Keine TAE Dose vorhanden
vor 5 Jahren
Hallo zusammen ,
Bin grade nach Berlin gezogen. In der Wohnung finde ich keine TAE Dose , lediglich im Sicherungskasten eine Leitung die evtl dafür funktionieren könnte. Kann jemand auf dem Bild erkennen , ob das passt ?
Der Techniker war wenig hilfreich , meinte lediglich der Vermieter muss das bereit stellen. Anschluss im Keller ist vorhanden , in der Wohnung nur dreifach Anschlüsse für Antennenkabel /Kabel ?
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vor 3 Jahren
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Gurke
vor 5 Jahren
Hallo @jonathan-wenske,
diese Leitung auf keinen Fall.
VG Gurke
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Chill erst mal
vor 5 Jahren
@jonathan-wenskeIch glaub eher nicht da sich im selben Kasten Stromleitungen befinden, schaut alles neu aus daher mal einen Nachbarn / Hausverwaltung / Vermieter fragen.
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Dilbert-MD
Antwort
von
Chill erst mal
vor 5 Jahren
Soweit bin ich seit drei Tagen. Wohn hier nur auf Zeit und er stellt nur das Internet über Kabel zur Verfügung.
Soweit bin ich seit drei Tagen. Wohn hier nur auf Zeit und er stellt nur das Internet über Kabel zur Verfügung.
Wenn die Verfügbarkeit der Telekom zeigt, dass ein Telekomanschluss generell verfügbar wäre, könnte das heißen, dass ein Telekom-Kabel ins Haus führt und dort in einem grauen Kasten endet.
Möglicherweise gibt es noch einen weiteren Hausanschluss für Kabelfernsehen (z.B. von Vodafone / ehemals Kabeldeutschland) oder von Tele Columbus / Pyür oder PrimaCom ).
Da inzwischen fast alle Kabelanbieter auch Telefon und Internet über "Kabel" anbieten, könnte es sein, dass der Eigentümer des Gebäudes nur die Anschlüsse eines Anbieters in die Wohnungen geführt hat und darüber den Mietern einen Telefonanschluss, einen Internetanschluss und/oder einen Dreifachanschluss Telefon, Internet und Fernsehen anbietet.
Somit ist es den Kunden möglich, einen Telefonanschluss und einen Internetanschluss zu buchen und der Vermieter ist seiner Versorgungspflicht nachgekommen.
Zu klären wäre jetzt, ob der Vermieter verpflichtet ist, Eine zusätzliche Verkabelung für einen weiteren Anbieter zu erstellen, wenn bereits alle Anschlussarten (Tel. Internet, TV) von einem anderen Anbieter verfügbar sind.
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Ludwig II
Antwort
von
Chill erst mal
vor 5 Jahren
Wenn Internet und Telefon über einen vorhandenen Kabelanschluß möglich ist, hat der Vermieter seine Pflicht erfüllt.
Soll heißen, keine Vermieter ist verpflichtet, einen Anschluß nach Wahl des Mieters zu ermöglichen.
Evtl. kann ja ein Kabel vom APL in die Wohnung des Mieters auf dessen Kosten(!) verlegt werden.
Dies bedarf aber der Zustimmung des Vermieters.
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Dilbert-MD
Antwort
von
Chill erst mal
vor 5 Jahren
Wenn Internet und Telefon über einen vorhandenen Kabelanschluß möglich ist, hat der Vermieter seine Pflicht erfüllt. Soll heißen, keine Vermieter ist verpflichtet, einen Anschluß nach Wahl des Mieters zu ermöglichen. Evtl. kann ja ein Kabel vom APL in die Wohnung des Mieters auf dessen Kosten(!) verlegt werden. Dies bedarf aber der Zustimmung des Vermieters.
Wenn Internet und Telefon über einen vorhandenen Kabelanschluß möglich ist, hat der Vermieter seine Pflicht erfüllt.
Soll heißen, keine Vermieter ist verpflichtet, einen Anschluß nach Wahl des Mieters zu ermöglichen.
Evtl. kann ja ein Kabel vom APL in die Wohnung des Mieters auf dessen Kosten(!) verlegt werden.
Dies bedarf aber der Zustimmung des Vermieters.
So kenne ich es auch.
Plus:
Der Vermieter kann einen Rückbau bei Auszug verlangen.
1
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Chill erst mal
muc80337_2
vor 5 Jahren
Anschluss im Keller ist vorhanden ,
Anschluss im Keller ist vorhanden ,
Fotografier den mal.
Es ist nicht sicher, dass Du einen Telekom-Anschluss haben kannst. Zumindest nicht "einfach". Wenn keine TAE in der Wohnung ist, dann kann das einen teuren Terz für Dich geben, eine TAE zu bekommen.
Frag am besten mal den Vermieter nach der Situation / was er für Internet empfiehlt. Was mit einem Telekom-Anschluss ist.
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jonathan-wenske
Antwort
von
muc80337_2
vor 5 Jahren
Der Vermieter empfiehlt Internet per Kabelanschluss. Mein aktueller Vertrag bei der Telekom läuft aber noch 6 Monate und es hiess das liesse sich problemlos umziehen. Nervt mich , weil ich zahle und es nicht nutzen kann
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Forstars
Antwort
von
muc80337_2
vor 5 Jahren
Das mit der Bezahlung ist kein Problem weil du es dir nachher erstatten lassen kannst wenn eine störung da ist. Musst du aber melden.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
muc80337_2
Buster01
vor 5 Jahren
Wieder so ne typische Elektriker-Verkablung (von ISO und DIN haben die anscheind noch nix gehört/gelesen),
Das könnte das Anschlußkabel sein.
(das Problem ist z.B. das nur Elektrofachkräfte, die Verblendung abschrauben dürfen,
und die Ausbildung haben noch alte Fernmeldehandwerker, nicht aber die neuen Kollegen)
Könnte aber auch ein Kabel für Klingel/Türsprechanlage sein.
(ich habe mehrere Gebäude wo sich die Wohnungsverteilung im Sicherungsschrank befindet,
aber hier ist die Blende beschriftet und unterteilt;
man muß nur die Schwachstrom-Blende (Klingel/Türsprech/Telefon abnehmen)
grundlegend ist das Kabel aber nicht für DSL-Anschlüße geeignet,
kann funktionieren, muß aber nicht.
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Oliver I.
Telekom hilft Team
vor 5 Jahren
herzlich willkommen in unserer Community.
Das klingt alles nicht so gut. Hat der Techniker (wenn er auch nur kurz da war), denn wenigstens ein paar weitere Infos dagelassen?
Grundsätzlich wäre es so, dass der Techniker den Auftrag so noch nicht abschließt und in eine Art "Wartestellung" setzt. Hier wäre dann meist so etwas wie "keine Endleitung vorhanden, Kunde klärt mit Vermieter" als "Notiz" denkbar. An dieser Stelle wartet also die Technik auf Rückmeldung, dass eine Endleitung verlegt wurde und somit der Auftrag fortgesetzt werden kann.
Ich möchte mir die gesamte Situation gerne näher ansehen und prüfen, was wir hier nun machen können. Dafür benötige ich noch Ihre Daten. Bitte hinterlegen Sie in Ihrem Community-Profil (https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata) Ihre Kundennummer und eine Rückrufnummer. Anschließend hier noch kurz eine Info posten, damit der Beitrag wieder bei uns auftaucht
Viele Grüße
Oliver I.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
jonathan-wenske