Gelöst

KVz versetzen da auf Privatgrundstück

vor 21 Tagen

Liebes Telekom-Team,

auf unseren Grundstück steht ein KVz Verteiler der direkt unsere Zufahrt zum Parkplatz blockiert. Im Grundbuch ist keine Grunddienstbarkeit eingetragen. 

Ich bitte um Hilfe das der KVz versetzt wird,

gerne an eine andere Stelle auf unseren Grundstück auch dann richtig mit Grunddienstbarkeit Eintragung.

Vielen Dank

Letzte Aktivität

vor 14 Tagen

von

Gelöschter Nutzer

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23

    • vor 21 Tagen

      Es wird das nie etwas für in das Grundbuch eingetragen, das geht über GEE / GNV . Und die wird bestimmt vorliegen, ohne Genehmigung wird die Bundespost da nichts gesetzt haben.

      Wirst du selbst darüber versorgt?

      2

      von

      vor 21 Tagen

      Lt. Trassenauskunft sollte ich auf einen anderen Verteiler hängen. An wem kann ich mich den wenden um so eine Versetzung zu besprechen. Es gibt leider keine Email Adresse geschweige ein Kontakformular für sowas spezielles ?

      danke

      0

      von

      vor 21 Tagen

      Fülle dein Profil hier aus und dann kann das ThC-Team einen Kontakt herstellen. Deine Daten können auch nur vom Team gelesen werden, Datenschutz ist gewährleistet.

      Gehe aber für dich schon mal von einem zeitlich längeren und auch kostzenspieligen Prozess für eine Versetzung aus, wenn es überhaupt dazu kommen wird.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 21 Tagen

      Wie darf man das verstehen? 

      Ist der KvZ über Nacht da aufgetaucht? Kann mir kaum vorstellen dass man den da hinsetzt wenn da bereits eine Zufahrt für ein Parkplatz war.

      17

      von

      vor 14 Tagen

      Guten Morgen @Werdenfelser,

       

      soeben hat mich eine Info erreicht, was den Kasten auf deinem Grundstück betrifft. 😊

      Die Kolleg*innen haben bereits versucht, dich zu erreichen, hatten aber keinen Erfolg, daher mag ich es dir auf diesem Weg einmal mitteilen.

      Es handelt sich bei dem Kasten nicht um einen Kabelverzweiger von uns, sondern um einen Breitbandverstärker von Vodafone. Daher müsstest du dich bitte mit Vodafone in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

       

      Ich wünsche dir eine entspannte Restwoche.

       

      Beste Grüße

      Louisa

      Hinweis

      Dieser Kommentar wurde in eine Antwort umgewandelt.

      0

      von

      vor 14 Tagen

      Louisa G.

      sondern um einen Breitbandverstärker von Vodafone.

      Guten Morgen @Werdenfelser,

       

      soeben hat mich eine Info erreicht, was den Kasten auf deinem Grundstück betrifft. 😊

      Die Kolleg*innen haben bereits versucht, dich zu erreichen, hatten aber keinen Erfolg, daher mag ich es dir auf diesem Weg einmal mitteilen.

      Es handelt sich bei dem Kasten nicht um einen Kabelverzweiger von uns, sondern um einen Breitbandverstärker von Vodafone. Daher müsstest du dich bitte mit Vodafone in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

       

      Ich wünsche dir eine entspannte Restwoche.

       

      Beste Grüße

      Louisa

      Louisa G.

      sondern um einen Breitbandverstärker von Vodafone.

      @Louisa G. @Werdenfelser 

      Leider sind diese Teile ja seltenst von Vodafone oder Unitymedia, oder wie wie sie alle hießen, selber errichtet worden. Sondern eher im Rahmen der Installation des BK-Netzes durch die damalige Post. Wenn dieser Verteiler aus dieser Zeit stammt, basiert ja die Aufstellgenehmigung möglicherweise auch auf einer GEE / GNV bzw. deren Vorläufer. Bei dem Eigentumsübergang des Netzes von der Post zum Käufer sind ja dann auch die Rechte entsprechend mit übertragen worden. Also müsste Vodafone jetzt ja ene entsprechende Vereinbarung/Vertrag vorlegen können.

      Wenn der TO aber keine Leistung über dieses Technologie für dieses Grundstück bezieht, könnte er ja diese Vereinbarung ohne Schaden für sich selber kündigen. 

      Das dürfte dann aber nicht die Vereinbarung mit der Telekom betreffen, oder sehe ich das falsch?

