Kosten trotz rechtzeitigem Widerruf
vor 11 Jahren
Hallo,
ich hatte einen neuen Callplus-Vertrag, habe ihn nach 14 Tage widerrufen. Ist es richtig, dass ich nach dem Anzeigen des Widerrufs den Telefonanschluss nicht nutzen darf, weil sonst die Telekom mir den gesamten Anschluss inkl. der Bereitstellungskosten trotz Widerruf in Rechnung stellt?
Wo steht darüber etwas in den Geschäftsbedingungen?
Über aussagekräftige Antworten (gern auch von der Telekom direkt)
freu ich mich
Rico
Hinweis:
Dieser Beitrag wurde geschlossen.
Hinweis:
Dieser Beitrag ist nicht mehr für Antworten oder Kommentare geöffnet und ist nicht mehr für die Mitglieder der Community sichtbar.
3158
0
0
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
300
0
1
vor einem Jahr
174
0
8
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.

vor 11 Jahren
Das findest du ganz einfach im BGB.
0
0
von
vor 11 Jahren
0
von
vor 11 Jahren
von
vor 11 Jahren
In beiden Fällen ist nach § 346 (Wirkungen des Rücktritts) Wertersatz zu leisten (da eine Rückgabe von Dienstleistungen ja nicht möglich ist)
vor 11 Jahren
Richtig. Beim Widerruf dürfen bereits erbrachte Leistungen abgerechnet werden. Wenn also der Anschluss schon genutzt wurde, dann darf sowohl das Bereitstellungsentgelt, als auch die Gespräche abgerechnet werden.
0
vor 11 Jahren
Hallo Rico,
auf Wunsch bringe ich mich in diesem Thraed mit ein.
Sie können die Beauftragung des Tarifes / der Option innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass Sie zum Wertersatz für erbrachte Dienstleistungen verpflichtet sind, wenn wir vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung beginnen und Sie später widerrufen.
Gruß Sonja K.
0
0