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Gelöst
Kosten für Rückläufer einer Lastschrift?
vor 7 Jahren
Hallo Telekom,
wie rechtfertigen Sie die "Kosten für Rückläufer" einer Lastschrift?
Beim ersten Mal war der Rückläufer mangels Deckung. Mir wurde am Telefon erklärt, wenn einmal eine Lastschrift nicht eingelöst werden kann, erlischt die erteilte Einzugsermächtigung. Dies war von mir beabsichtigt, damit ich in Zukunft die Überweisung selbst tätigen und kontrollieren kann. Dann wurde die Rechnung jedoch erneut von der Telekom eingezogen, so dass ich sie selbst stornieren musste.
Für beide Vorgänge verlangen Sie nun jeweils 4,00 EUR "Kosten für Rückäufer". Meine Bank verlangt daür keine Gebühren und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Postbank von einem solch guten Kunden wie der Telekom Gebühren verlangt. Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen diese Kosten und wo kann ich das nachlesen?
MfG
C. Klaus
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vor 24 Tagen
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vor 7 Jahren
1989
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Akzeptierte Lösung
Has
akzeptiert von
Gurke
vor 7 Jahren
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44956.pdf?
Ziffer 3
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Rebellqueen
Antwort
von
Has
vor 7 Jahren
Dankeschön für die Hilfe! Dann sollte man das auch als Schadensersatz für Rücklastschrift deklarieren . Ich werde es also bezahlen, es wird ja künftig nicht wieder vorkommen. Aus gehabtem Schaden wieder was gelernt!
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