Kuendigung eines zweiten Festnetzanschlusses ohne Erbschein und mit Beibehaltung des Vertrages
vor 10 Stunden
Das letzte Elternteil ist im Heim verstorben. Diese zweite Festnetzanschluss soll gekuendigt werden. Der Versuch ueber die Servicefunktion scheiterte da dort entweder ein Erbschein verlangt um das Konto zu uebernehmen.
Wie kann dieser Anschluss der jetzt offen im Heim zugaenglich ist aus dem Vertrag kekuendigt werden?
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vor 10 Stunden
@Schauinsland-Kandel
erst einmal mein Beileid.
Die Teamies werden sich dazu melden, denke da sollte es Möglichkeiten geben 👍
Gruß
Waage1969
0
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von
vor 4 Stunden
Leider nein. Wenn ich so vorgehe wie von Sarah S. beschrieben, kommt die Anzeige dass nicht nur eine Festnetznummer gekuendigt wird, sondern alle die mit der Kundennummer zusammenhaengen. In meinem Fall sind das 2. Einer in dem Haus meiner Eltern und der in dem Pflegeheim, den im Moment jeder benutzen kann der eine Telefonleitung einsteckt. Ich moechte nur den einen Anschluss kuendigen.
Der zweite Vorschlag, den Vertrag erst auf mich umzuschreiben, geht auch nicht da hierzu von der Telekom ein Erbschein verlangt wird, der erst in ein paar Monaten vorliegt.
Zwar steht ueberall dass ddie Sterbeurkunde reicht, aber im email der Telekom heisst es:
..." im Zusammenhang mit der gewünschten Änderung des Vertragspartners benötigen wir einen geeigneten Nachweis der Erbberechtigung.
Wir bitten Sie daher, uns eine Kopie des entsprechenden Erbscheins zukommen zu lassen, damit wir Ihr Anliegen prüfen und den Vertragspartnerwechsel weiterbearbeiten können.
Bitte reichen Sie den Nachweis unter Angabe der betreffenden Kundennummer bzw. Vertragsnummer über einen von der Telekom vorgesehenen sicheren Übermittlungsweg ein.
Nach Eingang der erforderlichen Unterlagen werden wir Ihr Anliegen schnellstmöglich prüfen und die weiteren Schritte veranlassen."
Sollen solange alle Leute im Heim Zugriff auf den Festnetzanschluss haben?
Es muss doch ein Verfahren bei der Telekom geben, wie man Festnetzanschluesse in Heimen nach dem Tod unkompliziert kuendigen kann. Oder sofort zumindest, wegen der Gefahr von Fremdbenutzung, abhaengen kann.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 10 Stunden
@Schauinsland-Kandel wenn der Vertragspartner verstorben ist, werden alle seine Verträge gekündigt bei Vorlage der Sterbeurkunde. Da wird kein Erbschein verlangt.
3
von
vor 10 Stunden
Ich moechte nicht alle Vertraege kuendigen. Der Festnetzanschluss und die Mobiltelefon Nummer moechte ich behalten. Das Haus ist jetzt die Ferienwohnung. Zur Vertragsuebernahme verlangt die Telekom einen Erbschein.
KI Loesung im Internet is zu einem anderen Anbieter wechseln mit Rufnummermitnahme und dann die Heimfestnetznummer kuendigen. Da andere Anbieter nur eine Sterbeurkunde verlangen und nicht einen Erbschein wie die Telekom. Wenn es hier auch nicht geht bei der Telekom, bleibt offensichtlich nur der Anbieterwechsel.
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von
vor 10 Stunden
@Schauinsland-Kandel
Bitte warte mal auf die Teamies hier 👍
Gruß
Waage1969
0
von
vor 7 Stunden
Danke für deine Zeit und das angenehme Telefonat @Schauinsland-Kandel.
Auch an dieser Stelle möchte ich zunächst mein Beileid aussprechen.
Insgesamt geht es um drei Anliegen, zwei betreffen den Festnetzbereich und eins den Mobilfunkbereich.
1. Kündigung eines Festnetzanschlusses.
Diese kann online eingestellt werden, die Sterbeurkunde wird dazu benötigt.
2. Übernahme eines Festnetzanschlusses
Diese kann auch online beauftragt werden, auch dies ist mit der Sterbeurkunde möglich.
3. Übernahme des Mobilfunkvertrages
Auch das ist online möglich, die Bearbeitung erfolgt mit Nachweis der Sterbeurkunde.
Für die bisherigen Hürden bei den gewünschten Änderungen bitte ich um Entschuldigung.
Wenn es noch Fragen gibt, melde dich gerne.
Alles Gute und beste Grüße
Sarah
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von