      0

      von

      vor 14 Tagen

      Moin @NoOneElse

       

      über die detaillierten, vertraglichen Inhalte der Nutzungsrechte und Pflichten liegen uns leider keinen detaillierten Informationen vor. Jedoch gilt:

       
      Die Kündigung einer Vereinbarung mit einem Fremdanbieter (z.B. für Breitbandenverstärker oder BK-Netz) wirkt sich grundsätzlich auf die Nutzung des Grundstücks wie folgt aus:
      • Wenn keine Leistung über diese Technologie für das Grundstück bezogen wird, kann die Vereinbarung mit dem Fremdanbieter in der Regel ohne Schaden für den Eigentümer gekündigt werden.
      • Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs zum 1. Juli 2024 bedeutet, dass Mieter und Eigentümer frei wählen können, ob sie einen Vertrag für Kabel-TV abschließen möchten. Es besteht keine Verpflichtung, einen Kabelanschluss zu nutzen oder zu bezahlen, wenn keine entsprechende Leistung bezogen wird.
      • Die Kündigung des Vertrags mit dem Fremdanbieter betrifft nicht automatisch die Vereinbarung mit der Telekom, sofern diese separat besteht. 
      • Nach der Kündigung dürfen Vermieter oder Eigentümer keinen „Durchleitungsentgelt“ verlangen oder den Kabelanschluss abschalten, sofern bei Abschluss des Mietvertrags ein funktionsfähiger Anschluss vorhanden war.
      • Für Internet oder Telefonie über das Breitbandkabelnetz kann der Dienstleister weiterhin Leistungen anbieten, auch wenn der Kabel-TV-Vertrag gekündigt wurde .
      Das bedeutet: Die Nutzung des Grundstücks bleibt grundsätzlich unberührt, sofern keine vertraglichen Verpflichtungen bestehen und keine Leistung bezogen wird. Die Kündigung betrifft nur die jeweilige Vereinbarung mit dem Fremdanbieter und hat keine Auswirkungen auf andere Verträge, z.B. mit der Telekom.
       
      Viele Grüße
      Lin

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 21 Tagen

      Werdenfelser

      Im Grundbuch ist keine Grunddienstbarkeit eingetragen. 

      Liebes Telekom-Team,

      auf unseren Grundstück steht ein KVz Verteiler der direkt unsere Zufahrt zum Parkplatz blockiert. Im Grundbuch ist keine Grunddienstbarkeit eingetragen. 

      Ich bitte um Hilfe das der KVz versetzt wird,

      gerne an eine andere Stelle auf unseren Grundstück auch dann richtig mit Grunddienstbarkeit Eintragung.

      Vielen Dank

      Werdenfelser

      Im Grundbuch ist keine Grunddienstbarkeit eingetragen. 

      @Werdenfelser

      Muss es auch nicht.

      Steht auf dem Grundstück ein Gebäude mit einem Telefonanschluß, der vor dem 01.12.2021 errichtet wurde? Wird dieser Telefonanschluß über Kupfer-Doppelader (CuDA), der üblichen Verkabelungsart für Telefonanschlüsse betrieben?

      Dann existiert wohl auch eine GEE/GNV. Wie so etwas aussieht, und was da so drin steht, kannst Du Dir ja mal im verlinkten Dokument anschauen. Diese war bis Ende November 2021 gesetzlich vorgeschrieben.

      Sicher kannst Du diese kündigen, verlierst aber dann auch den Anschluß.

      Diese Art der Vereinbarung ist nicht im Grundbuch ersichtlich. Sie wird üblicherweise in den notariellen Kaufverträgen ähnlich wie folgt beschrieben: "Der Käufer erwirbt das Eigentum an der vorgehend beschriebenen Sache mit allen zugehörigen Rechten und Pflichten ..." Dazu gehören solche Vereinbarungen aber z.B. auch die Pflichten zur Gehwegreinigung und Schneeräumung gemäß den jeweiligen örtlichen Vorschriften.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 14 Tagen

      Guten Morgen @Werdenfelser,

       

      soeben hat mich eine Info erreicht, was den Kasten auf deinem Grundstück betrifft. 😊

      Die Kolleg*innen haben bereits versucht, dich zu erreichen, hatten aber keinen Erfolg, daher mag ich es dir auf diesem Weg einmal mitteilen.

      Es handelt sich bei dem Kasten nicht um einen Kabelverzweiger von uns, sondern um einen Breitbandverstärker von Vodafone. Daher müsstest du dich bitte mit Vodafone in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

       

      Ich wünsche dir eine entspannte Restwoche.

       

      Beste Grüße

      Louisa

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    Uneingeloggter Nutzer

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