Gelöst
Kündigung Festnetzvertrag, Sonderkündigungsrecht
vor einem Jahr
Mein Festnetz Vertrag mit Laufzeit beinhaltet einen Router. Ich ziehe in ein WG-Zimmer um. In der Wohnung ist ein Anschluss vorhanden und belegt. Der Vermieter gestattet keine Installation eines weiteren Anschlusses.
"Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.".
(Deutscher Bundestag, Drucksache 19/26108, S. 293) Die Begründung bezieht sich auf § 60 Abs. 2 Satz 1 TKG .
TKG /60.html" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">https://dejure.org/gesetze/ TKG /60.html und https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf
Ich kann keinen Router anschliessen. Es handelt sich um ein Angebotspaket gem. § 66 TKG . , Abs. 2: "Wenn ein Bestandteil des Pakets nach Absatz 1 bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen oder nicht erfolgter Bereitstellung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar ist, kann der Verbraucher anstelle der Kündigung des einzelnen Vertragsbestandteils den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Pakets kündigen."
FRAGE: Kann ich vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einem Monat (Sonderkündigungsrecht) den Vertrag kündigen?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Mein Festnetz Vertrag mit Laufzeit beinhaltet einen Router. Ich ziehe in ein WG-Zimmer um. In der Wohnung ist ein Anschluss vorhanden und belegt. Der Vermieter gestattet keine Installation eines weiteren Anschlusses. "Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.". (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/26108, S. 293) Die Begründung bezieht sich auf § 60 Abs. 2 Satz 1 TKG . https://dejure.org/gesetze/ TKG /60.html und https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf Ich kann keinen Router anschliessen. Es handelt sich um ein Angebotspaket gem. § 66 TKG . , Abs. 2: "Wenn ein Bestandteil des Pakets nach Absatz 1 bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen oder nicht erfolgter Bereitstellung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar ist, kann der Verbraucher anstelle der Kündigung des einzelnen Vertragsbestandteils den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Pakets kündigen." FRAGE: Kann ich vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einem Monat (Sonderkündigungsrecht) den Vertrag kündigen?
Mein Festnetz Vertrag mit Laufzeit beinhaltet einen Router. Ich ziehe in ein WG-Zimmer um. In der Wohnung ist ein Anschluss vorhanden und belegt. Der Vermieter gestattet keine Installation eines weiteren Anschlusses.
"Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.".
(Deutscher Bundestag, Drucksache 19/26108, S. 293) Die Begründung bezieht sich auf § 60 Abs. 2 Satz 1 TKG .
TKG /60.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">https://dejure.org/gesetze/ TKG /60.html und https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf
Ich kann keinen Router anschliessen. Es handelt sich um ein Angebotspaket gem. § 66 TKG . , Abs. 2: "Wenn ein Bestandteil des Pakets nach Absatz 1 bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen oder nicht erfolgter Bereitstellung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar ist, kann der Verbraucher anstelle der Kündigung des einzelnen Vertragsbestandteils den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Pakets kündigen."
FRAGE: Kann ich vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einem Monat (Sonderkündigungsrecht) den Vertrag kündigen?
Hierzu musst Du erst mal einen Umzug nach TKG beauftragen.
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vor einem Jahr
@kaista37
Du musst einen Umzug nach TKG machen, kann die Telekom am neuen Wohnort nicht 1:1 schalten, DANN hast du ein Recht auf Kündigung mit einem Monat Frist.
Geräte haben eigene Verträge, normal mit 12 Monaten MVLZ . Wird das vorher gekündigt, muss für die Restmonate die halbe Miete bezahlt werden.
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vor einem Jahr
Kann ich vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einem Monat (Sonderkündigungsrecht) den Vertrag kündigen?
Du musst einen Umzug melden und dann erhälst du die Auskunft ob geschaltet werden kann oder nicht.
In aller Regel werden 4 Adern zu einer TAE gelegt wovon nur zwei benutzt werden.
