Gelöst
Keine Kulanz bei Kündigung nach Todesfall – enttäuschender Kundenservice
vor 4 Tagen
Meine Mutter ist vor kurzem verstorben. Ich habe deshalb ihren Festnetzvertrag bei der Telekom gemäß dem zugestandenen Sonderkündigungsrecht gekündigt.
Umso enttäuschter bin ich darüber, dass die Telekom auch in dieser Situation auf der Kündigungsfrist von einem Monat besteht und den Vertrag nicht aus Kulanz zum Zeitpunkt des Todes bzw. kurzfristig danach beendet.
Mir ist bewusst, dass es vertragliche bzw. gesetzliche Kündigungsfristen geben kann. Gerade bei einem Todesfall hätte ich von einem Unternehmen wie der Telekom aber etwas mehr Kundenfreundlichkeit und Fingerspitzengefühl erwartet. Es geht hier schließlich nicht um einen gewöhnlichen Anbieterwechsel, sondern darum, dass der Anschluss aufgrund des Todes des Vertragsinhabers schlicht nicht mehr benötigt wird.
Natürlich ist ein weiterer Monatsbeitrag finanziell kein riesiger Betrag. Gerade deshalb finde ich es aber umso befremdlicher, dass man in einer solchen Situation offenbar nicht bereit ist, unkompliziert eine kulante Lösung zu finden.
Vielleicht kann sich das Telekom-hilft-Team den Vorgang noch einmal ansehen. Ich würde mir jedenfalls wünschen, dass die Telekom bei Todesfällen nicht nur formal auf Kündigungsfristen verweist, sondern auch zeigt, dass Kundenservice, Menschlichkeit und Kulanz in einer solchen Situation tatsächlich eine Rolle spielen.
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vor 4 Tagen
Mein herzliches Beileid zu den sicherlich schweren Verlust.
Aber zum Rest schreibe ich nix, da fällt mir nix mehr zu ein!
Grüßle
0
vor 4 Tagen
@Florian60 auch mein herzliches Beileid zu deinem Verlust.
Ja, das kann dir nur die Telekom beantworten. Als meine Oma starb und beerdigt wurde kam ein Brief, in dem stand, dass an ihrem neuen Wohnort DSL verfügbar sei.
hmmm...
Grüße
0
vor 4 Tagen
Die Telekom kündigt dann mit einem Monat, restliche Vertragslaufzeit wird dabei nicht berücksichtigt.
Ist doch ne Kulanz?
5
von
vor 4 Tagen
@pamperlapescus restintelligenz alles gut... jeder hat seine Meinung und die Telekom ihre Vorgaben...
von
vor 4 Tagen
@pamperlapescus restintelligenz Es gibt keine Nutzung danach. Der Anschluss wird nicht mehr genutzt und ich hatte sogar mitgeteilt, dass er mit sofortiger Wirkung stillgelegt werden kann. Aber Menschen haben scheinbar unterschiedliche Moralvorstellungen.
von
vor 4 Tagen
Den Anschluss meiner Mutter habe ich seinerzeit noch drei Monate lang genutzt!
aber aus moralischer Sicht würde ich auch den Todestag als Kündigungstermin nehmen.
@CyberSW klar ist das auch Kulanz, aber aus moralischer Sicht würde ich auch den Todestag als Kündigungstermin nehmen. Ist nur meine Meinung.
Mal so ins Unreine gefragt: Und wer zahlt die Nutzung danach?
Den Anschluss meiner Mutter habe ich seinerzeit noch drei Monate lang genutzt!
Die Telekom ist ein Dienstleister und nicht die Caritas!
Grüßle
Schon ab einer Entfernung von einigen Hundert Metern zur Wohnung der Eltern wäre mir das zu umständlich.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Tagen
@Florian60
Mein Beileid.
Die "Monatsregelung" ist doch bereits eine Art Kulanz, außer der Vertrag wäre schon außerhalb der Mindestlaufzeit.
siehe hierzu z. B.:
Auszug
Telefon und Internet
Mobilfunk- und Festnetzverträge können Sie, sofern Sie diese nicht übernehmen wollen, unter Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde kündigen. Viele Telekommunikationsunternehmen zeigen sich dann kulant und beenden den Vertrag nicht erst nach der regulären Laufzeit, sondern ermöglichen eine kurzfristige Einstellung der Leistungen. Fragen Sie beim Vertragspartner nach, ob technische Geräte wie Router, Smartcard oder Receiver zurückgeschickt werden müssen.
