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Keine Telefondose in Wohnung
vor 5 Jahren
Hallo,
Da ich Anfang September in eine neue Wohnung eingezogen bin, habe ich Mitte August einen Magenta Zuhause M Young Vertrag abgeschlossen, um gleich von Beginn an Internet zu haben. Nun stellte sich leider heraus als der Telekom Techniker zum freischalten vorbei kam, dass in meiner Wohnung keine Telefondose vorhanden ist. Er verwies darauf dass dies Aufgabe des Vermieters ist diese bereitzustellen. Anschließend erhielt ich eine E-Mail, in der ich aufgefordert wurde einen neuen Technikertermin zu vereinbaren. Wenn ich dies nicht bis zum 26.09 tun würde, dann würde der Vertrag automatisch nicht aktiviert/gekündigt werden. Doch anstelle dessen wurde der einfach aktiviert und laut einer Nachfrage beim Kundenservice, sei bei wohl alles in Ordnung bei mir und mein Anschluss (inklusive Telefondose und freigeschaltet) vorhanden. Nach kurzer Diskussion wurde mir gesagt, dass eigentlich doch die Telekom verantwortlich für die Telefondose sei und mir gleich am nächsten Tag ein Technikertermin organisiert. Am nächsten Tag widerum erklärte mir der Techniker, dass doch der Vermieter es machen müssten und ging sofort wieder. Allerdings versprach er mir dass mir erstmal nichts abgebucht wird. Am Abend erhielt ich dann eine E-Mail, dass meine Störung behoben sei und anschließend einige Tage später meine erste Rechnung. Leider gestaltet sich die Anschlusssituation in meiner Wohnung sehr kompliziert und es dauert auch ewig bis der Vermieter einen Elektriker organisieren kann.
Nun ist meine Frage wer ist hier nun wirklich zuständig - Telekom oder Vermieter? Und darf mein Vertrag trotzdem laufen, trotz fehlender Telefondose?
Julius
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Forstars
3 Sterne Mitgestalter*in
vor 5 Jahren
Telekom für die erste Dose.
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3
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der_Lutz
Antwort
von
Forstars
vor 5 Jahren
Nicht im Mehrfamilienhaus
@jugl1887
die 1. TAE setzt die Telekom, das Problem wird sicher das Kabel vom APL in deine Wohnung sein und da wird es schwieirger mit der Zuordnung wer was wann wie.
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Florian Sa.
Telekom hilft Team
vor 5 Jahren
es hängt davon ab, ob die Endleitung (hängen die Kabel aus der Wand) noch vorhanden ist?
Viele Grüße
Florian Sa.
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Buster01
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 5 Jahren
Ich mach mal den ErklärBär
Der Vermieter ist für die Endleitung (Verbindung APL <->1. TAE ) zuständig,
die 1. TAE wird von der Telekom "kostenfrei" gesetzt
(die 1. TAE hat eine Messwiderstand eingebaut, und die Mitbewerber bestehen sogar darauf das diese gesetzt wird,
also BauHaus (Zubehörhandel) Dosen fliegen raus)
und auch die Endleitung "kostenfrei" am APL und 1. TAE angeschloßen
("kostenfrei" bedeutet hier, die Kosten sind mit der Bereitstellungsgebühr abgegolten).
Mit, es wird nichts abgebucht, meinte der Servicetechniker vmtl.
er macht den Einsatz nicht kostenpflichtig
(weil 2te Anfahrt und immer noch keine funktionierende/vorhandene Endleitung )
(dazwischen ist irgendwas falsch gelaufen, weil der Anschluß wurde bei der 1.ten Anfahrt nicht bereitgestellt,
aber irgendwo im System aktiviert,
desswegen lief der 2te Auftrag nicht als Montageauftrag, sondern als Störungsauftrag;
es gibt aber keine Störung, sondern einen fehlende Leitungsweg, also wird die Störung geschloßen;
hierdurch kommt vom System die SMS/E-Mail "Störung behoben")
Durch den Systemfehler "Anschluß bereitgestellt" kommt erst mal die Rechnung
(die sollte man auch erst mal bezahlen, sonst wird der Anschluß evtl. gesperrt),
wenn der Anschluß mit bestehender Endleitung bereit gestellt wird,
den Service+Montagebericht vom Servicetechniker unterschreiben
(Notfalls drauf bestehen das man den braucht),
der kommt dann per E-Mail/Briefpost und ist auch in den Systemen hinterlegt,
dann kann man sich über die Rechnungsstelle die Ausfalltage
(von Aktivierung bis Fehlerbeseitigung/Anschlußnutzung)
gutschreiben lassen.
HTH!
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