Es muss also nichts installiert werden und der Vermieter hat da auch kein Mitspracherecht
Umzug melden und auf das Ergebnis warten. Deine Paragraphen haben nur dann eine Bewandtnis wenn die Infrastruktur belegt ist.
Das ist nicht der Fall, wenn nur eine von zwei Doppeladern benutzt werden.
12
Antwort
von
vor einem Jahr
Ich darf meinen Router nicht in den Flur der WEG stellen um ihn dort anzuschliessen und ich darf auch keine Leitung von meinem Zimmer in den Flur legen.
Das ist nicht das Problem der Telekom.
Und ob das rechtens ist was der Vermieter da sagt, bezweifle ich mal stark. (keine Rechtsbratung durch mich)
Daher versuchen ob ein Umzug geht.
Der Rest an der Diskussion führt zu nichts.
Antwort
von
vor einem Jahr
Auch wenn eine Doppeldose vorhanden wäre, darf ich meinen Router nicht in den Flur der WEG stellen um ihn dort anzuschliessen. Ich darf auch keine Leitung von meinem Zimmer in den Flur legen. Ich habe nur ein Zimmer gemietet und ich darf die vorhandenen gemeinschaftlichen Einrichtungen mitbenutzen.
Auch wenn eine Doppeldose vorhanden wäre, darf ich meinen Router nicht in den Flur der WEG stellen um ihn dort anzuschliessen. Ich darf auch keine Leitung von meinem Zimmer in den Flur legen. Ich habe nur ein Zimmer gemietet und ich darf die vorhandenen gemeinschaftlichen Einrichtungen mitbenutzen.
Ja nun, das ist nicht das Problem der Telekom sondern dein Thema. Du hast ja einen gültigen Vertrag. Die Telekom will ja nicht unbedingt umziehen.
Antwort
von
vor einem Jahr
Wie alle anderen schon schrieben, ist der einzige Weg, einer Sonderkündigung, mittels Anmeldung eines Umzuges.
Dieser muss aber nich realisierbar sein, seitens der Telekom. Nicht seitens des Vermieters.
Alles weitere muss geklärt werden, sollte der Vermieter weitere vorgehen nicht gestatten, musst du dich ansonsten mit ihm "streiten".
Für mich klingt das allerdings, ehrlicherweise, eher danach als würde man unbedingt aus dem Vertrag raus wollen auf biegen und brechen...
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Vielen Dank für die Antworten. Wer glaubt, ich würde mir das ausdenken und an dem Umzug zweifeln: Bitteschön. Ich kenne meine neue Anschrift, meinen Mietvertrag und auch den Eigentümer. Ich habe jetzt nur die Möglichkeit, den gemieteten Router zurückzugeben, und so wenigstens die Routermiete zu sparen.
Weshalb der Eigentümer die Installation nach dem APL gestatten muss ist unklar. Ich finde dazu nichts. Das ist privatrechtlich und nicht Sache der Telekom. Ebensowenig, wie die Verkabelung ab dem APL Sache der Telekom ist. Im Mietvertrag ist der vorhandene Internetzugang als Bestandteil der Mietsache aufgeführt. Eigene Router könnten die Bewohner in den eigenen Zimmern aufstellen, aber es gibt keine Anschlussdosen dort. Die Wohnung wird komplett mit Internetzugang, Heizung und Strom vermietet.
Ein Freund ist auch umgezogen (andere WG), und hatte bis dahin auch einen Laufzeitvertrag. Bei einem anderen Anbieter. Dieser Anbieter hat nicht auf Vertragserfüllung bestanden. Ob der Anbieter nun die rechtlichen Grundlagen besser kennt oder/und im Interesse seiner Kunden auslegt, weil die Problematik erkannt und berücksichtigt wurde, weiß ich nicht. Aber ich weiß, daß ich bei der Telekom keinen Laufzeitvertrag mehr abschliessen möchte.
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6
Antwort
von
vor einem Jahr
Dieser Anbieter hat nicht auf Vertragserfüllung bestanden.
Macht ja auch nicht die Telekom, wenn der Umzug nicht geht.
