil lose hin und her flog
      RunnY
      Als ich die Box das erste Mal aus der Verpackung genommen habe, konnte man hören, dass im Inneren irgendein Teil lose hin und her flog

      Also war es beim Verkäufer schon.

       

      Dann hast ein Rückgabe Recht über ebay Kleinanzeigen, Käufer Schutz hast ja jetzt dort auch mittlerweile. 

       

      Ebay Kleinanzeigen schreibt dazu. 

       

       

      • Anders sieht es mit der Rücknahme aus, wenn Mängel am Produkt zu finden sind, die vom Verkäufer vor dem Kauf nicht offengelegt wurden. In diesem Fall ist auch ein privater Verkäufer verpflichtet, einen Artikel zurückzunehmen.

      • Alternativ zur Rückgabe können Sie mit dem Verkäufer auch ein anderes Entgegenkommen aushandeln, zum Beispiel die Rückzahlung von einem Teil des Geldes.

       

      0

    • 4 years ago

      Hallo @RunnY,

      befülle dein Profil bitte mal mit einer Rückrufnummer, und sag mir im Anschluss daran in diesem Thread kurz bescheid.
      Ich schau dann mal, was wir machen können.


      Viele Grüße

      Torsten S.

      0

    • Accepted Solution

      accepted by

      4 years ago

      Hallo @RunnY,

      gebrauchte Geräte werden von uns nicht als Neugerät verkauft.
      Ob das auf deinen Fall zutrifft, vermag ich nicht zu beurteilen, da dass Gerät ja nicht bei uns erworben wurde.

      Dass du keine Rückrufnummer angeben möchtest, finde ich schade, kann es aber akzeptieren.
      Selbst nach einem Telefonat, hätte man des Ergebnis des Gespräches hier schildern können. Die Tranzparenz wäre also geblieben.

      Daher kürzen wir die Sache hier einmal ab.
      Sofern das Gerät vom Verkäufer rechtmäßig erworben wurde, wird er hier auch sicherlich einen originalen Kaufbeleg von uns bekommen habe.
      Solltest du diesen besitzen, werde ich das Gerät gerne tauschen. Wenn du diesen nicht hast, fordere diesen bitte beim Verkäufer nach.

      Viele Grüße und einen schönen Sonntag wünscht

      Torsten S.

      16

      Answer

      from

      4 years ago

      RunnY

      Wir diskutieren hier auf 11 Seiten und niemand interessiert sich für die Auftragsnummer und Kundennummer hinter der ganzen Geschichte.

      Wir diskutieren hier auf 11 Seiten und niemand interessiert sich für die Auftragsnummer und Kundennummer hinter der ganzen Geschichte.
      RunnY
      Wir diskutieren hier auf 11 Seiten und niemand interessiert sich für die Auftragsnummer und Kundennummer hinter der ganzen Geschichte.

      warum auch? 

      Die Telekom muss auch nicht für Klarheit eines zwischen dir und einer unbekannten dritten Partei sorgen.

      Wir arbeiten uns hier von einer losen Schraube zur Christenverfolgung hoch.

      Trägst du die Kosten für die Recherche die sicherlich bald den Wert des Produkts übersteigen?

       

      Leg das geforderte Dokument vor, schick das Teil ein und fertig.

      Ob der Vorbesitzer irgendwann deshalb Schadensersatz zahlen muss, kann dir doch  egal sein.

       

      Answer

      from

      4 years ago

      @Ina B. 

      Also nochmal zum mitschreiben:

       

      Ich melde mich bei der Telekom und frage: Ich habe eine Magenta TV Box mit der Seriennummer 123XYZ in meinem Eigentum und würde die gerne reklamieren, geht das?

       

      Dann dürftet ihr mir nicht sagen: Nein, das geht nicht, da sich die Box in unserem Eigentum und nicht in deinem befindet. Du dürftest die gar nicht in deinem Besitz haben. (Den letzten Satz könnte man sogar noch weglassen)

       

      Weil ich dann etwas über den Vertrag eines Dritten erfahren würde?

       

      Hab ich das so richtig verstanden?

       

      Grüße

      Answer

      from

      4 years ago

      RunnY

      Den letzten Satz könnte man sogar noch weglassen)

      Den letzten Satz könnte man sogar noch weglassen)
      RunnY
      Den letzten Satz könnte man sogar noch weglassen)

      klar, weil er falsch ist, dass die Box in deinem Besitz ist dürfte unstrittig sein.

       

      @RunnY 

      die Telekom schriebt dir doch bringe die Rechnung bei und wir kommen unserer Gewährleistung nach, was willst du noch?

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 4 years ago

      Hallo @RunnY,

      wir können nicht anhand einer Seriennummer sagen, diese Box gehörte aber mal zum Kunden so und so. Die Seriennummern werden nicht zu einem bestimmten Kunden hinterlegt. Wenn du dich so also an der Hotline meldeat und den Kaufbeleg/Rechnung hast, wird ein Austausch gemacht. Ohne entsprechenden Beleg wäre ein Austausch sonst nur kostenpflichtig möglich.

      Viele Grüße
      Daniela B.

      3

      Answer

      from

      4 years ago

      @der_Lutz 

      Na ganz einfach, ich möchte wissen, ob(!) ich „meine“ Magenta TV Box reklamieren kann. Das geht natürlich nicht, wenn die Telekom selbst und nicht ich Eigentümer der Box ist.

       

      @Daniela B. 