Quelle: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/gewappnet-fuer/haushaltsaufloesung-vertraege-eines-verstorbenen-richtig-kuendigen-40032
bzw.: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/vertrag/kuendigen/todesfall?samChecked=true
Gruß
Waage1969
4
von
vor einem Tag
Es gibt durchaus Unternehmen, die das so handhaben.
Nein, das ist keine Kulanz, sondern vertragliche Verpflichtung der Telekom. Das Sonderkündigungsrecht im Todesfall ist Vertragsbestandteil.
Einige sehen das scheinbar anders, aber ich halte es für moralisch verwerflich, als Großkonzern die Hinterbliebenen eines Verstorbenen noch über den Tod hinaus für eine Leistung, die ohnehin nicht mehr abgerufen wird, zahlen zu lassen. Wenn man etwas Mitgefühl hätte, könnte man da durchaus mal sagen, man beendet den Vertrag einfach zum Todestag. Es gibt durchaus Unternehmen, die das so handhaben. Der Telekom ist aber scheinbar die Gewinnoptimierung bis zum letzten cent wichtiger.
Ich würde mir wirklich wünschen, dass der Gesetzgeber hier normiert, dass Laufzeitverträge mit dem Tod automatisch enden....
@Florian60
welche denn 🤔
Gruß
Waage1969
0
von
vor einem Tag
Hallo @Florian60,
mein herzliches Beileid. Ich kann voll und ganz verstehen, dass man in der schweren Zeit Besseres zu tun hat, als sich noch mit Verträgen rumzuschlagen. Wünsche dir somit erst einmal viel Kraft.
Das Ganze bedeutet aber nicht, dass wir kein Feingefühl haben. In jedem Unternehmen gibt es Fristen, die einzuhalten sind, ob von uns oder von Kunden. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung und mir fällt kein Unternehmen ein, bei dem Verträge oder Sonstiges sofort gekündigt werden. Es gibt immer eine Frist.
Wünsche dir weiterhin alles Gute, hier wird es aber keine Kulanz geben.
Beste Grüße
Julia
Hinweis:
von
vor 4 Stunden
@Florian60
welche denn 🤔
Es gibt durchaus Unternehmen, die das so handhaben.
Nein, das ist keine Kulanz, sondern vertragliche Verpflichtung der Telekom. Das Sonderkündigungsrecht im Todesfall ist Vertragsbestandteil.
Einige sehen das scheinbar anders, aber ich halte es für moralisch verwerflich, als Großkonzern die Hinterbliebenen eines Verstorbenen noch über den Tod hinaus für eine Leistung, die ohnehin nicht mehr abgerufen wird, zahlen zu lassen. Wenn man etwas Mitgefühl hätte, könnte man da durchaus mal sagen, man beendet den Vertrag einfach zum Todestag. Es gibt durchaus Unternehmen, die das so handhaben. Der Telekom ist aber scheinbar die Gewinnoptimierung bis zum letzten cent wichtiger.
Ich würde mir wirklich wünschen, dass der Gesetzgeber hier normiert, dass Laufzeitverträge mit dem Tod automatisch enden....
@Florian60
welche denn 🤔
Gruß
Waage1969
Sämtliche verbliebenen Laufzeitverträge und Dauerschuldverhältnisse, einschließlich des Vermieters meiner Mutter. Beispiele siehe weiter unten...
0
Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Tag
Hallo @Florian60,
mein herzliches Beileid. Ich kann voll und ganz verstehen, dass man in der schweren Zeit Besseres zu tun hat, als sich noch mit Verträgen rumzuschlagen. Wünsche dir somit erst einmal viel Kraft.
Das Ganze bedeutet aber nicht, dass wir kein Feingefühl haben. In jedem Unternehmen gibt es Fristen, die einzuhalten sind, ob von uns oder von Kunden. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung und mir fällt kein Unternehmen ein, bei dem Verträge oder Sonstiges sofort gekündigt werden. Es gibt immer eine Frist.