Und ich wette ohne Antrag auf Umzug ist dein Freund auch nicht so rausgekommen.
Antwort
von
vor einem Jahr
Vielen Dank für die Antworten. Wer glaubt, ich würde mir das ausdenken und an dem Umzug zweifeln: Bitteschön. Ich kenne meine neue Anschrift, meinen Mietvertrag und auch den Eigentümer. Ich habe jetzt nur die Möglichkeit, den gemieteten Router zurückzugeben, und so wenigstens die Routermiete zu sparen. Weshalb der Eigentümer die Installation nach dem APL gestatten muss ist unklar. Ich finde dazu nichts. Das ist privatrechtlich und nicht Sache der Telekom. Ebensowenig, wie die Verkabelung ab dem APL Sache der Telekom ist. Im Mietvertrag ist der vorhandene Internetzugang als Bestandteil der Mietsache aufgeführt. Eigene Router könnten die Bewohner in den eigenen Zimmern aufstellen, aber es gibt keine Anschlussdosen dort. Die Wohnung wird komplett mit Internetzugang, Heizung und Strom vermietet. Ein Freund ist auch umgezogen (andere WG), und hatte bis dahin auch einen Laufzeitvertrag. Bei einem anderen Anbieter. Dieser Anbieter hat nicht auf Vertragserfüllung bestanden. Ob der Anbieter nun die rechtlichen Grundlagen besser kennt oder/und im Interesse seiner Kunden auslegt, weil die Problematik erkannt und berücksichtigt wurde, weiß ich nicht. Aber ich weiß, daß ich bei der Telekom keinen Laufzeitvertrag mehr abschliessen möchte.
Vielen Dank für die Antworten. Wer glaubt, ich würde mir das ausdenken und an dem Umzug zweifeln: Bitteschön. Ich kenne meine neue Anschrift, meinen Mietvertrag und auch den Eigentümer. Ich habe jetzt nur die Möglichkeit, den gemieteten Router zurückzugeben, und so wenigstens die Routermiete zu sparen.
Weshalb der Eigentümer die Installation nach dem APL gestatten muss ist unklar. Ich finde dazu nichts. Das ist privatrechtlich und nicht Sache der Telekom. Ebensowenig, wie die Verkabelung ab dem APL Sache der Telekom ist. Im Mietvertrag ist der vorhandene Internetzugang als Bestandteil der Mietsache aufgeführt. Eigene Router könnten die Bewohner in den eigenen Zimmern aufstellen, aber es gibt keine Anschlussdosen dort. Die Wohnung wird komplett mit Internetzugang, Heizung und Strom vermietet.
Ein Freund ist auch umgezogen (andere WG), und hatte bis dahin auch einen Laufzeitvertrag. Bei einem anderen Anbieter. Dieser Anbieter hat nicht auf Vertragserfüllung bestanden. Ob der Anbieter nun die rechtlichen Grundlagen besser kennt oder/und im Interesse seiner Kunden auslegt, weil die Problematik erkannt und berücksichtigt wurde, weiß ich nicht. Aber ich weiß, daß ich bei der Telekom keinen Laufzeitvertrag mehr abschliessen möchte.
Ja nun herrjeh, stell den vermalledeiten Antrag für den Umzug nach TKG und warte ab was passiert.
Antwort
von
vor einem Jahr
Hi @kaista,
vielen Dank für deinen detaillierten Beitrag.
Du musst einen Umzug melden und dann erhälst du die Auskunft ob geschaltet werden kann oder nicht.
Wie bereits erwähnt gehen wir so vor.
Ich habe jetzt nur die Möglichkeit, den gemieteten Router zurückzugeben, und so wenigstens die Routermiete zu sparen.
Hier kannst du deinen Router zurückschicken.😊
Wenn noch Fragen offen sind, bin ich gern für dich da.
Ich danke euch für die zahlreiche Unterstützung, unsere Community-Superhelden.🦸🙏
Liebe Grüße
Sania
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
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