Gelöst
Kündigung Entertain / Umzug
vor 7 Jahren
Hallo,
ich habe es nun endlich geschafft (nachdem ich es mir jetzt bestimmt schon 1 Jahr vorgenommen aber immer wieder vergessen habe), mein Entertain TV zu kündigen. Kündigungstermin wäre allerdings leider vor 2 Monaten gewesen, muss also noch bis Juni des nächsten Jahres warten (selbst Schuld ich weiß ). Meine Frage ist, kann ich den Receiver jetzt schon zurücksenden, da ich Entertain leider gar nicht nutze bzw. nutzen kann?
Des Weiteren steht bei mir Ende des Jahres ein Umzug an, am neuen Wohnort ist dann nur noch eine 16K Leitung verfügbar und nicht die 50K Leitung die ich jetzt habe, habe ich da dann ein Sonderkündigungsrecht, also kann ich da dann mein Entertain frühzeitig "loswerden"?
Besten Dank vorab,
Isabel
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vor 7 Jahren
Sofern bei dem gemeldeten Umzug dein Vertrag nicht 1:1 mitgenommen werden kann, wird dir - sofern du einen Umzug nach den Regelungen des TKG verlangst - ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zugesprochen.
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von
vor 7 Jahren
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Uneingeloggter Nutzer
vor 7 Jahren
@Isabel192
Welchen genauen Tarif hast du?
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von
vor 7 Jahren
MagentaZuhause M mit Magenta TV Plus
ich hoffe das ist das, was du wissen wolltest 😄
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 7 Jahren
@Isabel192
Dann beauftrage einen Umzug Gem. TKG , dann kannst du mit 3 Monaten Frist außerordentlich kündigen, wenn dein Tarif an der neuen Adresse nicht verfügbar ist.
Edit:
Anstatt der Kündigung kannst du auch in einen kleinen Tarif wechseln.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
herzlich willkommen in unserer Community.
Wie ich sehe, haben Sie hier schon die richtigen Informationen erhalten. Allerdings möchte ich diese noch zusammenfassen (mit kurzer Zusatzanmerkung)
Zum Router:
Der Router kann jederzeit unter https://telekom.de/retoure zurückgeschickt werden (bzw. über die Seite kann der Retourenschein erstellt und ausgedruckt werden; die Kündigung findet dann automatisch nach Eingang des Routers statt).
@CyberSW hat hier eine Ablöse erwähnt. Soweit korrekt, allerdings nur, solange die eigentliche Mindestvertragslaufzeit (im Regelfall 12 Monate) noch nicht erreicht ist. Sollte hier also nicht der Fall sein
Zum Vertrag:
Wenn am neuen Wohnort der bisherige Tarif nicht unverändert fortgesetzt werden kann (weil z. B. die Bandbreite nicht mehr gegeben ist), kann
- der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden
- ein neuer Vertrag (mit neuer Laufzeit) vereinbart werden. Hier kann dann natürlich auch ein Tarif ohne MagentaTV genommen werden.
Viele Grüße
Oliver I.
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