Wünsche dir weiterhin alles Gute, hier wird es aber keine Kulanz geben.
Beste Grüße
Julia
Hinweis:
2
von
vor 4 Stunden
Zunächst einmal, dass es kein Unternehmen gibt, bei dem Verträge und Sonstiges sofort gekündigt werden, stimmt schlicht nicht. ALLE verbleibenden Laufzeitverträge meiner Mutter wurden durch die entsprechenden Unternehmen sofort zum Todestag ohne Kündigungsfrist beendet, seien es Versicherungen, Streaming-Services, oder sonstige Service-Verträge (z.B. Mietverträge für Mobilitätshilfen, Hausnotruf, etc.). Beispiele für diese Unternehmen sind Vodafone (Mobilfunk), Johanniter (Hausnotruf), sowie Amazon Prime und Netflix (jeweils sogar mit Rückerstattung des Preises für den vollen Sterbemonat). Sogar der Vermieter meiner Mutter hat sich bereit erklärt, den Mietvertrag direkt zu beenden, nachdem die Wohnung ausgeräumt ist.
Die Telekom ist hier wirklich das EINZIGE Unternehmen, das keinerlei Entgegenkommen zeigt und somit die negative Ausnahme bleibt, was wirklich sehr schade ist.
Aber dann werde ich mir wohl überlegen, die entsprechenden Lastschriften zurückgehen zu lassen und das Ganze dann über ein Nachlassinsolvenzverfahren zu regeln oder Schlicht das Erbe auszuschlagen. Der Nachlass meiner Mutter genügt nämlich nichtmal für ihre Bestattung. Die Telekom würde dann deshalb überhaupt nichts mehr erhalten, auch nicht mehr die ausstehende Rechnung bis zum Todestag.
Und hierzu:
Das Ganze bedeutet aber nicht, dass wir kein Feingefühl haben.
Hallo @Florian60,
mein herzliches Beileid. Ich kann voll und ganz verstehen, dass man in der schweren Zeit Besseres zu tun hat, als sich noch mit Verträgen rumzuschlagen. Wünsche dir somit erst einmal viel Kraft.
Das Ganze bedeutet aber nicht, dass wir kein Feingefühl haben. In jedem Unternehmen gibt es Fristen, die einzuhalten sind, ob von uns oder von Kunden. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung und mir fällt kein Unternehmen ein, bei dem Verträge oder Sonstiges sofort gekündigt werden. Es gibt immer eine Frist.
Wünsche dir weiterhin alles Gute, hier wird es aber keine Kulanz geben.
Beste Grüße
Julia
Was denn sonst? Die Geldgier überwiegt hier auf Ihrer Seite klar die Menschlichkeit.
0
von
vor 3 Stunden
Was denn sonst? Die Geldgier überwiegt hier auf Ihrer Seite klar die Menschlichkeit.
Zunächst einmal, dass es kein Unternehmen gibt, bei dem Verträge und Sonstiges sofort gekündigt werden, stimmt schlicht nicht. ALLE verbleibenden Laufzeitverträge meiner Mutter wurden durch die entsprechenden Unternehmen sofort zum Todestag ohne Kündigungsfrist beendet, seien es Versicherungen, Streaming-Services, oder sonstige Service-Verträge (z.B. Mietverträge für Mobilitätshilfen, Hausnotruf, etc.). Beispiele für diese Unternehmen sind Vodafone (Mobilfunk), Johanniter (Hausnotruf), sowie Amazon Prime und Netflix (jeweils sogar mit Rückerstattung des Preises für den vollen Sterbemonat). Sogar der Vermieter meiner Mutter hat sich bereit erklärt, den Mietvertrag direkt zu beenden, nachdem die Wohnung ausgeräumt ist.
Die Telekom ist hier wirklich das EINZIGE Unternehmen, das keinerlei Entgegenkommen zeigt und somit die negative Ausnahme bleibt, was wirklich sehr schade ist.
Aber dann werde ich mir wohl überlegen, die entsprechenden Lastschriften zurückgehen zu lassen und das Ganze dann über ein Nachlassinsolvenzverfahren zu regeln oder Schlicht das Erbe auszuschlagen. Der Nachlass meiner Mutter genügt nämlich nichtmal für ihre Bestattung. Die Telekom würde dann deshalb überhaupt nichts mehr erhalten, auch nicht mehr die ausstehende Rechnung bis zum Todestag.