      Ok, dann nochmal andersrum:

       

      Wenn ich also die Rechnung hätte, könnte ich euch die Frage stellen (nur fragen, nicht reklamieren):

      Ich habe eine Magenta TV Box die von der Kundennummer 123XYZ stammt in meinem Eigentum und die würde ich gerne reklamieren, geht das?

      Und ihr dürftet mir eine Antwort geben.

       

      Wenn ich aber den Lieferschein habe und frage (nur fragen, nicht reklamieren):

      Ich habe eine Magenta TV Box die von der Kundennummer 123XYZ stammt in meinem Eigentum und die würde ich gerne reklamieren, geht das?

       

      Dann dürft ihr mir keine Antwort geben, weil ihr dann Informationen von Dritten an mich weiter gebt.

       

      Leuchtet mir nicht ein, soll jetzt aber auch egal sein.

       

      Meine Motivation das zu erfahren ist ja die, nicht unnötig 4 Wochen (bis zum 15. September) zu warten, um dann von euch zu erfahren, dass eine Reklamation nicht möglich ist, da ihr die rechtmäßigen Eigentümer der Box seid und nicht ich.

       

      Da wir so scheinbar nicht weiterkommen: Lösungsweg B

      Ich habe jetzt erneut meinen Verkäufer angeschrieben und ihn gebeten sich nochmal bei der Telekom zu vergewissern, dass die Box in sein Eigentum übergegangen ist und nicht etwa gemietet wurde.  Da hatte er Glück, war gerade noch rechtzeitig. Er konnte noch knapp vor Ablauf der Widerrufsfrist seine Vertragsverlängerung stornieren und hat jetzt alle Telekomverträge erfolgreich gekündigt.

       

      Hier der Ablauf, wie ich ihn verstanden habe:

      Hintergrund ist der, dass er wohl vor ein paar Wochen seinen Anschluss gekündigt hat oder kündigen wollte. Daraufhin gab es einen Anruf von der Telekom mit einem Rückholerangebot. Das bestand im Wesentlichen aus einer Gutschrift und der Magenta TV Box, ausdrücklich als Geschenk benannt, wenn er nicht kündigt. Da selbst kein Interesse an der Magenta TV Box bestand (Media-Receiver vorhanden) sollte die Box von Anfang an verkauft werden. Mein Verkäufer hatte sich daher auch erkundigt, ob der Lieferschein als Garantie/Gewährleistungsnachweis ausreichend ist, wenn er die Box weiterverkauft. Das wurde ihm bestätigt, mit dem Hinweis, dass dort ja ebenfalls alle relevanten Informationen enthalten sind wie auf der Rechnung. Das hatte mir mein Verkäufer auch schon geschrieben, als ich ihn das erste mal nach der Rechnung fragte.

       

      Gestern hatte ich angeregt auf Nummer sicher zu gehen und sich nochmal bei der Telekom zu vergewissern, ob die Box tatsächlich in das Eigentum meines Verkäufers übergangen ist und nicht doch gemietet ist. Da sind die beiden wohl aus allen Wolken gefallen. Die Magenta TV Box ist als Mietgeräte im Vertrag hinterlegt. Ziemlich verärgert sind sie von dem Rückholerangebot wieder zurückgetreten und haben alle Verträge gekündigt.

       

      Dank der mangelhaften Magenta TV Box mit einer losen Schraube im Inneren, konnte sie also noch die Frist wahren. Ansonsten wäre das wahrscheinlich erst am 15. September mit der August Rechnung aufgefallen und dann wäre es zu spät gewesen.

       

      Das Geld wird mir zurück überwiesen. Anschließend schicke ich die Magenta TV Box wieder an den Verkäufer.

       

      Die gemietete Magenta TV Box ist vermutlich auch der Grund für die geöffnete Verpackung, gerissenen Papp-Schutz und vermutlich auch für die lose Schraube. Diese Boxen wandern ja vermutlich durch mehrere Kundenhände. Torsten S. hatte sich ja nur auf die verkauften Boxen bei seiner Aussage bezogen.

       

      Grüße

      Answer

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      4 years ago

      @RunnY 

      verstehst du jetzt unsere Skepsis bezüglich des Verkaufs?

       

      Das nächste mal weißt du jedenfalls Bescheid dass du dir die originale Rechnung und eine Vollmacht geben lässt wenn du etwas mit Restgewährleistung kaufst.

      Answer

      from

      4 years ago

      Hallo @RunnY,

      da ist ja wohl einiges schief gelaufen Besorgt
      Puh, ich weiß gar nicht, was ich dazu sagen soll. Ich bin ein sprachlos.

      Unsere Kunden sollen immer offen, ehrlich und transparent über die Produkte informiert werden. Ich kann es gar nicht glauben, dass so etwas passiert ist. 😒

      Wäre das Gerät per Kauf an den anderen Kunden übergegangen und er hätte dir die Rechnung zur Verfügung gestellt, hätten wir das Gerät für dich ausgetauscht.
      Aber so geht das Gerät jetzt ja zurück an deinen Verkäufer, damit er das Gerät wieder an uns zurückschickt, da er kein Mietgerät gewünscht hat.

      Wenn du eine MagentaTV Box nutzen möchtest, warum beziehst du diese nicht direkt bei uns?
      https://www.telekom.de/zuhause/geraete-und-zubehoer/media-receiver/magenta-tv-box

      Viele Grüße
      Marita S.

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