Und hierzu:
Das Ganze bedeutet aber nicht, dass wir kein Feingefühl haben.
Hallo @Florian60,
mein herzliches Beileid. Ich kann voll und ganz verstehen, dass man in der schweren Zeit Besseres zu tun hat, als sich noch mit Verträgen rumzuschlagen. Wünsche dir somit erst einmal viel Kraft.
Das Ganze bedeutet aber nicht, dass wir kein Feingefühl haben. In jedem Unternehmen gibt es Fristen, die einzuhalten sind, ob von uns oder von Kunden. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung und mir fällt kein Unternehmen ein, bei dem Verträge oder Sonstiges sofort gekündigt werden. Es gibt immer eine Frist.
Wünsche dir weiterhin alles Gute, hier wird es aber keine Kulanz geben.
Beste Grüße
Julia
Was denn sonst? Die Geldgier überwiegt hier auf Ihrer Seite klar die Menschlichkeit.
@Florian60
Entschuldigung vorab, aber das ist doch etwas realitätsfern.
Aber dann werde ich mir wohl überlegen, die entsprechenden Lastschriften zurückgehen zu lassen und das Ganze dann über ein Nachlassinsolvenzverfahren zu regeln oder Schlicht das Erbe auszuschlagen. Der Nachlass meiner Mutter genügt nämlich nichtmal für ihre Bestattung. Die Telekom würde dann deshalb überhaupt nichts mehr erhalten, auch nicht mehr die ausstehende Rechnung bis zum Todestag.
Zunächst einmal, dass es kein Unternehmen gibt, bei dem Verträge und Sonstiges sofort gekündigt werden, stimmt schlicht nicht. ALLE verbleibenden Laufzeitverträge meiner Mutter wurden durch die entsprechenden Unternehmen sofort zum Todestag ohne Kündigungsfrist beendet, seien es Versicherungen, Streaming-Services, oder sonstige Service-Verträge (z.B. Mietverträge für Mobilitätshilfen, Hausnotruf, etc.). Beispiele für diese Unternehmen sind Vodafone (Mobilfunk), Johanniter (Hausnotruf), sowie Amazon Prime und Netflix (jeweils sogar mit Rückerstattung des Preises für den vollen Sterbemonat). Sogar der Vermieter meiner Mutter hat sich bereit erklärt, den Mietvertrag direkt zu beenden, nachdem die Wohnung ausgeräumt ist.
Die Telekom ist hier wirklich das EINZIGE Unternehmen, das keinerlei Entgegenkommen zeigt und somit die negative Ausnahme bleibt, was wirklich sehr schade ist.
Aber dann werde ich mir wohl überlegen, die entsprechenden Lastschriften zurückgehen zu lassen und das Ganze dann über ein Nachlassinsolvenzverfahren zu regeln oder Schlicht das Erbe auszuschlagen. Der Nachlass meiner Mutter genügt nämlich nichtmal für ihre Bestattung. Die Telekom würde dann deshalb überhaupt nichts mehr erhalten, auch nicht mehr die ausstehende Rechnung bis zum Todestag.
Und hierzu:
Das Ganze bedeutet aber nicht, dass wir kein Feingefühl haben.
Hallo @Florian60,
mein herzliches Beileid. Ich kann voll und ganz verstehen, dass man in der schweren Zeit Besseres zu tun hat, als sich noch mit Verträgen rumzuschlagen. Wünsche dir somit erst einmal viel Kraft.
Das Ganze bedeutet aber nicht, dass wir kein Feingefühl haben. In jedem Unternehmen gibt es Fristen, die einzuhalten sind, ob von uns oder von Kunden. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung und mir fällt kein Unternehmen ein, bei dem Verträge oder Sonstiges sofort gekündigt werden. Es gibt immer eine Frist.
Wünsche dir weiterhin alles Gute, hier wird es aber keine Kulanz geben.
Beste Grüße
Julia
Was denn sonst? Die Geldgier überwiegt hier auf Ihrer Seite klar die Menschlichkeit.
naja, dann schlage aber auch das Erbe aus, sonst kommt der Bummerang.
Gruß
Waage1969
0
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von
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von